28. April 2014

Betrieb von Luxus-Taxi-Dienst in Berlin untersagt

Urteil des LG Berlin vom 11.04.2014, Az.: 15 O 43/14

Das Betreiben eines taxenähnlichen Verkehrs, bei dem Fahrgäste über eine App eine im Stadtgebiet wartende Limousine samt Fahrer anfordern, ist eine genehmigungspflichtige Beförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und kein Mietwagenservice. Da der Anbieter des Chauffeurservices selbige jedoch nicht vorweisen kann, wurde der Betrieb untersagt. Es wurde seitens des Unternehmens bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung vorzugehen.

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28. April 2014

Im Einzelunternehmen gibt es keinen Geschäftsführer

Urteil des OLG München vom 14.11.2013, Az.:6 U 1888/13

Wird im Impressum eines Unternehmens ein Geschäftsführer genannt, so geht der Verkehr davon aus, dass es sich dabei um eine GmbH handelt. Gibt allerdings ein Einzelunternehmer sich selbst als Geschäftsführer an, so stellt dies eine Irreführung dar, da sich dahinter nicht - wie erwartet - eine juristische Person, sondern lediglich eine einzelne Person verbirgt.

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25. April 2014

Keine Informationspflicht über Identität und Anschrift des Unternehmens bei Online-Angebot über einen Gutschein

Urteil des BGH vom 09.10.2013, Az.: I ZR 24/12

Der Anbieter von Gutscheinen für „Erlebnisse“ (hier: Ballonfahrt in den Alpen), die innerhalb von drei Jahren vom Kunden oder einer von ihm beschenkten Person bei Drittunternehmen Erlebnispartnern) eingelöst werden können, ist nicht gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 Fall 2 UWG gehalten, bereits beim annahmefähigen Angebot des Erlebnisses auf seiner Internetseite über Identität und Anschrift des die Ballonfahrt durchführenden Unternehmens zu informieren.

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25. April 2014

Keine Urheberrechtsverletzung durch Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazon

Urteil des LG Köln vom 04.12.2013, Az.: 28 O 347/13

Derjenige, der sich an eine fremde Produktbeschreibung und die darin enthaltenen Bilder auf Amazon anhängt, verstößt nicht gegen das Urheberrecht, da er die Lichtbilder nicht in eigener Person öffentlich zugänglich macht. Vielmehr nutzt er lediglich eine andernorts erfolgte öffentliche Zugänglichmachung für eigene Angebotszwecke. Es fehlt daher an einer täterschaftlichen Verletzung. Für eine solche wäre die Kontrolle über das Bereithalten des Bildes erforderlich.

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25. April 2014

Berechnung des Lizenzschadens bei Filesharing

Urteil des AG Köln vom 10.03.2014, Az.: 125 C 495/13

Die Höhe des Lizenzschadens in Filesharing-Fällen orientiert sich grundsätzlich an dem Entgelt für eine legale Nutzung des entsprechenden Werkes. Bei der Berechnung des Schadensersatzes sind dabei die tatsächlichen Umstände zu berücksichtigen, insbesondere die Realität einer millionenfachen urheberrechtswidrigen Nutzung des Werks durch die Teilnahme an modernen Filesharing-Netzwerken und die Tatsache, dass beim Filesharing die Gruppe der Nutzer und der Weiterverbreiter weitgehend identisch ist. Vor dem Hintergrund des Gesetzes gegen unlautere Geschäftspraktiken, mit dem die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Filesharing-Bereich bewusst eingeschränkt worden ist, erscheinen Schadensersatzansprüche von insgesamt annähernd 4.000,00 € für ein einziges Musikalbum allerdings völlig unangemessen. Gemäß § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG kann hier lediglich die Zahlung eines Lizenzschadens von 10,00 € pro Musiktitel gefordert werden.

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25. April 2014

Isolierter Verkauf von CoAs ohne Lizenzerteilung ist unzulässig

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 30.01.2014, Az.: 11 W 34/12

Beim isolierten Verkauf von CoAs (Certificate of Authenticity, Echtheitszertifikat) handelt es sich um eine urheberechtswidrige Vervielfältigung, wenn dem Vertreiber von Seiten des Rechtsinhabers keine Berechtigung vorliegt. Durch den Produkt Key auf dem CoA wird es dem Käufer ermöglicht, ein urheberrechtlich geschütztes Programm zu installieren, so dass in dessen Weitergabe eine Vervielfältigungshandlung liegt. Ohne Einwilligung vom Rechteinhaber ist dies unzulässig, da insoweit auch keine Erschöpfung vorliegt.

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25. April 2014

Irreführende Preiswerbung mit „unverbindlichem Apothekenverkaufspreis“

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 20.03.2014, Az.: 6 U 237/12

Die Apothekenwerbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist unter Gegenüberstellung mit einem höheren als dem mit „AVP“ bezeichneten Abgabepreis irreführend, wenn der Eindruck entsteht, dass es sich um einen vom Hersteller empfohlenen Preis handelt und dieser nicht ausreichend erläutert wird.

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25. April 2014

Buch mit dem Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ darf nicht weiter vertrieben werden

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.03.2014, Az.: 37 O 6/14 U

Die Bezeichnung eines Buches mit „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ ist nicht zulässig, weil dadurch geschützte Werktitel der 4 Bücher der „Wanderhuren“-Reihe verletzt werden. Aufgrund des Bekanntheitsgrades der „Wanderhuren“ Romane kann eine Verwechslungsgefahr mit diesen nicht ausgeschlossen werden. Dabei tritt die Kunstfreiheit zur Gestaltung von Werktiteln hinter Rechten aus dem Markgengesetz an dem Titel der „Wanderhure“ zurück.

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25. April 2014

Holland-Preise

Urteil des BGH vom 26.02.2014, Az.: I ZR 77/09

Im Hinblick auf den Zweck des Arzneimittel- und Apothekenrechts, die Wirkung von Arzneimitteln zu ermöglichen und vor den mit ihrer Anwendung verbundenen Risiken zu schützen, liegt eine Abgabe im Sinne des § 78 AMG dann vor, wenn durch einen auf ein Arzneimittel bezogenen Vorgang bewusst und gewollt die Möglichkeit einer eigenen Verwendung in Form der Anwendung oder Weitergabe des Mittels durch einen anderen als den bisherigen Inhaber der Verfügungsgewalt geschaffen wird. Bei "Abholmodellen" liegt der Ort der Abgabe daher zwar grundsätzlich dort, wo die vom Empfänger mit der Abholung beauftragte Person das Mittel abholt; es ist jedoch jeweils zu prüfen, ob tatsächlich eine dem unmittelbaren Besitz vergleichbare Zugriffsmöglichkeit besteht und ob die Regelung nicht allein der Umgehung zwingender apothekenrechtlicher oder arzneimittelrechtlicher Vorschriften dient. Dies ist dann der Fall, wenn eine hinsichtlich des Erfüllungsorts getroffene Regelung ersichtlich der Umgehung des deutschen Arzneimittelpreisrechts dient (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 = WRP 2012, 1101 - Europa-Apotheke Budapest).

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