Bundesregierung will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen
Im Vergleich zu den im März 2010 für verfassungswidrig erklärten, bis dahin geltenden Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung, soll die Speicherung nun nicht mehr über einen Zeitraum von sechs bis sieben Monate erfolgen, sondern einen weniger weit gefassten Zeitraum von vier Wochen bei Standortdaten und bis zehn Wochen bei sonstigen Daten umfassen. Weiter soll auf die gespeicherten Informationen nur dann zugegriffen werden dürfen, wenn der Verdacht einer „schweren Straftat“ besteht und die Zustimmung eines Richters eingeholt wurde.
Zwar werden nicht die genauen Inhalte von beispielweise Telefongesprächen oder SMS-Verkehr aufgezeichnet, aber doch zumindest der Mobilfunkverkehr an sich. Zudem sehen die Leitlinien vor, dass die betroffene Person zwar in der Regel vor einem Zugriff auf seine Daten Bescheid bekommt, aber in Ausnahmefällen eine derartige Aufklärung durchaus auch ausbleiben kann.
Wie der konkrete Gesetzesentwurf zu diesen Leitlinien aussehen soll, ist noch nicht geklärt. Jedenfalls werden bereits jetzt schon Stimmen laut, dass sich auch diese geplanten Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Verfassungswidrigkeit bewegen könnten und in die Grundrechte der Bürger eingreifen.