Inhalte mit dem Schlagwort „Verwechslungsgefahr“

30. Oktober 2012

Choco Lofties vs. Choco Softies

Beschluss des BPatG vom 20.09.2012, Az.: 25 W (pat) 511/11 Die später eingeführte Wortfolge "Choco Softies" ist der Wortfolge "Choco Lofties" sowohl in schriftbildlicher, als auch in klanglicher Hinsicht hochgradig ähnlich. Auszugehen war in dem vorliegenden Fall auch von identischen bzw. hochgradig ähnlichen Vergleichswaren aus dem Bereich der Zuckerwaren, Schokolade und Schokoladewaren, feine Backwaren, Speiseeis sowie der Präparate für die Zubereitung der vorgenannten Produkte.
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22. Oktober 2012 Kommentar

Internet-Domain „kredito.de“ verletzt Rechte an der Marke „Creditolo“

Kommentar zum Beschluss des OLG Hamburg vom 15.08.2012, Az.: 3 W 53/12

Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen gehabt, ob durch die Verwendung eines bestimmten Zeichens als Second-Level-Domain eine Markenrechtsverletzung verursacht werden kann. Konkret ging es dabei im zu entscheidenden Fall um die Frage, ob durch die Domain www.kredito.de die Rechte der Inhaberin der Marke „Creditolo“ verletzt werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich dabei eingehend mit der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen auseinandergesetzt.

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10. Oktober 2012

TÜV ist nicht gleich Tüv

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 108/09 Die TÜV Süd AG, die im Bereich der Anlagensicherheit tätig ist, hat eine GmbH, die sich auf Dienstleistungen auf den Gebieten Arbeits-,und Umweltschutz sowie Qualitätsmanagement spezialisiert hat und die für sich als "Erster Privater TÜV" geworben hat,  erfolgreich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen. Durch die Benutzung der Marke "TÜV" kann es nämlich nicht nur zu Verwechslungen beider Unternehmen kommen, sondern die GmbH nutzt hierdurch die Bekanntheit des TÜVs auch in unlauterer Weise aus.
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10. Oktober 2012

Kein Sandmalen für Wettbewerber

Urteil des BGH vom 22.03.2012, Az.: I ZR 22/11 a) Die aus einem Erzeugnis und mit diesem funktional zusammenhängenden Zubehörstücken bestehende Sachgesamtheit kann Gegenstand des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. a UWG sein, wenn der konkreten Ausgestaltung oder der besonderen Kombination der Merkmale wettbewerbliche Eigenart zukommt (Fortführung von BGH, GRUR 2005, 166 - Puppenausstattungen).
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10. Oktober 2012

„GeoTHERM“ nicht mit „GEO“ zu verwechseln

Beschluss des BPatG vom 07.09.2012, Az.: 29 W (pat) 198/10

Die eingetragene Wort-/Bildmarke "GeoTherm" hält den erforderlichen Abstand für Waren und Dienstleistungen gegenüber der Widerspruchsmarke "GEO" ein. Die beiden Marken sind nicht zu verwechseln. Sie werden weder klanglich, noch schriftlich oder begrifflich ähnlich wahrgenommen. Es besteht zudem keine mittelbare Verwechslungsgefahr.
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09. Oktober 2012

creditolo ./. kredito

Beschluss des OLG Hamburg vom 15.08.2012, Az.: 3 W 53/12

Aufgrund des mit der Domain www.kredito.de verbundenen Herkunftsnachweises stellt der Domainname eine markenmäßige Zeichenverwendung dar.  Eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen „kredito“ und der deutschen Wortmarke „creditolo“ kann angenommen werden, da beide Begriffe eine Bezugnahme auf das Kreditgeschäft beinhalten. Zudem liegt eine starke Ähnlichkeit in klanglicher und begrifflicher Hinsicht vor, auch wenn die jeweiligen Wortendungen voneinander abweichen. Dem steht nicht entgegen, dass dem Verkehr der Begriff "kredito" überwiegend in schriftlicher Form begegnet. Das Erinnerungsbild eines Wortes wird auch bei dessen überwiegend schriftlicher Verwendung durch dessen Klang geprägt.
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01. Oktober 2012 Top-Urteil

Pelikan

Pelikan steht am Strand bei schönem Wetter.
Urteil des BGH vom 19.04.2012, Az.: I  ZR 86/10

a) Hat der Kläger in den Tatsacheninstanzen Ansprüche aus verschiedenen Kennzeichenrechten alternativ verfolgt, ist ein gerichtlicher Hinweis auf die Notwendigkeit der Angabe der Reihenfolge der geltend gemachten Kennzeichenrechte nicht deshalb entbehrlich, weil das Gericht die Ansprüche für unbegründet hält.

b) Der Geschäftsführer einer GmbH haftet regelmäßig für eine Markenverletzung auch persönlich, die in der Verwendung der Firma der juristischen Person liegt.

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17. September 2012

Duralux vs. DULUX

Beschluss des BPatG vom 16.08.2012, Az.: 25 W (pat) 8/12 Es besteht Verwechslungsgefahr zwischen den für Farbe, Anstrichmittel und Lacke eingetragenen Marken "Duralux" und "Dulux". Klanglich, optisch und begrifflich ist der erforderliche Zeichenabstand nicht eingehalten.
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10. September 2012

Wer A sagt muss auch K sagen

Urteil des OLG Saarbrücken vom 27.07.2012, Az.: 1 U 257/11 - 76 Das OLG Saarbrücken hob ein Urteil des LG auf, wonach die Wortmarke "Am." die Wortmarke "a." bzw. die Wort-/Bildmarke "ak.. Die exklusive Polstermarke!" verletzt hätte. Denn für eine Verwechslungsgefahr sei zum einen die Identität/ Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und zum anderen die Identität/Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren erforderlich. Durch die stark verschieden klingenden Wortanfänge bestehe jedoch keine Verwechslungsgefahr. Zudem beschränkt sich die Marke "Am." auf Küchenmöbel, wohingegen die Marke "a." effektiv nur für Polstermöbel verwendet werde.
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09. August 2012

Bogner B/Barbie B

Urteil des BGH vom 02.02.2012, Az.: I ZR 50/11 a) Einzelbuchstaben sind regelmäßig von Haus aus normal kennzeichnungskräftig, wenn sie über nicht zu vernachlässigende graphische Gestaltungen verfügen und keine Anhaltspunkte für eine vom Durchschnitt abweichende Kennzeichnungskraft vorliegen. b) Eine Zeichenähnlichkeit im Klang zwischen Kollisionszeichen, die aus Einzelbuchstaben bestehen, scheidet im Allgemeinen aus, wenn der Verkehr nicht daran gewöhnt ist, aus einem Einzelbuchstaben gebildete Marken mit dem Lautwert des Einzelbuchstabens ohne weitere Zusätze zu benennen. c) Bestehen die kollidierenden Zeichen jeweils aus einem einzelnen Buchstaben, haben bildliche Zeichenunterschiede bei der Beurteilung der visuellen Zeichenähnlichkeit ein wesentlich größeres Gewicht als bei normalen Wortzeichen.
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