Abmahnung der CAS-Discount GmbH durch Rechtsanwälte Klier & Ott GmbH wegen veralteter Widerrufsbelehrung

15. Juni 2014
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Kaum eine Woche nach Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie hat unsere Mandantin von der CAS-Discount GmbH durch die Rechtanwälte Klier & Ott GmbH bereits eine Abmahnung wegen Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung erhalten.

Die Abmahnung vom CAS-Discount GmbH im Einzelnen

Der Verstoß an sich dürfte im vorliegenden Fall nicht streitig sein. Die Hintergründe der Abmahnung sind jedoch sehr fraglich. Der Verstoß der CAS-Discount GmbH wird vorliegend bei einem reinen Astronomieartikel geltend gemacht. Aus dem Angebot der CAS-Discount GmbH konnten wir jedoch bisher nicht ersehen, dass diese auch Astronomieartikel verkauft. Weiter überrascht der Zeitpunkt der Abmahnung eine Woche nach Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie, insbesondere da ein Wettbewerbsverhältnis mehr als fraglich erscheint. Gleiches gilt für den angesetzten Streitwert für den Verstoß in Höhe von 10.000 €. Auch dieser ist angesichts der komplett unterschiedlichen Produktsortimente eher überhöht angesetzt. Ebenso verwundert, dass über den Online-Shop der CAS-Discount GmbH unter cas-discount.com selbst derzeit keinerlei Produkte angeboten werden und auch keine Rechtstexte aufrufbar sind. Dort wird lediglich auf einen Amazon-Verkauf verwiesen. Die Abmahnung überrascht zudem auch aus dem Grund, dass die CAS-Discount GmbH dort Rechtstexte vorhält, die bereits vor Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie unwirksam waren.

kanzlei.biz Empfehlung: nicht untätig bleiben bei Abmahnung der CAS-Discount GmbH

Auch hier zeigt sich wie so häufig: Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Gerade bei strafbewehrten Unterlassungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Schlindwein, 30. Juni 2014

    Die Klagen gehen nach Bielefeld und werden da offenbar mit 10.000 € Streitwert ziemlich durchgewunken. Ich warte hier auf ein Urteil.Schnittmenge Wettbewerb in dem Fall eher keine oder marginal. Bei Interesse gerne Erfahrungsaustausch : [email protected]

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