Filmrolle durfte ohne Zustimmung weiblich besetzt werden
Das Kammergericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen eine Filmproduktionsfirma aufgehoben, die die Umgestaltung einer Drehbuchrolle untersagt hatte. Die Änderung der ursprünglich männlichen Regisseurrolle in eine weibliche Figur war nach der mündlichen Begründung des Gerichts vom eingeräumten Bearbeitungsrecht gedeckt. Eine wesentliche Änderung, die das Werk insgesamt verfälscht, liege danach nicht vor. Weitergehende Unterlassungsanträge wegen der anderweitigen Besetzung der Hauptrolle blieben aus prozessualen Gründen ohne Erfolg.

