Ende der „Roaming-Abzocke“: Dank der EU-Vorschriften sinken ab dem 01.07.2009 die Preise für SMS, Handyanrufe und Web-Surfen im EU-Ausland
Europäische Union
Pressemitteilung vom 01.07.2009
Brüssel – IP/09/1064
Ab heute darf das Versenden einer SMS aus dem EU-Ausland nur noch höchstens 0,11 € kosten, wodurch der Preis auf beinahe ein Drittel des vorherigen EU-Durchschnitts von 0,28 € (zuzüglich MwSt.) fällt. Billiger wird auch das Telefonieren im EU-Ausland: Ein ausgehender Anruf darf pro Minute nicht mehr als 0,43 € und ein eingehender Anruf nicht mehr als 0,19 € kosten. Außerdem werden ausgehende Roaminganrufe von nun an nicht mehr pro Minute, sondern nach den ersten 30 Sekunden sekundengenau abgerechnet. Eingehende Anrufe müssen ab der ersten Sekunde sekundengenau berechnet werden. Darüber hinaus können Urlauber und Geschäftsreisende nun EU-weit per Mobilfunk im Web surfen, Filme abrufen oder Fotos verschicken, ohne überteuerte Roaming-Abrechnungen befürchten zu müssen, denn ab heute gilt auf der Vorleistungsebene eine Preisobergrenze von 1 € pro üb ertragenem Megabyte. All diese Maßnahmen sollen die Roamingentgelte für die Verbraucher in der EU um weitere 60 % senken und die Mobilfunknutzung attraktiver machen. Die EU griff 2007 zum ersten Mal in die Roamingmärkte ein und senkte die Kosten der Sprachanrufe um 70 %.
„Ab heute können alle Europäer den grenzenlosen EU-Binnenmarkt selbst erleben, wenn sie mit ihren Mobiltelefonen anrufen und SMS versenden. Dank des entschlossenen Vorgehens der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und aller 27 EU-Mitgliedstaaten ist nun Schluss mit der Roaming-Abzocke“ , erklärte die für die Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. „Ich gehe davon aus, dass die neuen EU-Roamingvorschriften auch das Surfen im Web mit Mobiltelefonen im EU-Ausland deutlich billiger machen werden. Bislang werden durch die EU-Vorgaben nur die zwischen den Betreibern berechneten Vorleistungsentgelte begrenzt. Ich rufe daher die Mobilfunkbranche auf, diese Kosteneinsparungen zügig an ihre Datenroaming-Kunden weiterzugeben. Die Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden werden die Datenroamingentgelte sehr genau beobachten und nächstes Jahr beurteilen, ob endlich Wettbewerb auf dem Roamingmarkt herrscht.“
Das bringen die ab heute geltenden EU-Roamingvorschriften:
– Begrenzung des Endpreises für den SMS-Versand im Ausland auf 0,11 € (zuzüglich MwSt.), bisher kostete eine SMS im Durchschnitt 0,28 €;
– eine weitere Senkung der Preise für Roaminganrufe. Ab heute gelten folgende Höchstpreise: 0,43 € für ausgehende und 0,19 € für eingehende Anrufe, weitere Senkungen erfolgen am 1. Juli 2010 auf 0,39 € bzw. 0,15 € und schließlich am 1. Juli 2011 auf 0,35 € bzw. 0,11 € (jeweils pro Minute, ohne MwSt.). Bis gestern betrugen die Höchstpreise noch 0,46 € für im Ausland getätigte Anrufe und 0,22 € für im Ausland angenommene Anrufe. Zur Erinnerung: Vor dem Eingreifen der EU kostete im Sommer 2005 ein Roaminganruf einen deutschen Kunden in Österreich etwa 1,70 € pro Minute, einen Briten in Italien 1,47 € und einen Belgier in Zypern sogar 2,50 € ( MEMO/05/247 );
– Einführung der sekundengenauen Abrechnung nach den ersten 30 Sekunden für alle ausgehenden und ab der ersten Sekunde für alle eingehenden Roaminganrufe. Bisher bezahlten die Verbraucher bis zu 24 % mehr, als sie der Gesprächszeit nach tatsächlich vertelefoniert hatten;
– Senkung der im Ausland anfallenden Handykosten für das Surfen im Web oder den Abruf von Videosendungen durch eine neue Begrenzung des Vorleistungsentgelts auf 1 € pro übertragenem Megabyte, gegenüber dem bisherigen Durchschnitt von 1,68 € (Spitzenpreise waren: in Irland 6,82 €, in Griechenland 5,30 € und in Estland 5,10 €). Diese auf der Vorleistungsebene geltende Preisobergrenze für Datendienste wird in den kommenden beiden Jahren weiter fallen: 2010 auf 0,80 € und 2011 auf 0,50 €. Außerdem werden die Verbraucher darüber aufgeklärt, wieviel die Datendienste kosten, denn nach den neuen Vorschriften müssen die Mobilfunkbetreiber ihren Kunden (per SMS oder Pop-up-Fenster) kostenlos die Roamingentgelte für das jeweilige Land mitteilen, sobald Datendienste in einem anderen Mitgliedstaat genutzt werden. Die neuen Vorschriften schützen die Verbraucher vor unerwartet hohen Rechnungen durch die Einführung der Möglichkeit, den Dienst unterbrechen zu lassen, sobald ein Rechnungsbetrag von 50 € erreicht wird, wobei der Verbraucher auch einen höheren Betrag wählen kann. (Kürzlich bekam ein deutscher Kunde, der in Frankreich ein Fernsehprogramm heruntergeladen hatte, eine Rechnung in Höhe von 46 000 € präsentiert.) Die Betreiber haben nun bis März 2010 Zeit, um diesen Unterbrechungsmechanismus einzurichten.
Die neuen Roamingvorschriften bauen auf der ersten EU-Roamingverordnung ( IP/07/870 ) auf und werden bis zum Sommer 2012 gelten. Das Europäische Parlament und der Rat forderten die Kommission auf, bis zum Sommer 2010 einen Bericht über das Funktionieren der neuen Vorschriften vorzulegen. Falls notwendig, könnte die Kommission dann bis Ende Juni 2011 weitere Vorschriften vorschlagen.
Hintergrund:
Mit der EU-Roamingverordnung von 2007 wurden in Form eines „Eurotarifs“ Preisobergrenzen für im EU-Ausland getätigte und entgegengenommene Mobilfunkanrufe eingeführt. Dank des Eurotarifs sparten die Roamingkunden durchschnittlich 70 % gegenüber dem Preisniveau von 2005, also vor dem Eingreifen der EU.
Nach einer Überprüfung der Roamingvorschriften schlug die Kommission 2008 deren Verlängerung um 3 Jahre und die Einführung neuer Vorschriften für SMS und Datendienste vor. Das Europäische Parlament verabschiedete die neuen EU-Roamingvorschriften mit großer Mehrheit im April 2009 ( IP/09/620 ), gefolgt vom Rat der für Telekommunikation zuständigen Minister am 8. Juni 2009 ( IP/09/620 ).
Seit dem Amtsantritt der jetzigen Kom mission im Jahr 2004 ist die Mobilfunknutzung von 84,6 % auf 119 % der EU-Bevölkerung angestiegen ( IP/09/473 ).
Einen Überblick über Roamingtarife pro EU-Land finden Sie auf der EU-Roaming-Website:
http://ec.europa.eu/information_society/activities/roaming/