„Freundefinder“ und AGB von Facebook rechtswidrig

27. Januar 2014
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Pressemitteilung Nr. 3/2014 vom KG Berlin zum Urteil vom 24.01.2014

Bestimmte Verfahrensweisen des sogenannten „Freundefinders“ von Facebook bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte und die Verwendung einiger Vertragsklauseln in den AGBs sind rechtswidrig. Zudem wurde bemängelt, dass kein ausreichender Hinweis auf Datenimport bei der Registrierung vorhanden ist.

Kammergericht Berlin

Pressemitteilung Nr. 3/2014 zum Urteil vom 24.01.2014

Az.: 5 U 42/12

Das Landgericht Berlin hatte der Facebook Ireland Limited mit Urteil vom 6. März 2012 bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Ferner hatte es Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten (vgl. PM 11/2012 und 12/2012). Hiergegen hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, die heute vom Kammergericht zurückgewiesen worden ist.

Schriftliche Entscheidungsgründe des heutigen Urteils liegen noch nicht vor.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 24. Januar 2014
– 5 U 42/12 –

Landgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2012
– 16 O 551/10 –

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