Zwanziger-Aussage gegenüber Katar als „Krebsgeschwür des Weltfußballs“ von Meinungsfreiheit gedeckt

20. April 2016
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1075 mal gelesen
0 Shares
Fußball auf Fußballfeld Pressemitteilung zum Urteil des LG Düsseldorf vom 19.04.2016, Az.: 6 O 226/15

Die Qatar Football Association, offizieller Fußballverband des Staates Katar, kann nicht von Dr. Theo Zwanziger, dem früheren Mitglied des Exekutivkomitees der FIFA, die Unterlassung der Aussage „Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist.“ verlangen. Diese Bezeichnung ist noch von der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckt und stelle keine Schmähkritik dar.

Die Äußerung übt Kritik an der Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung für die Fußballweltmeisterschaft 2022 und sollte keinen öffentlichen Angriff auf die Qatar Football Association darstellen. Der Zweck dieser Meinungsäußerung überwiege den Ehrenschutz des Fußballverbandes von Katar.

Landgericht Düsseldorf

Pressemitteilung zum Urteil vom 19.04.2016

Az.: 6 O 226/15

Mit  Urteil  vom  19.04.2016 hat  die Düsseldorf  (6  O  226/15) die  Klage  der  Qatar  Football  Association gegen Dr. Theo Zwanziger, früheres Mitglied des Exekutivkomitees der FIFA,  abgewiesen.   Die   Klägerin kann von dem Beklagten nicht Unterlassung  der  Äußerung  „Ich habe immer gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist.“ verlangen. Diese Aussage ist
nach Auffassung des Gerichts durch die im Grundgesetz in Art. 5 Abs.1 Satz 1 gewährte allgemeine Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

Mit  der  Unterlassungsklage  hatte  der  offizielle Fußballverband  des Staates  Katar  sich  gegen  die  entsprechende  Äußerung von  Dr.  Theo Zwanziger  in  einem  Interview  gegenüber  dem  Hessischen  Rundfunk am 02.06.2015 gewandt.
Die  6.  Zivilkammer  des  Landgerichts urteilte, dass die Bezeichnung „Krebsgeschwür“eine Beleidigung im Sinne von § 185 Strafgesetzbuchsei.  Die  Aussage  „Krebsgeschwür“ sei ein Werturteil, das der Qatar Football  Association Eigenschaften  zuspreche, die in höchstem Maße negativ und  schädlich  seien. Es sei massiv herabwürdigend, weil die Qatar  Football  Association  damit  den  Status  einer  tödlichen  Krankheit erhalte,  die  mit  aller  Macht  zu  bekämpfen  sei. „Krebsgeschwür“ stehe für einen bösartigen Tumor, der sich im menschlichen Körper ausbreite undschlimmstenfalls zum Tode führe.
Die  Qatar  Football  Association  kann  jedoch  nicht  Unterlassung  der beleidigenden Äußerung, Katar sei ein „Krebsgeschwür des Weltfußballs“, verlangen. Denn die Aussage sei, so das Gericht, durch die  grundrechtlich  geschützte  Freiheit  der  Meinungsäußerung in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz gerechtfertigt. Dr. Theo Zwanziger habe die Aussage  in Wahrnehmung  des berechtigten  Interesses getätigt, die öffentliche  Debatte über die Vergabe der Fußball-WM nach Katar anzuregen und die Vergabeentscheidung zu kritisieren. Entgegen der Auffassung der Klägerin spreche  nichts dafür, dass Dr. Theo Zwanziger das Interview inszeniert habe, um von eigenem Fehlverhalten abzulenken. Der Vergleich der Klägerin mit einem Krebsgeschwür übersteige (noch) nicht die Grenze der Erforderlichkeit und Angemessenheit und sei keine Schmähkritik. Es habe nicht die öffentliche Diffamierung der Qatar Football Association, sondern die Rechtmäßigkeit und Überprüfung der Vergabeentscheidung für die Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar im  Vordergrund gestanden.

Wer Kritik an öffentlichen Missständen übe, sei nicht auf das mildeste Mittel zur Verdeutlichung seines Standpunktes beschränkt. Im Hinblick auf die sportliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung des Austragungsorts einer Fußballweltmeisterschaft sei der Zweck der Äußerung, die Augen der Öffentlichkeit kritisch auf die Arbeitsweise und Entscheidungsfindung der FIFA zu lenken, höher anzusetzen, als der Ehrenschutz der Qatar Football Association.

Der Streitwert beträgt 100.000,– €. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a