Keine Haftung des Domain-Registrars als Störer
Die Haftung des Domain-Registrars kann nicht mit dem eines Host-Providers verglichen werden. Ein Domain-Registrar haftet nur als Störer, wenn eine offenkundige Persönlichkeitsverletzung vorliegt. Begründet wird die begrenzte Haftung mit dem Umstand, dass der Domain-Registrar keine Möglichkeit hat einzelne Inhalte zu löschen oder zu sperren.

