Inhalte aus der Kategorie: „[ZIELGRUPPE]“

02. März 2017

Abmahnung der Mary Kay Cosmetics GmbH durch die Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwaltspartnerschaft mbB wegen wettbewerbs- und markenrechtsverletzender Handlungen sowie der unbefugten Verwendung von Lichtbildern

Uns liegt eine Abmahnung der Mary Kay Cosmetics GmbH zur Bearbeitung vor. Die gegnerische Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwaltspartnerschaft mbB macht hier gegenüber unserer Mandantin Ansprüche aus Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht geltend.

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27. Februar 2017

Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Urheberrechtsverletzung an geschützten Werken der Künstler „ATB“, „Dimitri Vegas & Like Mike vs. Diplo“, „Era Istrefi“ und „Sofi Tukker“

Uns liegt eine Abmahnung der DigiRights Administration GmbH, ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, über seinen Internetanschluss unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke verschiedener Künstler, namentlich die Songs "ATB - 9PM", "Dimitri Vegas & Like Mike vs. Diplo - Hey Baby", "Era Istrefi - Bonbon", "Sofi Tukker - Drinkee", mittels Filesharing-Programmen weitergegeben zu haben.

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21. Februar 2017

Das Ende der Abmahnungen des Herrn Stefan Braun durch RA Frank Ernser von den Binz Rechtsanwälten? LG Köln erlässt Versäumnisurteil und gibt unserer Widerklage statt

Bereits in der Vergangenheit berichteten wir im Rahmen unseres abmahnBAROMETERS mehrfach über die fragwürdigen Abmahnaktivitäten des Herrn Stefan Braun. Die durch die Binz Rechtsanwälte formulierten Vorwürfe lauteten beispielsweise, dass als Amazon-Händler keine Widerrufsbelehrung vorgehalten oder im Rahmen eines Online-Shops in vermeintlich unzulässiger Weise mit Selbstverständlichkeiten geworben werde. In einem Verfahren vor dem LG Köln liegt nun ein sehr erfreuliches Urteil vor: Offensichtlich sah die Gegenpartei, bestehend aus Herrn Stefan Braun und Rechtsanwalt Ernser für die Binz Rechtsanwälte, keine andere Möglichkeit sich aus der Affäre zu ziehen, als ein Versäumnisurteil über sich ergehen zu lassen.

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13. Februar 2017

Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Deadpool“ und TV-Folgen der Serie „The Simpsons“

Abermals erreicht uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer. In diesem Fall machen sie Rechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH gegen unseren Mandanten geltend. Dieser habe angeblich das Urheberrecht an dem Filmwerk „Deadpool“ sowie an zwei Folgen der TV-Serie „The Simpsons“ verletzt.

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