Europaweit-einheitlicher Online-Handel kommt!

20. Oktober 2011
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Bereits im Juni diesen Jahres hat das Europaparlament nach einer fast dreijährigen Debatte eine neue Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet, die den Online-Handel europaweit vereinheitlichen soll. Nun hat auch der Rat der europäischen Union dem Vorschlag zu dieser neuen Richtlinie seine Zustimmung erteilt. Bis 2013 müssen nun die europäischen Staaten die Richtlinie in nationale Regelungen umsetzen.

Die wichtigsten Änderungen sind in erster Linie eine Vollharmonisierung, welche für die EU-Mitglieder bedeutet, dass der nationale Gesetzgeber keine zur EU-Richtlinie abweichenden Gesetze und Vorschriften erlassen darf.

Weiter soll eine einheitliche 14-tägige Widerrufsfrist eingeführt werden. Die bisher in Deutschland übliche 40-Euro-Regelung zu den Rücksendekosten wird aufgelöst, die Rücksendekosten sollen zukünftig dem Verbraucher auferlegt werden. Auch soll es erforderlich sein den Widerruf auf schriftlichem Wege konkret zu erklären. Außerdem muss die Rückabwicklung widerrufener Produkte nicht wie bisher innerhalb 30 Tage abgeschlossen, sondern innerhalb von 14 Tagen abgewickelt sein.

Eine Kontaktaufnahme des Kunden mit dem Verkäufer per Telefon bei bereits geschlossenen Verträgen soll günstiger werden: Zukünftig sollen kostenpflichtige Kundenhotlines (0180-/0900-Nummern) verboten sein. Zulässig ist dann lediglich eine „normale“ Nummer mit den Kosten eines Standardtelefonats.

In der Verabschiedung dieser Verbraucher-Richtlinie ist ein großer Schritt in Richtung des einheitlichen europaweiten Online-Handels zu sehen. Denn in Zukunft muss sich der Verbraucher bei Käufen im Ausland nicht immer auf eine komplett neue Rechtslage einstellen. Auch für Verkäufer wird ein europaweiter Verkauf einfacher, denn der Online-Shop muss nur ein einziges Mal rechtssicher gestaltet werden.

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