Inhalte mit dem Schlagwort „Gewerblicher Rechtsschutz“
Keine Irreführung durch Gebrauchtwagenangebot in falscher Suchrubrik einer Internethandelsplattform
Pressemitteilung Nr. 158/2011 zum Urteil des BGH vom 06.10.2011, Az.: I ZR 42/10
Die Einordnung eines Gebrauchtwagens mit einer Laufleistung von über 100.000 km in die Suchkategorie "bis 5.000 km" stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar, wenn sich die richtige Laufleistung bereits aus der Überschrift des Angebots ergibt.Kostenlos muss auch kostenlos sein!
Urteil des OLG Koblenz vom 22.12.2010, Az.: 9 U 610/10
Ein „Sicherheitspaket“ darf nicht als kostenlos beworben werden, wenn es nach Ablauf von 6 Monaten kostenpflichtig wird, insoweit nicht von einer Kündigungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird.
Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten
Pressemitteilung Nr. 157/2011 zum Urteil des BGH vom 06.10.2011, Az.: I ZR 6/10
Ein Händler von Softwareprodukten, welcher Recovery-CDs des Betriebssystems "Windows 2000" mit den entsprechenden Echtheitszertifikaten versieht, kann sich nicht auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Es entsteht, nämlich der unzutreffende Eindruck, dass die Markeninhaberin den Datenträger mit dem Zertifikat verbunden und hierdurch die Gewähr für die Echtheit übernommen hat.Keine Werbung mit bezahlten Kundenbewertungen!
Urteil des OLG Hamm von 23.11.2010, Az.: I-4 U 136/10
Wird eine Produktbewertung aufgrund der Inaussichtstellung eines Rabattes abgegeben, so stellt diese eine wettbewerbswidrige „erkaufte“ Bewertung dar, insoweit auf die „Bezahlung“ nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
„Diplomarbeit kaufen“ – keine wettbewerbsrechtliche Irreführung
Urteil des OLG Köln vom 23.02.2011, Az.: 6 U 178/10
Bietet ein akademischer Ghostwriter seine legale Hilfe zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten im Internet an, so stellt die Wortkombination "Diplomarbeit kaufen" im HTML-Quelltext seiner Internetseite keine wettbewerbsrechtliche Irreführung im Sinne von § 5 UWG dar.„iMOVE“ vs. „IMOVIE“
Billiger Fußball für die Europäer
Live-Ausstrahlungen von Fußballspielen - hier Football Association Premier League (FAPL) - dürfen mittels ausländischer Decoder und den dazugehörigen Decoderkarten, die wesentlich günstiger als vergleichbare inländische sind, empfangen werden. Nationale Regelungen, welche die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, verletzen den freien Dienstleistungsverkehr.
„Einfach gutes Klima.“
Beschluss des BPatG vom 31.08.2011, Az.: 26 W (pat) 569/10
Der Slogan „Einfach gutes Klima.“ stellt lediglich einen Hinweis auf das gewünschte Ziel der angebotenen Produkte sowie Dienstleistungen dar; der erforderliche Bezug zur Herkunft der Waren fehlt ihm jedoch.