28. Mai 2019

Rechte bei Verwendung des Zeichens einer Testsiegel-Individualmarke

Testsiegel ausgezeichnet
Urteil des EuGH vom 11.04.2019, Az.: C-690/17

1. Art. 9 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die [Unionsmarke] und Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken sind dahin auszulegen, dass sie dem Inhaber einer aus einem Testsiegel bestehenden Individualmarke nicht gestatten, sich der Anbringung eines mit dieser Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Dritten auf Waren zu widersetzen, die mit den Waren oder den Dienstleistungen, für die diese Marke eingetragen ist, weder identisch noch ihnen ähnlich sind.

2. Art. 9 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 und Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2008/95 sind dahin auszulegen, dass sie dem Inhaber einer aus einem Testsiegel bestehenden bekannten Individualmarke gestatten, sich der Anbringung eines mit dieser Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Dritten auf Waren, die mit denen, für die diese Marke eingetragen ist, weder identisch noch ihnen ähnlich sind, zu widersetzen, vorausgesetzt, es ist erwiesen, dass dieser Dritte aufgrund dieser Anbringung die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung dieser Marke in unlauterer Weise ausnutzt oder diese Unterscheidungskraft oder Wertschätzung beeinträchtigt und er in diesem Fall für diese Anbringung keinen „rechtfertigenden Grund“ im Sinne dieser Bestimmungen dargetan hat.

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27. Mai 2019 Kommentar

Rosetta Stone erstreitet rosettastone.app – doch die Entscheidung ist umstritten

Rosetta Stone zur Dechiffrierung ägyptischer Hyroglyphen
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 27.02.2019, WIPO Case No. D2018-2322

Im UDRP-Verfahren vor der Word Intellectual Property Organisation (WIPO) hat die Rosetta Stone Ltd. die Übertragung der Domain „rosettastone.app“ verlangt. Was auf den ersten Blick wie eine Routine-Entscheidung aussieht, entfachte große Uneinigkeit zwischen den drei zur Entscheidung beauftragten Juristen. Schlussendlich fühlte sich der renommierte Rechtsanwalt Neil Anthony Brown dazu verpflichtet, seine von den Ansichten der anderen Panelisten abweichende Meinung bemerkenswert umfassend darzustellen. Aufgrund der Mehrheits-Entscheidung gegen ihn änderte dies jedoch nichts am Ausgang des Verfahrens, die Rosetta Stone Ltd. bekam Recht.

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27. Mai 2019

Entgeltliche Werbung muss hinreichend gekennzeichnet sein

Influencer Marketing auf Wand mit Mann davor
Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2018, Az.: 315 O 257/17

Um unlautere Werbung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Werbung sichtbar gekennzeichnet ist. Gerade im Influencer-Marketing ist eine bloße Ausstattung eines Beitrags mit einem Hashtag, beispielsweise „Sponsored Content“, nicht ausreichend. Vielmehr muss ein deutlicher Hinweis auf die verwendete Werbung zu erkennen sein. Dadurch wird das Gebot eingehalten, den redaktionellen Teil strikt von dem werbenden Teil zu trennen. Dies soll vor allem verhindern, dass potentielle Käufer zu einem Kauf eines Produkts veranlasst werden, welchen sie ansonsten nicht getätigt hätten.

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22. Mai 2019

Nutzung von Gebäudefotografien ohne Einwilligung nicht erlaubt

Verbotschild mit einer Kamera
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.02.2019, Az.: 16 U 205/17

Fotografien, die von öffentlich zugänglichen Stellen aus erstellt worden sind und ein Gebäude abbilden, dürfen grundsätzlich gemacht und auch verwertet werden. Wenn die Fotografien jedoch auf dem Grundstück des Gebäudes selbst gemacht worden sind, bedarf es sowohl für das Tätigen der Fotos, als auch für deren Verwertung eine ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Dieses Recht hat auch der Pächter eines Grundstücks, gemäß des aus §§ 854 ff., 1004 BGB abgeleitetem Hausrechts, da er entscheiden darf wer sein Grundstück betritt und wer die wirtschaftlichen Vorteile (in diesem Fall Fotos) daraus ziehen darf. Es ist unerheblich, ob aus den gemachten Fotos erkannt werden kann, um welches Gebäude genau es sich handelt.

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21. Mai 2019

Vorlagefrage an EuGH zur Urheberrechtsverletzung durch Framing

EuGH Schild
Urteil des BGH vom 25.04.2019, Az.: I ZR 113/18

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt die Einbettung eines mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Internetseite verfügbaren Werks in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing eine öffentliche Wiedergabe des Werks im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat?

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21. Mai 2019 Top-Urteil

Nutzung von WLAN-Router für WLAN-Hotspots ohne Kundenzustimmung

WIFI Signal
Urteil des BGH vom 25.04.2019. Az.: I ZR 23/18

In der Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, liegt keine unzumutbare Belästigung im Sinne von §7 Abs. 1 Satz 1 UWG, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und sie auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt.

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20. Mai 2019

Teure Handyrechnung nach Kreuzfahrt nicht durchsetzbar

Handy auf Geldscheinen Mobilfunkvertrag
Urteil des AG Charlottenburg vom 05.04.2019 , Az.: 219 C 21/19

Das Mobilfunkunternehmen hat zwar einen Anspruch auf die Zahlung, da die Datennutzung während der Kreuzfahrt in Anspruch genommen wurde, jedoch verletzte das Unternehmen seine Pflicht die Kundin vor den hohen entstehenden Kosten zu warnen und dadurch steht der Kundin ein Anspruch in gleicher Höhe zu, wodurch der Anspruch des Mobilfunkunternehmens nicht durchsetzbar wird. Diese Warnung wäre dem Unternehmen auch leicht möglich gewesen, etwa durch einen Mechanismus zur Kostenbegrenzung, sobald eine von dem normalen Nutzungsverhalten extrem abweichende Kostenhöhe erreicht wird. Die SMS und E-Mail, welche das Unternehmen am Tag nach der Nutzung schickte, war sowohl zu spät, als auch untauglich, da sie keinen Hinweis auf die hohen Kosten enthielt.

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15. Mai 2019

Das Vorenthalten von wesentlichen Informationen in Printmedien ist unlautere Werbung

Zeitung mit Urlaub als Überschift
Beschluss des OLG Brandenburg vom 03.01.2019, Az.: 6 U 162/18

Die Frage, ob im konkreten Fall das Vorenthalten von Angaben zur Identität und Anschrift des anbietenden Unternehmens in Werbung als wesentlich i.S.d § 5a Abs. 2 UWG zu werten ist, entschied das OLG Brandenburg zu Gunsten der Verbraucher. Dies führt dazu, dass die konkrete Handlung der Nichterteilung von wesentlichen Informationen als unlauter einzustufen ist, da die Mitteilung der Identität des Vertragspartners für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers als wesentlich zu beurteilen sei.

Der Verbraucher benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, genannte Informationen, da es sich bei der Buchung eines Wellnessarrangement nicht mehr um ein Geschäft des täglichen Lebensbedarfs handle und der Durchschnittsverbraucher wissen will, wer sein Vertragspartner ist.

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15. Mai 2019

SCHUFA: Tilgung der Forderung begründet keinen Anspruch auf Löschung der Forderungsbeiträge

Schufa Eintrag
Urteil des LG Wiesbaden vom 21.02.19, Az.: 2 O 237/18

Die Speicherung von Daten, welche von Wirtschaftsauskunfteien gesammelt und gespeichert werden, dient dem Schutz des allgemeinen Interesses und dem der Wirtschaftsteilnehmer. Das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen muss dahinter zurücktreten und wiegt folglich weniger schwer.

Dass der Kläger keinen Mietvertrag für eine Wohnung erhalte, stellt keine Situation im Sinne des Art. 17 DSGVO dar, sodass insbesondere auch kein Anspruch auf Löschung des Eintrags gegenüber der Beklagten besteht.

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14. Mai 2019 Kommentar

Top-Level-Domain wird mitgelesen: Micro Electronics erkämpft micro.center

Mann wählt unter verschiedenen Top-Level-Domains aus
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 11.04.2019, National Arbitration Forum No. FA1902001829812

Die Entscheidung eines Panelisten des National Arbitration Forums macht wieder einmal deutlich, dass die Top-Level-Domain nicht außer Acht gelassen werden kann, wenn es um die Frage geht, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Im Streit um die Domain „micro.center“ bekam Micro Electronics Recht, der Gegner hatte argumentiert, dass Top-Level-Domain und Second-Level-Domain sondiert betrachtet werden müssten.

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