Erneute Tarifanpassung für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland

29. Juli 2010
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Eigener Leitsatz:

Erst vor einem Monat entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Verordnung 717/2007 des Europäischen Parlaments über die Regulierung der Roamingkosten im europäischen Ausland rechtmäßig ist. Zum 1. Juli 2010 sind jetzt erneut die Roamingkosten für Mobilfunkgespräche gesenkt worden. Verbraucher zahlen im EU-Ausland nun für abgehende Anrufe höchstens 39 Cent, für eingehende Anrufe höchstens 15 Cent pro Minute und für Textnachrichten höchstens 11 Cent (alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer).

Bundesnetzagentur

Pressemitteilung vom 30.06.2010

Kurth: "Obergrenzen bei Datenverbindungen schützen Verbraucher vor hohen Rechnungen"

Zum 1. Juli 2010 sinken im "Eurotarif“ erneut die Preise für Mobilfunkgespräche im EU Ausland. Bereits in den vergangenen Jahren sind diese auf Basis der "Roaming-Verordnung" schrittweise gefallen. Auch die Vorleistungsentgelte für Datenroaming sinken ab Juli 2010. Zudem gelten hier jetzt Obergrenzen für das Verbindungsaufkommen. Neu ist auch der kostenlose Empfang von Sprachnachrichten auf der Mailbox, wenn sich der Kunde im EU Ausland befindet. Hört er diese ab, können die Netzbetreiber die Verbindung weiterhin in Rechnung stellen.

"Die Verbraucher haben in den vergangenen Jahren vor allem von den gesunkenen Preisen für Anrufe vom Handy profitiert. Jetzt werden auch kundenfreundliche Maßnahmen für das mobile Internet eingeführt. Unvorhergesehene Rechnungen über teils fünfstellige Beträge für die Nutzung von Datendiensten im EU-Ausland sollten aufgrund der nun eingeführten Preisobergrenzen für das Verbindungsaufkommen der Vergangenheit angehören", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Wer mit seinem Handy im EU-Ausland telefoniert, zahlt im "Eurotarif“ ab dem 1. Juli 2010 für abgehende Anrufe höchstens 39 Cent pro Minute (zzgl. Mehrwertsteuer); bei eingehenden Anrufen dürfen nicht mehr als 15 Cent pro Minute (zzgl. Mehrwertsteuer) abgerechnet werden. Dies entspricht einer Absenkung der seit Juli 2009 geltenden Obergrenzen um jeweils 4 Cent pro Minute. Im Vergleich zur erstmaligen Absenkung durch die Verordnung im Jahr 2007 bedeutet dies sogar einen Rückgang um 10 Cent bzw. 9 Cent. Zu einer weiteren Reduzierung wird es im Sommer 2011 kommen. Der Minutenpreis für abgehende Anrufe sinkt dann auf 35 Cent bzw. für eingehende Anrufe auf 11 Cent pro Minute (jeweils zzgl. Mehrwertsteuer).

Die Preise für den SMS-Versand bleiben gleich. Sie dürfen einen Betrag von 11 Cent (zzgl. Mehrwertsteuer) nicht überschreiten. Der Empfang von SMS ist, wie auch im Inland, kostenfrei.

Die Obergrenze für die Vorleistungsentgelte beim Internetzugang über Mobilfunknetze im EU Ausland sinkt von bisher einem Euro pro Megabyte auf 80 Cent pro Megabyte. Dies sind die Entgelte, die sich die Anbieter gegenseitig in Rechnung stellen. Eine weitere Absenkung auf 50 Cent pro Megabyte erfolgt im Jahr 2011. Durch die Absenkungen gibt es für die Anbieter auch auf der Endkundenebene Spielraum für Preissenkungen.

Schon seit März 2010 müssen Mobilfunkanbieter ihren Kunden anbieten, Roaming Datenverbindungen ab einem bestimmten monatlichen Betrag unterbrechen zu lassen, um allzu hohe Rechnungen zu vermeiden. Dabei sind verschiedene Obergrenzen möglich, wobei auf jeden Fall eine Obergrenze in Höhe von 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) angeboten werden muss. Ab Juli 2010 gilt dieses Limit automatisch für alle Kunden, die sich nicht für eine andere oder generell gegen eine Obergrenze entscheiden. Weiterhin schreibt die Verordnung vor, dass die Einrichtung, Änderung oder Löschung einer Obergrenze für die mobile Datennutzung jederzeit möglich ist und ab dem 1. November 2010 vom jeweiligen Anbieter innerhalb eines Werktags umgesetzt werden muss.

Sobald der Kunde 80 Prozent der vereinbarten Grenze erreicht, muss er eine Information darüber auf das Gerät erhalten, das er zum mobilen Surfen nutzt, z. B. sein Handy oder sein Notebook. Ist die Obergrenze zu 100 Prozent erreicht, erhält der Kunde eine weitere Nachricht, die darüber hinaus Einzelheiten enthält, wie er ggf. die Datennutzung fortsetzen kann. Die Datenverbindung wird unterbrochen, wenn der Kunde nicht aktiv auf diese Mitteilung reagiert, also nicht anzeigt, dass er weitersurfen möchte. Dadurch wird sein monatlicher Rechnungsbetrag für die Datennutzung auf die vereinbarte Obergrenze beschränkt.

Die Bundesnetzagentur kontrolliert die Einhaltung der "Roaming-Verordnung" durch die Unternehmen in Deutschland.

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