US-Regierung unterliegt Microsoft im Streit um EU-Daten
Bereits im Jahre 2014 hatte die US-Regierung eine Verfügung erwirkt, die eine Herausgabe der von den Ermittlungen betroffenen E-Mail-Daten anordnete. Doch trotz dieser richterlichen Anweisung verweigerte dies Microsoft weiterhin. Es vertrat vielmehr den Standpunkt, dass keine Rechtsgrundlage für einen Herausgabeanspruch für auf europäischen Rechenzentren gespeicherten Daten besteht – selbst wenn es sich dabei um Rechenzentren eines US-Unternehmens handele. Wurde der Software-Riese wegen dieser Haltung zunächst noch wegen Missachtung des Gerichts verurteilt, hob das US Court of Appeals for the 2nd Circuit in New York ( No. 14-2985) die Entscheidung der Vorinstanz nun vollumfänglich auf.
Das Gesetz von 1986, auf welches sich die US-Regierung für die Herausgabe zunächst berief, könne lediglich Anwendung auf in den Vereinigten Staaten gespeicherte Daten finden. Selbst mit einem Durchsuchungsbefehl könne somit kein US-Unternehmen verpflichtet werden, Daten auf ausländischen Servern herauszugeben.
Das Urteil wurde auch von Konkurrenten Microsofts wie Apple und Cisco mit großer Spannung erwartet. Denn nicht mehr nur reine Softwarelösungen stehen heutzutage im Mittelpunkt vieler IT-Firmen, sondern auch das umsatzträchtige Cloud-Geschäft, bei denen Firmen mitunter auch brisante Daten auslagern. Durch das Urteil hoffen die Unternehmen nach der NSA-Affäre, das Vertrauen der Kunden wieder zurückgewinnen zu können.