03. Juni 2014

Zum Zu-Eigen-machen fremder Inhalte durch Verlinkung einer Website

Urteil des OLG Köln vom 19.02.2014, Az.: 6 U 49/13

Ein Arzt, der auf seiner Internetseite für eine Behandlungsform wirbt und dem Internetnutzer mit einem Link zu einer fremden Internetpräsenz "weitere Informationen auch über die Studienlage" anbietet, hat sich zwar weiterführende Darstellungen erspart und den Verweis auf die fremde Website mit den dort vorgehaltenen Informationen für seinen eigenen Auftritt nutzbar gemacht.
Das bloße Setzen eines elektronischen Verweises auf die Startseite eines fremden Internetauftritts reicht jedoch für die Annahme, der Linksetzer habe sich die Inhalte in einer Weise zu eigen gemacht, die es rechtfertigt, sie ihm wie eigene Werbeaussagen zuzurechnen, nicht aus. So hat er mit dem Link nicht die volle Verantwortung für den gesamten Inhalt der Internetseite übernommen.

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03. Juni 2014

Beweislast bei unerwünschten Werbewurfsendungen

Urteil des LG Bonn vom 15.01.2014, Az.: 5 S 7/13

Einem Wohnungseigentümer steht ein Unterlassungsanspruch gegen einen Werbenden zu, wenn es trotz eines Aufklebers gegen Werbewurfsendungen auf seinem Briefkasten zum Einwurf von Werbeflyern kommt. Er muss dabei jedoch beweisen können, dass der Werbende der Störer ist und diesem der Einwurf des Werbematerials zuzurechnen ist. Ein einmaliger und räumlich begrenzter Einwurf solchen Materials genügt nicht für die Annahme eines Anscheinsbeweises, dass der Werbende die Postwurfsendung veranlasst hat.

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02. Juni 2014 Top-Urteil

Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit von Ping-Anrufen als Betrug

Liegender roter Telefonhörer an der Telefonschnur.
Urteil des BGH vom 27.03.2014, Az.: 3 StR 342/13

Das Anklingeln von Mobiltelefonen in der Absicht, kostenspielige Rückrufe über Mehrtwertdienstenummern zu provozieren, ist als Betrug strafbar. Der BGH bestätigt in seinem rechtskräftigen Urteil das LG Osnabrück (wir berichteten) in dieser Einschätzung.

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02. Juni 2014

Ausnahmsweise einstweiliges Verfügungsverfahren bei Anschlusssperrung

Urteil des AG München vom 15.05.2014, Az.: 158 C 11272/14

Ein Telefonanschlussinhaber hat einen Anspruch auf Freischaltung seines Telefonanschlusses im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, wenn es trotz ordnungsgemäß bestrittener Forderung des Telefonanbieters zu einer Sperrung des Anschlusses wegen dieser Forderung kommt. Allerdings kommt eine solche Leistungsverfügung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Anschlussinhaber beispielsweise wegen der beruflichen Situation auf sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und ein Ausweichen auf einen mobilen Internetzugang wegen schlechter Netzabdeckung im Mobilfunkbereich nicht zumutbar möglich ist.

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02. Juni 2014

Veröffentlichung von Interview-Fragen ohne Zustimmung

Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2012, Az.: 308 O 388/12

Die Veröffentlichung von Interview-Fragen auf einer Webseite ohne Zustimmung des Berechtigten kann einen Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung von fremden Urheberrechten begründen. Auch Interview-Fragen können als Sprachwerke unter urheberrechtlichem Schutz stehen.

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30. Mai 2014 Top-Urteil

Klage gegen E-Mail-Überwachung des BND als unzulässig abgewiesen

Mann blickt mit seinem Auge durch ein Schlüsselloch.
Pressemitteilung Nr. 35/2014 des BVerwG zum Urteil vom 28.05.2014, Az.: 6 A 1.13

Voraussetzung einer Feststellungsklage zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen ist die eigene und konkrete Betroffenheit des Klägers. Dazu hätte der Telekommunikationsverkehr des Klägers, insbesondere sein E-Mail-Verkehr im Jahre 2010 im Zuge der strategischen Telekommunikationsüberwachung durch den BND tatsächlich erfasst werden müssen. Solange sich nur die Möglichkeit nicht ausschließen lässt, dass auch von ihm versandte oder an ihn gerichtete E-Mails von der Überwachung erfasst waren, ist der Kläger nicht konkret betroffen. Von diesem Erfordernis kann auch nicht dann abgesehen werden, wenn der Kläger durch die Heimlichkeit der Überwachung einerseits und die gesetzlichen Löschungsansprüche andererseits in eine Beweisnot seiner tatsächlichen Betroffenheit gerät, weil damit letztlich eine allgemeine Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte eröffnet werden würde. Diese Kontrolle wird jedoch schon durch die G-10-Kommission des Bundestages gewährleistet.

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27. Mai 2014

Böhse Onkelz unterliegen eBay-Händler bei Streit um Weiterverkauf von Konzertkarten

Urteil des LG Hamburg vom 15.04.2014, Az.: 312 O 34/14

Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen eBay-Händler hat das LG Hamburg diese in einem Urteil aufgehoben. Das Gericht konnte keine Erstbegehungsgefahr für einen unlauteren Schleichbezug des Händlers, der schon vor dem offiziellen Vorverkaufsstart auf eBay Karten für das Konzert der "Böhsen Onkelz" angeboten hatte, feststellen, da dieser keine Tickets unter Verschleierung seiner Wiederverkaufsabsicht von der autorisierten Vorverkaufsstelle erworben hatte.

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