29. April 2019

Verfassungsbeschwerde zum Thema prozessualer Waffengleichheit hat Erfolg

Ordner mit Aufschrift Bundesverfassungsgericht
Beschluss des BVerfG vom 30.09.2018, Az.: 1 BvR 1783/17

Das Bundesverfassungsgericht stellt in dem Urteil fest, dass das Landgericht Köln durch seinen Erlass einer einstweiligen Verfügung den Antragsgegner in dessen Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt hat. Die einstweilige Verfügung wurde nämlich erlassen, nicht nur ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners, sondern auch ohne vorprozessuale Abmahnung durch den Antragssteller. Zwar besteht in Ausnahmefällen Grund den Antragsgegner nicht anzuhören, wenn es jedoch, wie in diesem Ausgangsfall, um bereits veröffentlichte Äußerungen geht, ist dies nicht der Fall. Außerdem ist die Notwendigkeit einer Überraschung oder Überrumpelung des Antragsgegners hier nicht gegeben.

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25. April 2019

Internetanbieter darf Kunden-Router für WLAN-Hotspots nutzen

Router Hand mit Handy
Pressemitteilung Nr. 55/2019 zum Urteil des BGH vom 25.04.2019, Az.: I ZR 23/18

Die den Kunden von einem Internetanbieter zur Verfügung gestellten WLAN-Router dürfen ohne die Zustimmung der Kunden für WLAN-Hotspots genutzt und diese auch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals beeinträchtigt nicht den Internetzugang der Router-Inhaber, des Weiteren besteht auch kein Haftungsrisiko für eventuelle von Dritten über das WLAN-Signal begangene Rechtsverletzungen. Zudem steht den Kunden ein zeitlich uneingeschränktes Widerspruchsrecht zu. In der Aktivierung des WLAN-Signals ist aus den genannten Gründen demnach keine Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG zu sehen.

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25. April 2019

Anspruch auf Wiederveröffentlichung positiver Bewertungen auf einem Internetportal?

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Urteil des LG München vom 16.04.2019, Az: 33 O 6880/18

Ein Arzt kann von einem Internetbewertungsportal nicht verlangen, dass positive Bewertungen, die als nicht valide eingestuft und deshalb gelöscht wurden, wieder veröffentlicht werden. Ein Grund hierfür ist das große Interesse der Allgemeinheit an der Glaubwürdigkeit von Bewertungen im Internet, da diese die Wahl des Arztes stark beeinflussen. Außerdem kann sich ein Arzt insbesondere nicht auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) berufen, da kein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Zudem kommen auch keine Schadensersatzansprüche in Betracht. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb wird zwar von § 823 Abs. 1 BGB erfasst, es fehlt jedoch im vorliegenden Fall an der Betriebsbezogenheit und einer relevanten Schädigung.

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24. April 2019

Grundpreis muss auch bei Kaffeekapseln angegeben sein

Kaffekapseln in verschiendenen Farben
Urteil des BGH vom 28.03.2019, Az.: I ZR 85/18

a) Soweit eine spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht einer im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV angebotenen Fertigpackung besteht, wird die Ware im Sinne dieser Vorschrift nach Gewicht angeboten.

b) Kaffeepulver enthaltende Kaffeekapseln sind Fertigpackungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV.

c) In Kaffeekapseln enthaltenes Kaffeepulver wird im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV nach Gewicht angeboten.

d)Von verschiedenartigen Erzeugnissen im Sinne von § 9 Abs. 4 Nr. 2 PAngV ist auszugehen, wenn der Preisvergleich durch die Verbindung der Produkte in einer Packung ohnehin erschwert ist und die Angabe des Grundpreises daran nichts ändern, sondern umgekehrt die Angabe eines Grundpreises den Verbraucher zu falschen Schlüssen bei der Beurteilung der Preiswürdigkeit des Angebots veranlassen könnte.

e) Bei Verstößen gegen § 2 Abs. 1 PAngV trifft den Handelnden eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten der Information ihn nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 31.Oktober 2018 -IZR73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 32 -Jogginghosen).

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12. April 2019

Vorlagefrage an den EuGH zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenübermittlung von Facebook an Betreiber kostenloser Online-Spiele

Smartphone ist durch Social Media vernetzt
Pressemitteilung Nr. 46/2019 des BGH zum Beschluss vom 11.04.2019, Az.: I ZR 186/17

Der BGH hat ein Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht durch die Datenübermittlung an die Betreiber von kostenlosen Online-Spielen ausgesetzt und dem EuGH diesbezüglich eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die den Nutzern erteilten Hinweise zu Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer Daten sind nach Ansicht des Klägers unzureichend im Sinne des Datenschutzrechts. Der BGH fragt diesbezüglich nun beim EuGH an, ob Regelungen in Art. 22 bis 24 der EU-Datenschutz-Richtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die - wie § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG - gemeinnützigen Verbänden zur Wahrung der Interessen der Verbraucher die Befugnis einräumt, im Falle einer Verletzung von Datenschutzvorschriften gegen den Verletzter vorzugehen.

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12. April 2019

Einstweilige Verfügung von Sky gegen Internet-Provider scheitert an Dringlichkeit

Frau streamt illegal am Laptop
Urteil des LG München I vom 22.02.2019, Az.: 37 O 18232/18

Das Verhalten von Sky war in diesem Fall dringlichkeitsschädlich, da die rechtsverletzende Handlungsweise der Internetdienste "Kinox.to", "Burning Series" und "Serien Stream" schon lange vor Antragsstellung bekannt war. Die Dringlichkeit ist nicht werksbezogen auszulegen, was bedeutet, dass sie unabhängig von den neuesten von Sky angebotenen und von den oben genannten Internetdiensten illegal zur Verfügung gestellten Filmen und Serien zu sehen ist. Vielmehr hätte Sky schon bei vorherigen Rechtsverletzungen, die es auf jeden Fall gegeben hat, einen Antrag auf eine DNS-Sperre stellen können, was zukünftige Rechtsverletzungen verhindert hätte und wiederum zeigt, dass Sky die Angelegenheit selbst nicht als dringlich erachtete.

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11. April 2019

„Culatello di Parma“ ist unzulässige Anspielung auf „Prosciutto di Parma“

Schinken auf Holzplatte
Urteil des OLG Köln vom 18.01.2019, Az.: 6 U 61/18

a) Der Schutz der geografisch geschützten Ursprungsbezeichnung „Prosciutto di Parma“ erstreckt sich auch auf einzelne Elemente der Bezeichnung.

b) Ein Fleischerzeugnis darf nicht als „Culatello di Parma“ bezeichnet werden, da dies beim europäischen Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung und der Ähnlichkeit der Produkte eine unzulässige Anspielung auf „Prosciutto di Parma“ darstellt.

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09. April 2019 Top-Urteil

Videoüberwachung von Patienten in Arztpraxis ist nicht zulässig

Überwachungskamera
Pressemitteilung Nr. 22/2019 zum Urteil des BVerwG vom 27.03.2019, Az.: 6 C 2.18

Die Videoüberwachung einer Arztpraxis, die ungehindert betreten werden kann, unterliegt strengeren Anforderungen an die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit. Nach § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dürfen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen die Wahrnehmung der Interessen des Privaten nicht überwiegen. Demnach könnte eine Videoüberwachung berechtigt sein, wenn dargelegt werden kann, dass der Betrieb der Praxis auf die Videoüberwachung angewiesen ist oder die angebrachte Kamera dem Schutz vor Straftaten in der Praxis dienen soll.

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08. April 2019 Top-Urteil

Haften Anschlussinhaber für Familienmitglieder bei illegalem Filesharing?

Laptop mit Kopfhörern
Beschluss des BVerfG vom 18.02.2019, Az.: 1 BvR 2556/17

Der in Art. 6 GG verbürgte Schutz der Familie bewahrt Eltern nicht davor, selbst belangt zu werden, wenn sie ihre volljährigen Kinder beim illegalen Filesharing decken. Art. 6 GG gewährt Familienmitgliedern eine „Wahlmöglichkeit“, gegen die Familienmitglieder auszusagen oder als Anschlussinhaber selbst für die gerügte Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen zu werden. In Abwägung mit dem Eigentumsrecht des Rechteinhabers aus Art. 14 GG ändert ein Schweigen des Anschlussinhabers nichts an der prozessualen Darlegungs- und Beweislast. Damit bleibt es für den Anschlussinhaber bei der Vermutung der Täterschaft.

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08. April 2019

Fragen zur Haftung von Sharehosting-Diensten für urheberrechtsverletzende Inhalte gehen an den EuGH

Smartphone mit Upload
Beschluss des BGH vom 20.09.2018, Az.: I ZR 53/17

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt sowie Art. 11 Satz 1 und Art. 13 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums Fragen zur Haftung von Sharehosting-Diensten für überrechtsverletzende Inhalte zur Vorabentscheidung vorgelegt.

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