Erneute Abmahnung des Herrn Stefan Braun durch die Rechtsanwälte Binz wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Telefon- bzw. Faxnummer-Angabe in der Widerrufsbelehrung
Die Rechtsanwälte Binz mahnen im Namen des Herrn Stefan Braun schon wieder einen unserer Mandanten ab. Dieser soll seinen Kunden eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.