09. Juli 2013

Unzulässige Arzneimittelwerbung

Urteil des OLG Hamburg vom 18.04.2013, Az.: 3 U 142/11 Ein Arzneimittel darf nicht mit einer durch Studien belegten positiven Wirkung beworben werden, wenn nur die Stoffgruppe, der das Medikament zugehört durch die Studien mit positiven Resultaten belegt wird.
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09. Juli 2013

Kick-Back im Buchhandel unzulässig

Urteil des OLG Hamburg vom 24.10.2012, Az.: 5 U 164/11 Wer gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss gem. § 5 BuchPrG die von den Verlagen festgesetzten Preise einhalten. Ziel dieser Buchpreisbindung ist die Unterbindung jeglichen Preiswettbewerbs aus der Sicht des Letztabnehmers.  Ein "Fördermodell", welches dem Käufer eine Rabattierung mittels Kick-Back-Zahlung durch einen Dritten verspricht, steht dieser Regelung jedoch entgegen.
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09. Juli 2013

Versicherungswerbung ist irreführend beim Verschweigen von Ausschlussgründen

Urteil des LG Köln vom 14.08.2012, Az.: 33 O 74/12 Bei der Werbung eines Versicherungstarifs kann das Verschweigen von Ausschlussgründen eine Irreführung des Verbrauchers darstellen. Auch bei der Darstellung einer Vorher-Nachher-Situation, bei der die Werbebotschaft plakativ satirisch überzeichnet ist, kann von einer ernst genommenen Tatsachenbehauptung ausgegangen werden und kommt nicht ohne weitere Informationen auf den Gedanken, dass man von vornherein ausgeschlossen sein könnte. Es kann sich zudem nicht darauf berufen werden, dass die Beschränkungen des Tarifs allgemein üblich sind, da für den angesprochenen Endverbraucher eben solche Besonderheiten des Versicherungsrechts gerade nicht ersichtlich sind.
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03. Juli 2013

Plug-in der Software „JDownloader2“ verstößt gegen das Urheberrecht

Beschluss des LG Hamburg vom 25.04.2013, Az.: 310 O 144/13 In der Herstellung eines Plug-ins für Downloadmanager, das es ermöglicht ein Verschlüsselungsverfahren sowie einen zusätzlichen Token-URL-Schutz bei Streaming-Angeboten dahingehend zu umgehen, um widerrechtlich Videos und Tonaufnahmen einer Internetseite herunterzuladen, ist ein Urheberrechtsverstoß zu sehen.
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01. Juli 2013

Werbung mit Garantie II

Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 146/11 Als Garantieerklärung, die den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, ist im Falle einer selbständigen Garantie die auf den Abschluss eines Garantievertrags gerichtete Willenserklärung des Unternehmers und bei einer unselbständigen Garantie dessen auf die Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfe des Verbrauchers gerichtete Willenserklärung anzusehen.
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01. Juli 2013

Anwaltliche Werbung mit „Online-Scheidung“ zulässig

Urteil des OLG Hamm vom 07.03.2013, Az.: 4 U 162/12 In der Aussage „Scheidung-online -> spart Zeit, Nerven und Geld“ auf der Internetseite eines Anwalts ist keine unzulässige irreführende oder unsachliche Werbung zu sehen, wenn hinreichend erläutert wird, wie die Einsparung und das online eingeleitete Scheidungsverfahren möglich gemacht werden.
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01. Juli 2013

Nicht immer Urheberrechtsschutz für pornografische Filme

Beschluss des LG München I vom 29.05.2013, Az.: 7 O 22293/12 Pornografischen Filmen fehlt es an einer persönlichen geistigen Schöpfung, sofern sie lediglich in primitiver Art sexuelle Vorgänge zeigen. Insofern kann hierfür kein Schutz als Filmwerk beansprucht werden. Auch ein Laufbilderschutz kommt nicht in Betracht, wenn keine Ersterscheinung des Filmes in Deutschland bzw. bei einem Ersterscheinen im Ausland keine Nacherscheinung in Deutschland innerhalb von 30 Tagen vorliegt.
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01. Juli 2013

Anrufe von Headhuntern nur bei Nennung der Identität zulässig

Urteil des LG Bonn vom 03.01.2013, Az.: 14 O 165/12 In Telefonanrufen, in denen Mitarbeiter abgeworbenen werden sollen, ist zumindest dann ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu sehen, wenn der Anrufer über seine Identität täuscht. Darauf kommt es besonders dann an, wenn in einer Firma Anrufe auf dieser Basis gefiltert werden und anhand der genaueren Identität (Name, Firma) zu entscheiden ist, ob es sich um mögliche Personalvermittleranrufe handelt und die Verbindung zu bestimmten Mitarbeitern deswegen gerade nicht erfolgen soll.
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01. Juli 2013

Angebot von Kursunterlagen im Online-Shop erfordert Widerrufsrecht

Urteil des OLG Hamm vom 21.02.2013, Az.: 4 U 135/12 Auch die Bereitstellung von Kursunterlagen für den Bootsführerschein in einem Online-Shop, die mit dem Klick auf den Bezahl-Button abrufbar werden, erfordert ein Widerrufsrecht für den Verbraucher. Eine Ausnahme gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB, nach der über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, liegt nicht vor.
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