Inhalte mit dem Schlagwort „Glücksspielrecht“

04. Januar 2012

Poker im Internet

Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az.: I ZR 93/10 Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers; unerheblich ist, ob professionelle Spieler oder geübte Amateure, die sich gegebenenfalls auch Lehrbuchwissen angeeignet haben, ihre Erfolgschancen steigern können.
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02. November 2011

Sportwettenmonopol europarechtswidrig

Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2011, Az.: 4 A 17/08 Die Untersagungen der Vermittlung von Sportwetten, die sich auf das staatliche Sportwettenmonopol stützen, sind europarechtswidrig. Die Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit wird hierdurch unverhältnismäßig eingeschränkt. Es ist erforderlich, dass die Monopolregelung geeignet ist ihre Ziele - Bekämpfung der Spielsucht - zu verwirklichen, in dem sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt. Die Monopolträger beschränken ihre Werbeaktivitäten nicht auf die Information und Aufklärung, sondern sind darauf gerichtet Unentschlossene durch hohe Gewinne zum Spielen zu bewegen. Auch die Ermittlung der Lottozahlen vor laufenden Kameras ist aufgrund ihrer Anreizwirkung unzulässig.
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06. Oktober 2011

Keine Werbung für Glückspiele im Internet durch ausländische Anbieter

Urteil des LG Hannover vom 22.09.2011, Az.: 25 O 98/10 Auch die Werbung eines ausländischen Anbieters auf deutschen Internetseiten für Glücksspiele verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Da der Anbieter sich zielgerichtet und gewollt (auch) an deutsche Spielteilnehmer wandte, ist die internationale Zuständigkeit und ein Wettbewerbsverhältnis gegeben.
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12. September 2011

Freistaat Bayern verstößt gegen GlüStV

Pressemitteilung Nr. 3/11 zu den Entscheidungen des OLG München vom 17.03.2011, Az.: 29 U 2819/10; 29 U 2944/10

Die staatliche Lotterieverwaltung warb an Ostern mit „Glückspäckchen im Osternest – Die Lose von Lotto Bayern wünschen schöne Feiertage“. Zudem konnte man im Rahmen von Sonderauslosungen täglich ein Cabrio gewinnen. Hierdurch wurde nicht nur über die Möglichkeit des Glücksspiels informiert, sondern gezielt zum Glücksspiel aufgefordert und animiert bzw. nicht nur eine vorhandene Spielleidenschaft kanalisiert, sondern der Entschluss zur Spielteilnahme erst hervorgerufen. Auch wenn diese Werbung unlauter war, konnte der Freistaat Bayern nicht verurteilt werden, da die Ansprüche des klagenden Vereins rechtsmissbräuchlich waren. Der Verein weigerte sich nämlich Wettbewerbsverstöße seiner Mitglieder zu verfolgen.
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26. August 2011

Mutter haftet für ihre ausländischen Töchter

Beschluss des VG Schleswig-Holstein vom 25.01.2011, Az.: 12 B 76/10

Die Muttergesellschaft haftet für ihre im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften, welche entgegen ihrer Weisung weiterhin Glückspiel über das Internet vermitteln.
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09. August 2011

Rubbellose nichts für Minderjährige?

Urteil des OLG Koblenz vom 01.12.2010, Az.: 9 U 258/10

Die Durchführung von Testkäufen (durch Minderjährige) im größeren Umfang ist nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG. Veranstalter und Verkaufsstellen von autorisierten öffentlichen Glücksspielen haben sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Dabei haftet der Veranstalter für das Verhalten des Verkaufspersonals. Der Verkauf von Rubbellosen ist nicht kerngleich zu der Teilnahme an allen übrigen öffentlichen Glücksspielen. Geschäftsführer einer GmbH haften, wenn sie entweder persönlich die Rechtsverletzung begangen oder die eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert haben.

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24. Januar 2011

Untersagung von Sportwetten trotz neuer EuGH-Rechtsprechung nicht offensichtlich rechtswidrig

Beschluss des VG Saarlouis vom 02.12.2010, Az.: 6 L 654/10 In Auseinandersetzung mit der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Glücksspielstaatsvertrag hat das VG Saarlouis entschieden, dass die Untersagung von Sportwetten in dem betreffenden Fall jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig war. Selbst wenn das Sportwettmonopol europarechtswidrig sei, blieben die übrigen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages anwendbar und die Veranstaltung von Sportwetten genehmigungspflichtig.
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03. Dezember 2010

Räumliche Trennung von Gaststätten mit Geldspielgeräten

Urteil des VG Gießen vom 18.08.2010, Az.: 8 K 4083/09.GI

Sind mehrere mit je drei Geldspielgeräten ausgestattete Gaststätten baulich derart miteinander verbunden, dass Gäste zur Bespielung der Automaten von einer Räumlichkeit in die andere wechseln können ohne das Gebäude hierzu verlassen zu müssen, stellt dies keine hinreichende räumliche Trennung der einzelnen Räumlichkeiten dar und lässt die Gaststätten bei einer natürlichen Gesamtbetrachtung als spielhallenähnliches Konstrukt erscheinen.
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15. November 2010

Unbegrenzter Zugewinn an Punkten als Gewinn unzulässig

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 21.10.2010, Az.: OVG 1 N 51.10

Das Betreiben eines Spielgeräts ohne Einsatzrückgewähr, welches dem Spieler lediglich ermöglicht seine erzielten Gewinne bis zur Erschöpfung des Punktekontos einzusetzen, ist unzulässig. Der Gewinn stellt sich so als eine an sich unbegrenzte und damit  verbotene Berechtigung zum Weiterspielen dar.
Erfolgt weiter bei einem mit einer Auswurfmöglichkeit für Geld oder Token versehenem Gerät eine spielerbezogene Speicherung von Punktegewinnen auf einem Hinterlegungsspeicher, so ist das Gerät nicht als reines Unterhaltungsspielgerät zu klassifizieren.
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09. September 2010

Glücksspielstaatsvertrag rechtens, Ausführung mangelhaft

Pressemitteilung des EuGH Nr. 78/10, Az.: C-409/06 & Verbundene:

Der EuGH hat entschieden, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag zwar von den Zielen und der rechtlichen Befugnis mit dem EU-Recht vereinbar ist, er allerdings von seiner praktischen Durchführung nicht gerechtfertigt wird.
Ausnahmeregelungen für Kasinos und Automaten sowie intensive Werbemaßnahmen für die in staatliche Gewalt verbliebenen Glücksspielvarianten, lassen sich nicht mit einer kohärenten Strategie der Glücksspielsuchtbekämpfung vereinbaren.
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