Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“
Keine Biermarke namens „Pontifex“
Der Name „Pontifex“ ist nicht als Marke für u.a. Biere eintragungsfähig. Da ein beachtlicher Teil des Verkehrs mit der Bezeichnung „Pontifex“ den Papst in Verbindung bringe, würde deren Verwendung als Biermarke nicht nur eine grobe Geschmacksverletzung darstellen, sondern auch als religiös anstößig empfunden werden.
Legobaustein genießt keinen Markenschutz
„Enercon“ und „Energol“ zu ähnlich
„Marken werden vom Publikum als Ganzes wahrgenommen und bewertet. "Enercon" schafft es weder von der Schreibweise noch vom Klang her und auch nicht vom direkt erkennbaren Konzept sich signifikant von "Energol" abzuheben.“
Hierdurch besteht eine akute Verwechslungsgefahr, weshalb "Enercon" in den Überschneidungsbereichen mit "Energol"nicht als eigene Marke bestehen kann.
Slogan „KEEP THE CHANGE“ als Marke eintragungsfähig
Der Werbeslogan "KEEP THE CHANGE" ist als Marke für Dienstleistungen im Finanzwesen und Bankgeschäft eintragungsfähig. Die erforderliche Unterscheidungskraft liegt vor, da die Wortfolge zwar einen Ausdruck des englischen Grundwortschatzes darstellt, aber hinsichtlich der angemeldeten Dienstleistungen nicht rein beschreibend sondern vielmehr interpretationsbedürftig und -fähig ist.
„Merkur“ nicht mit „Mercury“ zu verwechseln
Urteil des EuGH vom 09.09.2010, Az.: T-106/09:
Die Wortmarke "Merkur" und die Bildmarke "Archer Maclean's Mercury" sind sich zwar ähnlich und haben auch einen überschneidenden Sinngehalt. Jedoch erweckt "Archer Maclean's Mercury" in seiner bildlichen Ausgestaltung die Assoziation mit dem von dem deutschen Wort Merkur nicht umfassten Quecksilber. Auch ist im vorliegenden Bereich der Spielmaschinen von einer erhöhten Aufmerksamkeit der Adressatenkreise auszugehen, wodurch eine Verwechslungsgefahr verneint werden kann.
Kein Markenschutz für ungenaue und lange Slogans
Längere Wortfolgen entbehren in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN
Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist
Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit
„infra|enterprise“ verletzt die Marke „infra“
Das Zeichen "infra" besitzt trotz seiner lateinischen Bedeutung "unterhalb" eine durchschnittliche Unterscheidungskraft und kann damit als Marke im Bereich vom Computertechnologien verwendet werden. Das fremde Zeichen "infra|enterprise" erhält dagegen durch das Suffix "enterprise" keine weitergehende Unterscheidungskraft um sich von „infra“ abzugrenzen. "infra|enterprise" kann damit gegenüber "infra" als selbstständige Marke nicht bestehen.
Marke „Klassik4Kids“ nicht eintragungsfähig
Die Marke "Klassik4Kids" ist aufgrund fehlender Unterscheidungskraft nicht für die Bereiche Tonträger eintragungsfähig. Der normal informierte Durchschnittsverbraucher wird den Begriffsinhalt nicht als Marke sondern lediglich als beschreibenden Hinweis "Klassik für Kinder" auf das Thema und die Zielgruppe der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen verstehen.
„ck creaciones kennya“ kein „Calvin Klein“
Die Verwendung der Buchstaben "ck" in der Marke "ck creaciones kennya" verursacht für sich keine Verwechslungsgefahr mit der Marke "cK" von Calvin Klein. Die Buchstaben stammen von den beiden Wortbestandteilen der Marke und sind nicht prägend für den Gesamteindruck, so dass allein die Verwendung dieser Buchstaben keine Gefährdung der älteren Marke darstellt.