Abmahnung der Binary Services GmbH durch Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert wegen Verstoßes gegen Informationspflichten
Abmahnung der Binary Services GmbH durch Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert wegen Verstoßes gegen Informationspflichten
Abmahnung der Binary Services GmbH durch Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert wegen Verstoßes gegen Informationspflichten
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der Schneider & de Teba Költerhoff GbR den Song „Die Atzen - Party (Ich will abgehen)“ ab.
Unser Mandant erhielt von den Rechtsanwälten Funke und Kröger eine Abmahnung, da er bei der Internetplattform amazon.de angeblich Wandtattoos angeboten haben soll, deren Verwendung der Gegenseite vorbehalten sein sollen.
Uns liegt eine Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vor. Unsere Mandantschaft soll das Urheberrecht an dem Musikalbums „Mads Langer“ von Behold verletzt haben.
Laut der Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH soll unser Mandant seine Kunden falsch über die Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe bestellter Ware aufklären.
Uns liegt abermals eine Abmahnung von Sport-Weiss durch Rechtsanwalt Andreas Hennig vor. Unsere Mandantschaft soll sich unter dem Gesichtspunkt der Verschleierung unternehmerischen Handelns wettbewerbswidrig verhalten haben.</p
Uns liegt eine Abmahnung der Daedalic Entertainment GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor. Unsere Mandantschaft soll das Urheberrecht an einem Computerprogramm verletzt haben.
Uns liegt eine Abmahnung von Sport-Weiss durch Rechtsanwalt Andreas Hennig vor. Unsere Mandantschaft soll sich unter dem Gesichtspunkt der Verschleierung unternehmerischen Handelns wettbewerbswidrig verhalten haben.
Unsere Mandantin hat am 09.08.2012 durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. eine Abmahnung erhalten, wonach diese eine alte Widerrufsbelehrung verwende, die rechtlich veraltet sei und seit dem 05.01.2011 nicht mehr verwendet werden darf. Weiter wird unsere Mandantin aufgefordert den Verstoß zu beseitigen, andernfalls müsse diese mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen, die mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Unsere Mandantin hat von der KVR Handelsgesellschaft mbH über deren Rechtsanwälte U+C Rechtsanwälte eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes aufgrund einer angeblich unerlaubten Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB erhalten.