Inhalte mit dem Schlagwort „Unterscheidungskraft“

15. Februar 2012

Surf.GREEN fehlt es nicht an Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 06.02.2012, Az.: 26 W (pat) 522/11 Dem Zeichen „Surf.GREEN“ fehlt für die beanspruchte Dienstleistung – Werbung – nicht jegliche Unterscheidungskraft, da es an einem engen sachlichen beschreibenden Bezug von „Werbung“ zu umweltfreundlichem oder „grünem“ Surfen fehlt.
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15. Februar 2012

„Lovely Moments“

Beschluss des BPatG vom 06.09.2011, Az.: 24 W (pat) 503/10 Die Wortfolge „Lovely Moments“ ist nicht eintragungsfähig, da ihr für die beanspruchten Waren die Unterscheidungskraft fehlt. Die Wortfolge „Lovely Moments“ tritt als typisches allgemein gehaltenes Werbeschlagwort in Erscheinung. Seine begriffliche Bedeutung von „schönen Momenten“, „schönen Augenblicken“ knüpft an eine langjährige allgemeine Werbepraxis an, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen ausschließlich ein unbestimmtes angenehmes Gefühl auslösen will. Die reine Werbefunktion der angemeldeten Marke lässt es ausgeschlossen sein, dass das Zeichen neben seiner werbenden Bedeutung auch die Herkunftsfunktion einer Marke erfüllen kann.
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08. Februar 2012

„silverentertainment“

Beschluss des BPatG vom 30.01.2012, Az.: 25 W (pat) 88/11 Der Wortkombination "silverentertainment" fehlt jegliche Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen und ist überwiegend beschreibend. Silverentertainment versteht der relevante Verkehr als Unterhaltung für Menschen über 50 Jahre. Die Waren bzw. Dienstleistungen verfügen bzw. betreffen Themen oder Eigenschaften, die besonders auf Menschen im Alter von über 50 Jahren zugeschnitten sein können.
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30. Januar 2012

„Tor Service 24“

Beschluss des BPatG vom 10.01.2012, Az.: 33 W (pat) 546/10

Der Wort-/Bildmarke "Tor Service 24" fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Der relevante Verkehr wird den Wortelementen eine inhaltliche Sachangabe dahingehend entnehmen, dass für Türen, Tore entsprechendes Zubehör angeboten wird. Die grafischen Ausgestaltungsmerkmale sind nicht geeignet, von der beschreibenden Sachaussage des Zeichens wegzuführen. Vielmehr handelt es sich um eine einfache Umrahmung, die üblich gestaltet und noch dazu in schwarz-weiß gehalten ist.
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26. Januar 2012

„Diabeteskiste“

Beschluss des BPatG vom 09.12.2011, Az.: 29 W (pat) 541/11 Dem Zeichen „Diabeteskiste“ fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Die Mehrheit des angesprochenen Publikums wird das Zeichen, in seiner Gesamtheit als eine Kiste bzw. ein Behältnis verstehen, in der sich Informationen zum Thema Diabetes befinden.
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19. Januar 2012

„dress-for-less“

Beschluss des BPatG vom 30.12.2011, Az.: 29 W (pat) 59/10

Dem Zeichen "dress-for-less" fehlt lediglich für die Dienstleistung "Vermietung von Werbeflächen im Internet" nicht jegliche Unterscheidungskraft. Im Übrigen ist das Zeichen für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht eintragbar. Es setzt sich aus den englischen Wörtern "dress" und "for less" zusammen und bedeutet demgemäß "Bekleidung für weniger Geld". Der angesprochene Verkehrskreis wird den Begriff verbunden mit den angebotenen Dienstleistungen als beschreibende Sachangabe verstehen.
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19. Januar 2012

Rheinpark-Center Neuss

Beschluss des BGH vom 22.06.2011, Az.: I ZB 78/10

a) Die angemeldete Marke "Rheinpark-Center Neuss" beschreibt den Ort, an
dem die beanspruchten Dienstleistungen angeboten oder erbracht werden, und
unterfällt im Regelfall dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. b) Für die Frage des Vorliegens eines Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2
Nr. 2 MarkenG kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet werden soll.
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12. Januar 2012

„Gypsy Mania“

Beschluss des BPatG vom 02.03.2011, Az.: 29 W (pat) 209/10 Das Zeichen Gypsy Mania fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Die Wortkombination "Gypsy Mania" lässt sich zwar lexikalisch nicht nachweisen. Dennoch werden die angesprochenen inländischen Verkehrskreise die Wortkombination mit "Zigeunermanie, Zigeunerwahn oder Zigeunerfimmel" übersetzen und als Begeisterung oder Leidenschaft für die Kultur, die (Tanz-)Musik oder den traditionellen Kleidungsstil der Zigeuner bzw. der Sinti und Roma verstehen, zumal "gypsy" ein in Deutschland bekannter englischer Begriff und "Mania" mit dem deutschen Wort "Manie" fast identisch ist.
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30. Dezember 2011

„EuroShop“

Beschluss des BPatG vom 14.12.2011, Az.: 29 W (pat) 3/11

Das Wort-/Bildzeichen "EuroShop" ist nicht eintragbar. Da "Euro" auf Europa betreffende Waren verweist und "Shop" der englische Begriff für Geschäft ist, hat der Wortbestandteil des Zeichens eine lediglich beschreibende Wirkung. Visuell wird das Zeichen in weißer Schrift auf rotem Untergrund dargestellt. Dies gehört jedoch zu den werbeüblichen Gestaltungsmitteln und reicht ebenfalls nicht für eine Schutzfähigkeit aus.
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22. Dezember 2011

„RAUMSIGNATUREN“

Beschluss des BPatG vom 30.11.2011, Az.: 26 W (pat) 48/11

Das Zeichen "RAUMSIGNATUREN" bezeichnet die individuelle Charakteristik eines Raumes, die maßgeblich zur unbewusst wahrgenommenen Raumwirkung beiträgt. Die Bezeichnung „RAUMSIGNATUREN“ vermag mithin die Bestimmung der angemeldeten Waren und der Dienstleistungen – Möbel und Wohntextilien - zu bezeichnen und ist deshalb freihaltebedürftig. In der genannten Bedeutung ist der Begriff „RAUMSIGNATUREN“ zumindest den angesprochenen Fachverkehrskreisen für Innenraumgestaltung und Innenarchitektur bekannt, auf deren Verständnis es ankommt. Einen Hinweis auf einen bestimmten Hersteller wird der angesprochene Verkehr der Bestimmungsangabe „RAUMSIGNATUREN“ daher nicht entnehmen.
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