Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

23. Juli 2010

„Froschkönig“ für alle Schmuckhersteller freihaltebedürftig

Entscheidung des BPatG vom 16.06.2010, Az.: 28 W (pat) 123/09

Die Marke "Froschkönig" ist trotz möglicher Verwendung durch den Markeninhaber über einen Zeitraum von 13 Jahren nicht für Schmuckwaren schutzfähig. Da solche oftmals durch ihre Motive definiert werden, ist der Begriff als beschreibend anzusehen. Es besteht insofern ein Freihaltungsinteresse, so dass die Löschung der Marke durch das DPMA zulässig war.

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15. Juli 2010

Verwechslungsgefahr bei peerstorm und PETER STORM

Entscheidung des EuG vom 08.07.2010; Az.: T-30/09

Der EuG bejahte eine Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken "peerstorm" und "PETER STORM", beide angemeldet für den Bereich der Bekleidungsartikel. Beide Marken weisen eine visuelle, klangliche und auch begriffliche Ähnlichkeit auf. Auch wenn die Verwendung von Zeichen, bestehend aus Vor- und Nachnamen, in der Bekleidungsbranche gängig ist, liegt dennoch eine Verwechslungsgefahr vor, wenn beide Marken für die selben Produktgruppen genutzt werden sollen.

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13. Juli 2010

Verkauf von Parfüm-Testern

Urteil des EuGH vom 03.06.2010, Az.: C 127/09

Ein Weiterverkauf von Parfüm-Testern mit der Kennzeichnung "Demonstration" und "Unverkäuflich" ist weder innerhalb noch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zulässig. Durch die angebrachten Hinweise der Unverkäuflichkeit und zum Zweck der Demonstration bringt der Hersteller eindeutig seinen Willen zum Ausdruck, dass die Tester nicht in den Europäischen Wirtschaftsraum eingebracht werden sollen. Unzulässige Einbringungen verletzen den Hersteller in seinen Markenrechten.
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09. Juli 2010

„DDR-Logo“ kein Produktkennzeichen

Urteil des BGH vom 14.01.2010, Az.: I ZR 92/08

Auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebrachte Symbole ehemaliger Ostblockstaaten (hier: Bezeichnung "DDR" und deren Staatswappen) fasst der Verkehr regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen auf. Eine durch eine Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr entfällt, wenn die Markenanmeldung wegen unterbliebener Zahlung der Anmeldegebühren kraft Gesetzes (§ 64a MarkenG, § 6 Abs. 2 PatKostG) als zurückgenommen gilt.
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05. Juli 2010

„Fickshui“ ist nicht anstößig, sondern ein Markenname

Beschluss des BPatG vom 01.04.2010, Az.: 27 W (pat) 41/10

„Obszön und grob geschmacklos.“ So nannte das deutsche Patent- und Markenamt die Bezeichnung „Fickshui“ und wies sie als Markennamen ab. Weiter würden die Anhänger von Feng Shui beleidigt. Anderer Ansicht war das Bundespatentgericht. Der Name wertet weder Feng Shui ab, das ohnehin kommerzialisiert wurde, noch sei das in heutigen Zeiten bereits abgenutzte Wort „Fick“, welches bereits Einzug in den Duden und gar das moderne Theater fand, als anrüchig oder provozierend zu erfassen. Eine Ablehnung kommt jedoch nur bei einem eklatanten Verstoß gegen die guten Sitten in Frage. Folglich verwehrte die Markenstelle die Eintragung zu Unrecht.
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19. Mai 2010

hey! – Ausruf- und Grußformeln als Marke

Beschluss des BGH vom 14.01.2010, Az.: I ZB 32/09

Einem Wort-/Bildzeichen, das aus der Kombination einfacher graphischer Elemente mit einem Wort besteht, das vom Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen nur als Zuruf, Ausruf oder Grußformel aufgefasst wird, fehlt die konkrete Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
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23. April 2010

Zur Rechtswidrigkeit fremder Firmennamen in eigener URL

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10

Die Verwendung eines fremden vollständigen Unternehmenskennzeichens in der URL einer Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung und damit einer Verletzung des Unternehmenskennzeichens der fremden Firma dar, wenn das Unternehmen zu der Firma in keinerlei Verbindung steht.
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07. April 2010

„Fabergé-Museum“ ist keine Markenverletzung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14.01.2010, Az.: 6 U 114/09 Das "Fabergé-Museum" darf die an sich fremde Marke "Fabergé" als Bezeichnung seines Museums verwenden. Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Verwendung der Marke zwar eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markengesetzes liege. Jedoch sei die Verwendung in diesem Fall nicht unlauter, denn die Angabe über Merkmale der auch so bezeichneten Leistung sei in diesem Einzelfall markenrechtlich zulässig.
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18. Februar 2010

Markenverfall mangels rechtserhaltender Benutzung

Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 88/09

Damit eine eingetragene Marke nicht verfällt, ist eine markenmäßige Benutzung erforderlich. Fraglich war, ob die Beklagte im vorliegenden Fall die Streitmarke ausschließlich als Unternehmenskennzeichen verwendet hat, oder ob sie das Zeichen aus Sicht des Verkehrs zugleich als Herkunftshinweis in Bezug auf die Kennzeichnung der geschützten Produkte benutzte. Sie hatte die Marke unmittelbar an den Verkaufsstellen von Pflanzen, sowie auf Etiketten und Schildern angebracht. Das OLG Hamm verneint den erforderlichen Produktbezug: Der Verkehr bezieht die streitgegenständliche Kennzeichnung nicht auf die jeweilige Pflanze selbst. Daher liegt nur ein Hinweis darauf vor, welches Unternehmen für die ausgezeichneten Pflanzen einen bestimmten Preis fordert.
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12. Februar 2010

„Galerie“ verwechselbar mit „Galeria“

Beschluss des BPatG vom 29.10.2009, Az.: 29 W (pat) 38/09

Ein Zeichen, das nur für Teile der eingetragenen Waren und Dienstleistungen beschreibend wirken kann, hat auch nur für diese eine verminderte unterscheidungskraft.
In anderen Bereichen ist ein größerer Unterschied notwendig um einer Verwechslungsgefahr vorzubeugen. Ein einzelner anderer Buchstabe am Wortende genügt diesen Ansprüchen nicht.
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