Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2014 auf -0,73 %
Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 24.06.2014
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 24. Juni 2014 beträgt 0,15 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am
1. Januar 2014 um 0,10 Prozentpunkte gefallen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2013 hat 0,25 % betragen).
Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2014 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,73 % (zuvor -0,63 %).
Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom
26. Juni 2014 bekannt gegeben.
Quelle: Deutsche Bundesbank