GEMA verliert langjährigen Prozess gegen YouTube
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), welche die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern vertritt, hatte von YouTube Schadensersatz für Musikvideos gefordert. Die Parteien streiten vor mehreren Gerichten darüber, ob Youtube für die Bereitstellung geschützter Videos zahlen muss, die von Nutzern hochgeladen werden, wobei sich der Streitwert auf 1,6 Millionen Euro beläuft.
Bisher konnte keine Einigung über die Verlängerung eines bestehenden Lizenzvertrages erreicht werden. Grund dafür waren vorallem unterschiedliche Vorstellungen, wie die Abgaben berechnet werden sollen. GEMA verlangte eine Vergütung pro angesehenem Video (0,375 Cent), YouTube bestand jedoch auf eine Beteiligung an erzielten Werbemaßnahmen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. YouTube zeigt sich wie immer verhandlungsbereit, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Auch das Oberlandesgericht Hamburg hat dazu nun eine Entscheidung gefällt. Es stellte fest, dass die Plattform YouTube unter bestimmten Voraussetzungen als Störer haften kann, wenn sie auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen wurde. Es besteht jedoch keine Pflicht, zu ermitteln oder zu erforschen, ob eine rechtswidrige Nutzertätigkeit vorliegt.