Nespresso-Kaffeekapsel: Markenschutz aufgehoben

11. Dezember 2017
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Nespresso-Kaffeekapseln mit Kaffeebohnen Pressemitteilung des BPatG vom 08.12.2017, Az.: 25 W (pat) 112/14

Die Aluminium-Kaffeekapsel von Nespresso, welche bislang ausschließlich von Nespresso selbst verwendet werden durfte, verliert ihren Markenschutz. Zukünftig dürfen auch andere Hersteller Aluminium-Kapseln für ihren Kaffee verwenden. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die wesentlichen Merkmale der Nespresso-Kaffeekapsel (vorteilhafte Verwendung in einer Kapselmkaffeemaschine) allesamt lediglich eine rein technische Funktion erfüllen. Die als dreidimensionale Marke eingetragenen Kapseln verlieren daher in den wichtigsten Warenkategorien ihren markenrechtlichen Schutz.

Bundespatentgericht

Pressemitteilung vom 08.12.2017

Az.: 25 W(pat) 112/14

 

Die als dreidimensionale Marke geschützte „Nespresso-Kaffeekapsel“ verliert nach der Entscheidung des 25. Senats des Bundespatentgerichts vom 17. November 2017 in Deutschland teilweise ihren markenrechtlichen Schutz insoweit, als die Waren „Kaffee, Kaffeeextrakte und kaffeebasierte Zubereitungen, Kaffeeersatz und künstliche Kaffeeextrakte“ betroffen sind. Der Senat hat für diese Waren ein Schutzhindernis nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bejaht und damit die entsprechende Schutzentziehungsentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts bestätigt.

Die mit einem Schutzentziehungsantrag angegriffene dreidimensionale Gestaltung, die als IR-Marke seit dem Jahr 2003 für verschiedene Waren der Klasse 30 auch in Deutschland Markenschutz genießt (IR 763 699), stimmt in ihren wesentlichen Merkmalen mit den äußeren Merkmalen des Patentgegenstands der deutschen Patentschrift DE 27 52 733 (Patenterteilungsbeschluss vom 4. September 1981; Bezeichnung: Gemahlenen Kaffee enthaltende Patrone für Getränkemaschinen) überein. Diese wesentlichen Merkmale erfüllen allesamt eine technische Funktion i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dahingehend, in einer Kaffeekapselmaschine in vorteilhafter Weise verwendet zu werden, was in der Patentschrift im Einzelnen beschrieben wird.

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