Verfahrenskostenhilfe auch im Markenrecht
Beschluss des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZB 83/08
Auch im markenrechtlichen Verfahren besteht ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Das Versagen dieses Anspruches kann eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör zur Folge haben, wenn dadurch der Betroffene nicht in der Lage war Rechtsmittel geltend zu machen, die die Entscheidung des Gerichts beeinflussen hätten können.