Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung mit Lieferfristen
Die Wettbewerbszentrale mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen eine im Online-Shop angegebene Lieferfrist nicht eingehalten zu haben.
Die Wettbewerbszentrale mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen eine im Online-Shop angegebene Lieferfrist nicht eingehalten zu haben.
Rechtsanwalt Stefan Jönsson mahnt im Namen der H.C.W. GmbH & Co. KG einen unserer Mandanten ab. Dieser soll sich im Rahmen seines Online-Shops wettbewerbswidrig verhalten haben.
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt einen unserer Mandanten wegen angeblich fehlender Grundpreisangaben ab.
Die Wettbewerbszentrale mahnt einen unserer Mandanten ab. Er soll im Rahmen seines Online-Shops angeblich keinen entsprechenden Hinweis auf ein anfallendes Batteriepfand gemacht haben.
Die Rechtsanwälte Diesel | Schmitt | Ammer mahnen im Namen der Avanto GmbH einen unserer Mandanten ab. Dieser soll in einer Artikelbezeichnung angeblich über eine wesentliche Produkteigenschaft getäuscht haben.
Die Wettbewerbszentrale Stuttgart mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen im Rahmen seiner Internetpräsenz irreführende Angaben zur Gewährung eines Rabatts bzw. der Höhe der Versandkosten gemacht zu haben.
Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Damm & Partner im Namen der Villa Schmidt GmbH vor. Unser Mandant soll im Rahmen seines Online-Shops diverse Wettbewerbsverstöße begangen haben.
Uns liegt eine Abmahnung der Heinr. Böker Baumwerk GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Wildanger Kehrwald Graf v. Schwerin & Partner mbB, vor. Geltend gemacht werden angebliche marken- und wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen der Verwendung des geschützten Zeichens „Böker“ sowie wegen der Nachahmung eines Produkts auf der Internetplattform eBay.
Uns liegt eine Abmahnung der BayWorld e.K., ausgesprochen durch die RAe Dr. Lippmann, Ritter & Coll., vor. Unser Mandant soll im Rahmen seines eBay-Auftritts mehrere Wettbewerbsverstöße begangen haben.
Die Rechtsanwälte Ronneburger:Zumpf mahnen einen unserer Mandanten im Namen der HL Online Service GmbH wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens ab. Er soll im Rahmen eines Blog-Artikels dessen werblichen Charakter verschwiegen haben.