11. April 2016

Begrenzte Darstellungsmöglichkeit von Pflichtinformationen bei einem Werbeprospekt

Stapel mit Zeitschriften und Werbeprospekten
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.02.2016, Az.: I-15 U 54/15

Wird dem Verbraucher in einem Werbeprospekt die Möglichkeit eröffnet, über eine beigefügte Bestellpostkarte die beworbenen Waren direkt zu bestellen, so muss das gewählte Werbemittel ihn nach Art. 246a § 1 EGBGB in angepasster, klarer und verständlicher Weise über sämtliche Pflichtinformationen bzgl. seines Widerrufsrechts in Kenntnis setzen. Der Werbende kann sich dabei nicht auf die erleichterten Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit berufen, da die Ausgestaltung eines Werbeprospekts grundsätzlich technisch nicht eingeschränkt ist und Format und Umfang eines solchen vom Unternehmer frei festgelegt werden können.

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07. April 2016

Haftung der Herausgeberin eines Adressverzeichnisses für irreführende Einträge und Werbeanzeigen

rotes Telefon mit Wählscheibe auf einem Stapel Telefonbücher
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 05.01.2016, Az.: 6 W 106/15

Die Herausgeberin eines Fernsprechverzeichnisses kann nur dann für die Richtigkeit der von ihr veröffentlichten Einträge und Werbeanzeigen haften, wenn sie auf eine etwaige Wettbewerbsverletzung hingewiesen wird und der Hinweis so eindeutig ist, dass die Irreführung ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei und unschwer zu erkennen ist. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Hinweis einzig durch eigene Recherchen des Hinweisenden und eine eidesstattliche Versicherung gestützt wird, es aber beispielsweise an einem rechtskräftigen Unterlassungstitel fehlt.

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07. April 2016

Technisches Verfahren auch ohne wissenschaftliche Begründung patentfähig

Mann in weißem Laborkittel schaut in einem Labor in ein Mikroskop
Urteil des BGH vom 19.01.2016, Az.: X ZR 141/13

Eine Lehre zum technischen Handeln, die die Nutzung einer Entdeckung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs lehrt, ist dem Patentschutz unabhängig davon zugänglich, ob die Lehre über die zweckgerichtete Nutzung des aufgedeckten naturgesetzlichen Zusammenhangs hinaus einen "erfinderischen Überschuss" enthält. Dies gilt auch für die Bereitstellung einer für ein Humanprotein codierenden Nukleinsäuresequenz. Einer Kennzeichnung der Sequenz als isoliert oder durch ein technisches Verfahren gewonnen im Patentanspruch bedarf es dabei nicht.

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07. April 2016

Beleidigungen in WhatsApp-Chat können Unterrichtsausschluss begründen

Hand hält ein Smartphone mit einem WhatsApp-Chat auf dem Display
Urteil des VG Stuttgart vom 01.12.2015, Az.: 12 K 5587/15

Wiederholte, gegen eine Lehrkraft gerichtete Beleidigungen in dem Gruppenchat einer Schulklasse bei WhatsApp stellen neben einem Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin auch eine schwere Störung des schulischen Friedens dar und können als schwerwiegendes Fehlverhalten des Schülers einen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht gemäß § 90 VI S. 1 SchG begründen.

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06. April 2016

Zur Angabe wesentlicher Merkmale vor Bestellabgabe

Liegestühle und Sonnenschirm am Meer, Sandstrand
Urteil des LG Arnsberg vom 14.01.2016, Az.: 8 O 119/15

Händler sind verpflichtet unmittelbar vor Bestellabgabe und nicht lediglich zu Beginn des Bestellvorgangs alle wesentlichen Merkmale des Kaufgegenstandes aufzuführen. Kennzeichnende Attribute einer Sache (vorliegend: eines Sonnenschirms) sind unter anderem Material, Beschaffenheit, Größe und Gewicht.

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05. April 2016

Zur Bedeutung von durchgestrichenen Preisen im Internet

10 Prozent Rabatt, rot markiert, 10%-Rabatt
Urteil des BGH vom 05.11.2015, Az.: I ZR 182/14

Werbung mit einem durchgestrichenen Preis misst der Verbraucher nicht eine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung bei. Auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de erkennt der Verkehr in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früher von dem werbenden Unternehmer verlangten Preis.

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05. April 2016

Bereithaltung von Altmeldungen in Online-Archiv einer Zeitung kann unzulässig sein

Aufschrift "News Releases" symbolisiert ein Zeitungsarchiv
Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: VI ZR 367/15

1. Die Frage, ob in dem Online-Archiv einer Tageszeitung nicht mehr aktuelle Beiträge (Altmeldungen) zum Abruf bereitgehalten werden dürfen, in denen über den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einem - später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten - Ermittlungsverfahren berichtet und in denen der Beschuldigte - durch Namen und/oder Bild - identifizierbar bezeichnet wird, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten mit dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

2. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Berichterstattung ist im Rahmen der Abwägung von erheblicher Bedeutung, ob sie ursprünglich zulässig war. Ist dies nicht der Fall, ist das Bereithalten der Beiträge zum Abruf in einem Online-Archiv grundsätzlich unzulässig, soweit der Beschuldigte weiterhin identifizierbar bezeichnet bzw. dargestellt ist.

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01. April 2016

Nutzung einer bereits vorhandenen ASIN auf Amazon kann rechtswidrig sein

Imaginärer Einkaufwagen wird gefüllt, dies symbolisiert ein roter Pfeil
Urteil des LG Düsseldorf vom 28.05.2014, Az.: 2a O 277/13

Das Anhängen an ein fremdes Amazon-Angebot durch Übernahme einer fremden, bereits vorhandenen ASIN (Identifikationsnummer) ist aus markenrechtlicher Sicht unzulässig und stellt eine rechtswidrige Herkunftstäuschung dar, wenn der fremde Artikelname für den Verkauf des eigenen Produkts verwendet wird.

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31. März 2016

Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für private Haushalte

Rundfunkgebühren-Ordner aufgeschlagen, auf dem Geldscheine liegen
PM Nr. 21/2016 zum Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 18.03.2016, Az.: BVerwG 6 C 6.15

Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen für private Haushalte ist rechtmäßig, auch wenn kein empfangsbereites Rundfunkgerät vorhanden ist. Befreiungen sind aus sozialen Gründen sowie bei objektiver Unmöglichkeit vorgesehen, in allen anderen Fällen ist die Beitragszahlung pro Haushalt verpflichtend. Diese Regelung - mit dem Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht an die Wohnung - verstößt nicht gegen das Gebot der Gleichbehandlung zu Lasten der Personen, die eine Wohnung allein innehaben, da die Wohnung den typischen Ort des Programmempfangs darstellt und somit ein sachlicher Grund besteht.

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