Inhalte mit dem Schlagwort „Unterscheidungskraft“

09. Juni 2009

„Neue Wege mit…“ – Wenn einer Marke jede Unterscheidungskraft fehlt

Beschluss des BPatG vom 05.05.2009, Az.: 33 W (pat) 94/07

Bei einfachen Slogans in Form angepriesener Werbeaussagen fehlt es oftmals an der nötigen Schärfe. Bei Mehrwortzeichen oder Begriffskombinationen ist darauf zu achten, dass der Sinngehalt über einen allgemeinen umschreibenden Charakter hinausgeht. Ansonsten fehlt ihm wie im vorliegenden Falle "Neue Wege mit Energie" jegliche Unterscheidungskraft; der Slogan ist somit vom Markenschutz ausgeschlossen.

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08. Juni 2009

„TheAuditor“ zu beschreibend!

Beschluss des BPatG vom 05.02.2009, Az.: 30 W (pat) 56/06

Bei der Bewertung der anzumeldenden Wortfolge "TheAuditor" wird auf die Bezeichnung in ihrer Gesamtheit abgestellt. Es liegt ein enger beschreibender Bezug vor, da die verfahrensgegenständlichen Waren in näheren Zusammenhang zur Tätigkeit oder Ausbildung eines Auditors stehen oder Informationen über die Aufgaben des Auditors vermitteln. Der Marke fehlt daher die Unterscheidungskraft.

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19. Mai 2009

„Alpha“

Urteil des EuG vom 29.04.2009, Az.: T-23/07 Da bereits ein Minimum an Unterscheidungskraft ausreicht, um einer Marke ausreichend Schutz verleihen zu können, können auch einzelne Buchstaben als Marke eingetragen werden. Die Richter des Europäischen Gerichts legten fest, dass der griechische Buchstabe "alpha" als geeignet erscheint, es den maßgeblichen Verkehrskreisen zu ermöglichen, den Ursprung der bezeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu identifizieren.
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18. Mai 2009

Hinweis auf Internet-Adresse nur mit Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 29.01.2009, Az.: 30 W (pat) 166/05

Ist einem Slogan nur eine pauschal anpreisende Werbeaussage zu entnehmen, mangelt es ihm auch bei mehreren Verständnisvarianten an Unterscheidungskraft. Wird der Slogan mit einer Internet-Adresse kombiniert, so versteht der Verbraucher ihn naheliegend und unmissverständlich als Hinweis auf die Internet-Adresse.

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29. April 2009

Kein Schutz für beschreibende Wortfolgen

Beschluss des BPatG vom 31.03.2009, Az.: 33 W (pat) 21/07

Wortfolgen fehlt es an Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn der werbend beschreibende Gehalt des Slogans im Vordergrund steht. Die drei Teile des recht langen Zeichens sind zwar formal ähnlich gebildet, werden im Verbund verwendet, stehen aber teilweise inhaltlich beziehungslos nebeneinander. Die Gesamtaussage der Wortfolge mit geringem Interpretationsspielraum begründet keine schutzwürdige Mehrdeutigkeit.

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28. April 2009

Hey! Keine Marke, hey!

Beschluss des BPatG vom 04.03.2009, Az.: 29 W (pat) 65/08

Der Eintragung der Wortmarke "hey!" steht gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen, was die konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen verstanden zu werden, ist. Nicht unterscheidungskräftig ist ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache bzw. einer bekannten Fremdsprache, da dies stets nur als solches verstanden wird. "Hey!" steht für eine allgemeine Ansprache, eine Grußformel oder einen allgemein verständlichen und gebräuchlichen Zuruf, der keinen beschreibenden Aussagegehalt aufweist.

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23. April 2009

Cool

Beschluss des BPatG vom 16.03.2009, Az.: 27 W (pat) 69/09 Wortmarken besitzen keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien, stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden.
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09. April 2009

Fehlender unmittelbarer Produktbezug

Beschluss des BPatG vom 04.03.2009, Az.: 26 W (pat) 42/08

Fehlt der unmittelbare Produktbezug zwischen der einzutragenden Bezeichnung und den hierfür beanspruchten Dienstleistungen, kann aus dieser Tatsache kein Rückschluss auf die Unterscheidungskraft gemacht werden. Allerdings hat der Verkehr sodann keine Veranlassung einen sachlich beschreibenden Hinweis auf die konkrete Dienstleistung zu sehen.
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07. April 2009

Eintragungsfähigkeit von Werbeslogans

Beschluss des BPatG vom 28.01.2009, Az.: 26 W (pat) 86/08

Webeslogans werden grundsätzlich, auch wenn sie keine zusätzliche Orginalität aufweisen, nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden. Auch diese müssen das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft aufweisen. Dazu kann keineswegs durch eine analytische, zergliederte Betrachtung gelangt werden, da der Verkehr eine solche für gewöhnlich nicht vornimmt.
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06. April 2009

„Shop“ im Stil eines Stop-Zeichens

Beschluss des BPatG vom 11.02.2009, Az.: 26 W (pat) 9/09

Ausstattungen wie Ornamente, Umrahmungen, Musterungen sind grundsätzlich nicht als unterscheidungskräftig anzusehen, wenn sie lediglich als "Eyecatcher" dienen sollen. Auch kann eine Mehrdeutigkeit keine hinreichende Unterscheidungskraft begründen, wenn jede der möglichen Deutungsmöglichkeiten ungeeignet für eine Eintragung ist.
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