Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

27. August 2010

Unterscheidungskraft dank Gestaltung

Beschluss des BPatG vom 21.06.2010, Az.: 27 W (pat) 184/09

Trotz seines klaren Bedeutungsgehaltes ist die Wort-/Bildmarke "ANONVIOLENTWORLD" wegen ihrer graphischen Ausgestaltung unterscheidungskräftig genug, um markenfähig zu sein. Die konkrete Farbgestaltung in zwei unterschiedlichen Blautönen mit einer vorangestellten Erdkugel ist noch hinreichend eigentümlich, um ein betriebliches Unterscheidungsmittel darzustellen.
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25. August 2010

iPod vs. eiPott

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 09.08.2010, Az.: 5 W 84/10

Multimediagigant Apple hat nun gerichtlich erwirkt, dass die deutsche Firma Koziol ihren Eierbecher nicht mehr „eiPott“ nennen darf. Dem Gericht nach sei Verwechslungsgefahr gegeben, da man –trotz differierender Schreibweise- beides gleich ausspreche. Ferner sei die Verpackung der eines iPods ebenfalls zum Verwechseln ähnlich: Die Form des Eierhalters entspreche einem iPod, das click-wheel, mit dem das Original bedient wird, werde durch ein angebrochenes Ei dargestellt. Da Apple die Marke iPod auch für Küchenaccessoires schützen ließ, bestehe folglich Verwechslungsgefahr.
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23. August 2010

Marke „mobiLotto“ nicht für Computerprogramme eintragbar

Beschluss des BPatG vom 03.05.2010, Az.: 27 W (pat) 173/09

Die Bezeichnung "mobiLotto" ist für die Bereiche Computerprogramme, Unterhaltung und Werbung nicht als Marke eintragbar. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG kommt ihr die erforderliche Unterscheidungskraft nicht zu, da der Durchschnittsverbraucher davon ausgeht, dass es sich dabei um ein mobiles Glücksspiel handelt und nicht um die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens.
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12. August 2010

„amazing discoveries“ entdeckt Eintragungshindernis

Beschluss des BPatG vom 01.12.2009, Az.: 27 W (pat) 220/09

Für Waren und Dienstleistungen im Bereich der Unterhaltung und Fortbildung ist die Marke "amazing discoveries" nicht eintragungsfähig, da sie einen für die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen beschreibenden Begriffsinhalt hat, der aus - für einen maßgeblichen Teil der beteiligten Verkehrskreise verständlichen - einfachen Wörtern des englischen Grundwortschatzes besteht. Für die Schutzunfähigkeit reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann. Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage.
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12. August 2010

Kein Markenschutz für „Dynamic“

Beschluss des BPatG vom 12.07.2010, Az.: 28 W (pat) 83/09

Das englische Wort "Dynamic", das u.a. für Waren der Klassen 19 (u.a. Baumaterialien) und 27 (u.a. Bodenbeläge) beim DPMA als Marke angemeldet wurde, ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen, da es dazu dienen kann, im Verkehr relevante Produktmerkmale zu beschreiben. Angaben, die zwar in der jeweils einschlägigen Fachterminologie noch nicht nachweisbar sind, deren beschreibender Aussagegehalt aber so eindeutig und unmissverständlich hervortritt, dass sie zur Produktbeschreibung dienen können, sind nicht eintragungsfähig; auch dann nicht, wenn sie in ihrem Aussagegehalt eine gewisse Unschärfe aufweisen oder noch keine exakten begrifflichen Konturen erlangt haben.
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27. Juli 2010

Markenübertragung wegen Missbrauch der Vertretungsmacht unwirksam

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 06.05.2010, Az.: 6 U 201/09

Die Übertragung einer Marke durch den Geschäftsführer und daran anschließende Kooperationsvereinbarungen, aus denen erhebliche Lizenzzahlungen zu Lasten des Übertragenen folgen, sind unwirksam, wenn der Geschäftsführer dabei seine Vertretungsmacht in grober Weise überschreitet und dieser Missbrauch der Vertretungsmacht für den Vertragspartner objektiv evident ist. Im vorliegenden Fall drängte es sich gerade auf, dass der Geschäftsführer bei einer unentgeltlichen Übertragung der Marke und daraus folgenden Lizenzzahlungsverpflichtungen seine Vertretungsmacht missbraucht.

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26. Juli 2010

Bezeichnung „Stimmt´s“ als Zeitungstitel schutzfähig

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 12.05.2010, Az.: 3 U 58/08

Die Bezeichnung "Stimmt´s" ist für die Rubrik einer wöchentlichen erscheinenden Qualitätszeitung markenrechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere, weil die umgangssprachliche Frageform ein ausreichendes Mindestmaß an Originalität und die für den Verbraucher erforderliche Unterscheidungskraft aufweist. Dem Betreiber eines kommerziellen Internetportals ist es daher nicht gestattet die Bezeichnung "Stimmt´s" für die Wissensrubrik seiner Webseite, die sich inhaltlich mit ähnlichen Themen befasst, zu verwenden.
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26. Juli 2010

Iron Man“ gewinnt gegen „Iron Town Triathlon Ferropolis“

Urteil des LG Hamburg vom 29.04.2010, Az.: 327 O 480/09

Der Inhaber der Marke "Iron Man" kann Dritten die Nutzung des Begriffes „Iron Man“ für sportliche Aktivitäten, insbesondere für Triathlonwettkämpfe untersagen. Zudem wird die Gemeinschaftsmarke „Iron Man“ durch die Wort-Bild-Marke „Iron Town Triathlon Ferropolis“ verletzt, so dass die Löschung der Marke bei dem DPMA in die Wege zu leiten ist. Beide Marken sind zwar nicht unmittelbar verwechslungsfähig, allerdings reicht angesichts der Bekanntheit der Marke „Iron Man“ eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne bereits aus. Vorliegend fasst der Verkehr die Marke „Iron Town Triathlon Ferropolis“ als Abwandlung zur Marke „Iron Man“ auf und ordnet die Triathlonveranstaltung daher dem gleichen Unternehmen zu.

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23. Juli 2010

ALLFAcolor verletzt nicht ALPHA

Beschluss des BPatG vom 09.06.2010, Az.: 28 W (pat) 8/10

Der Widerspruch gegen die Marke ALLFAcolor aus der Marke Alpha ist unbegründet, da trotz identischer Warenklasse zwischen beiden Marken keine unmittelbare Verwechslungsgefahr besteht. Allein die klangliche Übereinstimmung des Bestandteiles ALLFA und Alpha ist nicht ausreichend, da bei einer Abwägung nicht einzelne, sondern alle Bestandteile der Marke zu beurteilen sind. Klanglich wie schriftbildlich führt die unterschiedliche Zeichenlänge der einander gegenüberstehenden Kennzeichnungen jedoch lediglich zu einer geringen Markenähnlichkeit, so dass eine unmittelbare Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ausscheidet.
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23. Juli 2010

„Masterpiece“ als Marke für Möbel nicht geeignet

Beschluss des BPatG vom 02.06.2010, Az.: 28 W (pat) 34/10

Das Kennzeichen „Masterpiece“ kann für Möbel, insbesondere für Wasserbetten nicht als Marke geschützt werden, da es nicht als Herkunftsmerkmal eines bestimmten Unternehmens dienen kann. Der angesprochene Verkehrskreise versteht unter dem Begriff regelmäßig Spitzenleistungen, etwa handwerklicher, technischer oder auch sportlicher Art, die sich auch auf solche Waren beziehen können, die sich durch eine meisterhafte Ausführung oder ein meisterliches Design auszeichnen. Das Kennzeichen beschreibt daher die Qualität einer Ware und ist demzufolge als beschreibende Marke – auch unter Berücksichtigung der graphischen Ausgestaltung - nicht eintragungsfähig.
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