29. November 2007

Änderungen und Irrtümer vorbehalten – Abbildungen ähnlich

Urteil des LG Hamm vom 29.11.2007, Az.: 17 U 91/07 Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" in einem Produktkatalog stellen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, da aus der Sicht eines beworbenen Kunden ein derartiger Abänderungsvorbehalt nicht auf die Regelung von Gewährleistungs- oder Rüchtrittsrechten des Vertrages zielt. Der Hinweis unterstreicht vielmehr den Werbe- und unverbindlichen Angebotscharakter eines Prospekts. Ob das Angebot in der beworbenen Form bei Vertragsschluss noch gilt, entscheidet sich bei der Kontaktaufnahme des Kunden zum Vertragsschluss.
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29. November 2007

Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

Urteil des LG Köln vom 29.11.2007, Az.: 29 O 102/07 Bei Verletzung des Nennungsrechts aus § 13 UrhG steht dem Autor eines Buches gemäß § 97 Abs. 2 Urhg ein Zuschlag von 100 % auf das Grundhonorar als Schandensersatz zu.
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28. November 2007

Retourkutsche I – Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

Urteil des LG München I vom 28.11.2007, Az.: 1HK O 5136/07 Wenn eine Abmahnuzng eine unmittelbare Reaktion auf zuvor zugegangene Abmahnungen eines Wettbewerbers darstellt, so hat diese zum Ziel, den Wettbewerber mit einer hohen Kostenbelastung, einer sog. "Retourkutsche", zu bestrafen. Darin liegt ein starker Hinweis dafür, dass die Kostenbelastung das Hauptziel der Abmahnung und diese somit rechtmissbräuchlich gem. § 8 Abs. 4 UWG ist.
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28. November 2007

Werbeeinblendungen auf einer privaten Homepage

Urteil des LG München I vom 28.11.2007, Az.: 1 HK O 22408/06

Die Inanspruchnahme von durch Werbung gesponsorter und so kostenfreien Web-Diensten sowie die Wiedergabe von Internetadressen von kommerziellen Veranstaltern auf einer privaten Homepage weist nicht unmittelbar auf ein "Handeln im geschäftlichen Verkehr" i.S.v. § 14 MarkenG hin.
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28. November 2007

Haftung des Betreibers geparkter Domain-Seiten

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.11.2007, Az.: 2a O 176/07 Der Domainhandelsplattformbetreiber haftet grundsätzlich nicht für Markenrechtsverletzungen Dritter bei durch ihn unterhaltenen, "geparkter Domain-Seiten", da ihm für zu verkaufende und verlinkte Domains ihrer Kunden keine Prüfungspflicht obliege.
Die Kostentragungspflicht für eine anwaltliche Abmahnung trifft die Anbieter erst dann, wenn sie innerhalb der gesetzten Frist nicht die verlangte Löschung des Angebots vornehmen. Schließlich trete erst mit der Abmahnung die positive Kenntnis einer fremden Rechtsverletzung ein, die eine Störerhaftung begründet.
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28. November 2007

Angebote unter Zugrundelegung eines Mindestpreises bei eBay wettbewerbswidrig

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 28.11.2007, Az.: 3-08 O 168/07 Bei eBay besteht die Möglichkeit, einen für die Käufer nicht erkennbaren Mindestpreis festzulegen. Dieser liegt über dem Startpreis. Hierdurch soll sich der Verkäufer laut eBay davor absichern können, den Artikel nicht unter einem bestimmten Wert zu verkaufen. Ein solches Angebot unter Zugrundelegung eines versteckten Mindestpreise ist wettbewerbswidrig i.S.d. §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 2 S. 2 UWG. Dies hat nun das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 28.11.2007 entschieden.
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27. November 2007

Umfassender Abdruck von Grass-Briefen verletzt Veröffentlichungsrecht

Urteil des KG Berlin vom 27.11.2007, Az.: 5 U 63/07 Zum urheberpersönlichkeitsrechtlichen Schutz eines (als berühmter Schriftsteller im Lichte der Öffentlichkeit stehenden) Verfassers gegen den nahezu vollständigen Abdruck bislang unveröffentlichter, persönlicher Briefe an einen Politiker in einer Tageszeitung.
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27. November 2007

Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum „spickmich.de“

Pressemitteilung des OLG Köln vom 27.11.2007, Az.: 15 U 142/07 Nach einem heute verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet auch künftig erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn zurück, die den Kölner Betreibern des Internetforums "Spickmich.de" per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten und Benotungen auf der genannten Internetseite zu veröffentlichen.
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23. November 2007

Accessprovider haftet nicht als Störer für rechtswidrige Internetangebote Dritter

Urteil des LG Kiel vom 23.11.2007, Az.: 14 O 125/07 Nur derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft, muss Maßnahmen und Vorkehrungen treffen, die zur Abwendung der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig sind. Der Accessprovider haftet nicht als Störer aus § 1004 BGB analog. Als Störer haftet nur derjenige, der auch ohne Verschulden willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Rechtsbeeinträchtigung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten mitwirkt, sofern der Inanspruchgenommene die rechtlich und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hat. Die Gefahren, die von der im vorliegenden Fall beklagten Website ausgehen, liegen nicht im Verantwortungsbereich des Accessproviders, so dass unter dem Gesichtspunkt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht eine Haftung des Accessproviders nicht in Betracht kommt.
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