Facebook muss den Erben eines verstorbenen Nutzers vollständigen Zugang zum Facebook-Konto gewähren

Facebook muss den Erben einer verstorbenen Nutzerin den vollständigen Zugang zu deren Facebook-Konto ermöglichen. Dazu muss den Erben nicht nur Zugang zu den im Benutzerkonto vorgehaltenen Kommunikationsinhalten gewährt werden, sondern darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt werden, vom Konto und dessen Inhalt auf dieselbe Weise Kenntnis zu nehmen wie zuvor die ursprüngliche Kontoberechtige. Die Überlassung einer umfangreichen PDF-Datei mit allen ausgelesenen Daten auf einem USB-Stick genügt dabei nicht. Der Nutzungsvertrag zwischen dem sozialen Netzwerk und der Nutzerin sei im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergegangen. Deshalb müssen sich die Erben in dem Benutzerkonto – mit Ausnahme einer aktiven Nutzung – genauso „bewegen“ können wie zuvor die Erblasserin selbst.