Inhalte mit dem Schlagwort „Entscheidungen“
Keine Irreführung durch Gebrauchtwagenangebot in falscher Suchrubrik einer Internethandelsplattform
Pressemitteilung Nr. 158/2011 zum Urteil des BGH vom 06.10.2011, Az.: I ZR 42/10
Die Einordnung eines Gebrauchtwagens mit einer Laufleistung von über 100.000 km in die Suchkategorie "bis 5.000 km" stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar, wenn sich die richtige Laufleistung bereits aus der Überschrift des Angebots ergibt.Kostenlos muss auch kostenlos sein!
Urteil des OLG Koblenz vom 22.12.2010, Az.: 9 U 610/10
Ein „Sicherheitspaket“ darf nicht als kostenlos beworben werden, wenn es nach Ablauf von 6 Monaten kostenpflichtig wird, insoweit nicht von einer Kündigungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird.
Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten
Pressemitteilung Nr. 157/2011 zum Urteil des BGH vom 06.10.2011, Az.: I ZR 6/10
Ein Händler von Softwareprodukten, welcher Recovery-CDs des Betriebssystems "Windows 2000" mit den entsprechenden Echtheitszertifikaten versieht, kann sich nicht auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Es entsteht, nämlich der unzutreffende Eindruck, dass die Markeninhaberin den Datenträger mit dem Zertifikat verbunden und hierdurch die Gewähr für die Echtheit übernommen hat.Keine Werbung mit bezahlten Kundenbewertungen!
Urteil des OLG Hamm von 23.11.2010, Az.: I-4 U 136/10
Wird eine Produktbewertung aufgrund der Inaussichtstellung eines Rabattes abgegeben, so stellt diese eine wettbewerbswidrige „erkaufte“ Bewertung dar, insoweit auf die „Bezahlung“ nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
„Diplomarbeit kaufen“ – keine wettbewerbsrechtliche Irreführung
Urteil des OLG Köln vom 23.02.2011, Az.: 6 U 178/10
Bietet ein akademischer Ghostwriter seine legale Hilfe zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten im Internet an, so stellt die Wortkombination "Diplomarbeit kaufen" im HTML-Quelltext seiner Internetseite keine wettbewerbsrechtliche Irreführung im Sinne von § 5 UWG dar.Universitäten dürfen Bücher zur kostenlosen Nutzung online bereitstellen
„PAKI“ beleidigt Inder
„In der Regel“ ist in der Regel unzulässig
Enthält eine AGB-Klausel eine Lieferzeitbestimmung mit dem Zusatz "in der Regel", so ist diese unwirksam. Für den Kunden ist hier nicht ersichtlich, wann ein Regelfall und wann ein Ausnahmefall vorliegt.