UDRP: FC Bayern München gewinnt Rechtsstreit um Domain thebayernmunichsoccershop.com
Was ist passiert?
Der FC Bayern München wurde darauf aufmerksam, dass die Domain thebayernmunichsoccershop.com ohne ihr Wissen und Zutun von einem Dritten als Domaininhaber registriert und darunter ein Fanshop betrieben wurde, in welchem Merchandising-Artikel des Vereins vertrieben wurden. Der Shop bezeichnete sich dabei selbst als „offizieller Online-Store“ und bewarb dort Fanartikel zum Verkauf, u.a. „authentic jerseys“ für 89,99 US-Dollar.
Der Domaininhaber war dem FC Bayern – wenig überraschend – völlig unbekannt. Domaininhaber war eine Person, die laut der WHOIS Angabe ihren Wohnsitz in einem Ort namens „Fulemuhuayuan, South Australia“ in den USA hatte. Tatsächlich existierte ein solcher Ort jedoch gar nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Der FC Bayern sah in dem nicht-genehmigten Betrieb des Online-Stores unter seinen Kennzeichen eine Verletzung seiner Markenrechte und beschritt daher den Rechtsweg, um die weitere Beeinträchtigung seiner geschützten Zeichen durch die Domain zu verhindern.
Auf Grundlage der UDRP stellte der Münchner Fußballverein Anfang diesen Jahres Antrag auf Übertragung der Domain – mit Erfolg, wie sich nun herausstellen sollte.
Entscheidung im UDRP-Verfahren
Das Schiedsgericht unter Leitung des Einzel-Panelisten Chen entschied Anfang März 2016 (Entscheidung vom 07. März 2016, WIPO Case No. D2016-0060) im Rechtsstreit zugunsten des Münchner Fußballvereins auf Übertragung der Domain.
Bei dem Zeichen „FC BAYERN MÜNCHEN“ handelt es sich um ein weltweit geschütztes Markenzeichen. Durch die Verwendung des geschützten Zeichens im Rahmen der streitgegenständlichen Domain durch den Antragsgegner komme es zu einer Verwechslungsgefahr, welche auch nicht durch die Wortzusätze „the“, „soccer“ und „shop“ oder die englischsprachige Übersetzung der Stadt München „munich“ ausgeräumt werden könne.
Der Panelist konnte bei seiner Entscheidung zugunsten des Domaininhabers keine legitimen Interessen an der Domain erkennen. Nicht zuletzt aufgrund der fehlerhaften Angaben zu der streitgegenständlichen Domain in der WHOIS-Datenbank äußerte sich dieser auch nicht zum Vorbringen und machte dementsprechend auch kein eigenes Interesse an der Domain im Verfahren geltend.
Während der FC Bayern München weltweit bekannt ist, stehen dem Domaininhaber weder als Kunde, Lizenznehmer noch Wiederverkäufer des Fußballvereins Rechte am Domainnamen zu; vielmehr war davon auszugehen, dass der Domaininhaber die Registrierung bösgläubig vorgenommen hatte und anschließend entsprechend nutzte, um Produkte des FC Bayern aus eigenem Profitinteresse zu verkaufen. Da er hierfür unberechtigterweise das Markenzeichen des FC Bayern im geschäftlichen Verkehr verwendete, war die Verwendung im Rahmen der Domain unzulässig.
Fazit
Der FC Bayern hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach mit unzulässigen Domainregistrierungen zu „kämpfen“. So wurde nicht nur die hier streitgegenständliche Domain thebayernmunichsoccershop.com rechtlich verfolgt, sondern bereits Domains wie fcbayern.com, bayernmunich.com und zuletzt fcbayern.xyz dem FC Bayern München im Rahmen des UDRP-Verfahrens zugesprochen.
Der FC Bayern München ist dabei bei weitem nicht der einzige Fußball- bzw. Sportverein, der sich unzulässigen Domainregistrierungen konfrontiert sieht. Aufgrund der oftmals weltweiten Bekanntheit der Vereine oder Veranstaltungen wie Europa- oder Weltmeisterschaften versprechen sich solche Domainjäger das schnelle Geld, um an dem weltweiten Erfolg und dem Medieninteresse zu partizipieren. Im Hinblick auf die regelmäßig umfassend geschützten Markenportfolios der Vereine ist es aber nicht selten nur ein kurzes Vergnügen für die Domaininhaber, das im Endeffekt sehr kostspielig für den Domainjäger wird.
Ingo Jankowski, 27. April 2016
wie verhält es sich wenn eine Domain z.b. FCKBayern.de benannt wird ?