Kommentar von Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild zum Urteil des EuGH vom 19.07.2012, Az.: C‑376/11
Die Top-Level-Domain „.eu“ erfreut sich großer Beliebtheit: Seit ihrer Einführung im Jahr 2006 wurden bereits mehr als 3,5 Millionen Domains registriert. In einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Juli 2012 hatte das Gericht nun letztinstanzlich zu entschieden, wem überhaupt das Recht zusteht, eine solche Domain zu registrieren.
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Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 24.06.2014 Der neue Basiszinssatz ab dem 01.07.2014 beträgt -0,73 Prozent. Bis zum 30.06.2014 lag er noch bei -0,63 Prozent. Damit sinkt er erneut auf den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit 4,27 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 7,27 Prozent.
Unsere Auszubildende Sabrina Sailer hat ihre Abschlussprüfung als eine der besten Absolventinnen bestanden. Wir gratulieren herzlich! Hier wird deutlich, dass sich eine gute Lehrstätte und Ambition auszahlen: diese Leistung ist das Ergebnis einer nachhaltigen Ausbildung in unserer Kanzlei. Wir fördern und fordern unsere Auszubildenden von Beginn an.
Versäumnisurteil des OLG Hamm vom 14.02.2013, Az.: I-4 U 179/12 Erneut konnten wir einem Internethändler ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Rahmen der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen erfolgreich nachweisen.
Unsere Mandantin erhielt durch die Baek Law Anwaltskanzlei aus Hamburg eine einstweilige Verfügung von Frau Anja Röhr. Geltend gemacht wurde, dass unsere Mandantin im Online-Verkauf Spielzeug ohne Angabe der gesetzlichen Warnhinweise verkaufen würde. Nunmehr wurde in dem von uns eingeleiteten Berufungsverfahren die einstweilige Verfügung zu Lasten von Frau Röhr wieder aufgehoben.
Unser kanzlei.biz-Team wächst: Wir freuen uns, Frau Rechtsanwältin Rechts- und Fachanwältin für IT-Recht Kerstin Piller-Simon in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.
Zusätzlich zum Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilians-Universität München absolvierte Frau Piller-Simon einen sechsmonatigen, studienbegleitenden Auslandsaufenthalt in Kalifornien, USA mit Belegung von Sprachkursen an der University of California in Santa Barbara.
Kommentar zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.09.2012, Az.: 6 U 58/11
Wird der Betreiber einer Webseite wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt, weil er unzulässigerweise ein Lichtbild öffentlich zugänglich macht und zusätzlich aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, künftig das Bild nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen, stellt sich die Frage, was der Betroffene unternehmen muss, um dieser Pflicht nachzukommen, insbesondere um die Verwirklichung der Vertragsstrafe zu verhindern. Dies hatte das OLG Karlsruhe in einem aktuellen Urteil von September 2012 zu entscheiden.
Mit der Gesamtnote 1 und als eine der besten Absolventen Bayerns bestand unsere Auszubildende Simone Länger ihre Abschlussprüfung. Wir gratulieren herzlich! Hier wird deutlich, dass sich eine gute Lehrstätte und Ambition auszahlen: diese Leistung ist das Ergebnis einer nachhaltigen Ausbildung in unserer Kanzlei. Wir fördern und fordern unsere Auszubildenden von Beginn an.
Urteil des OLG München vom 08.03.2012, Az: 29 U 3837/11 1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Annahme einer Irreführung liegt im Wettbewerbsprozess grundsätzlich beim Kläger.
2. Dem Beklagten kann eine prozessuale Erklärungspflicht treffen; das setzt allerdings voraus, dass der Kläger über bloße Verdachtsmomente hinaus die für die Irreführung sprechenden Tatsachen vorgetragen hat.
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