24. Juni 2013

„Rechtserhaltene Benutzung“ – Marke, die nur als Bestandteil einer zusammengesetzten Marke oder in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird

Urteil des EuGH vom 18.04.2013, Az.: C-12/12 Die Voraussetzung einer ernsthaften Benutzung einer Marke im Sinne von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke kann erfüllt sein, wenn eine eingetragene Marke, die ihre Unterscheidungskraft infolge der Benutzung einer anderen, zusammengesetzten Marke erlangt hat, deren Bestandteil sie ist, nur vermittels dieser anderen zusammengesetzten Marke benutzt wird oder wenn sie nur in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird und beide Marken zusammen zusätzlich als Marke eingetragen sind.
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24. Juni 2013

Internet-Videorecorder II

Urteil des BGH vom 11.04.2013, Az.: I ZR 152/11 Die Frage der (gegenseitigen) Verpflichtung eines Kabelunternehmens und eines Sendeunternehmens aus § 87 Abs. 5 UrhG zum Abschluss eines Vertrages über die Kabelweitersendung ist in entsprechender Anwendung von § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 UrhWG auch dann zunächst von der Schiedsstelle zu beantworten, wenn sie nicht im Wege der Klage, sondern in einem Klageverfahren im Wege des Zwangslizenzeinwands aufgeworfen wird. Das Gericht hat den Rechtsstreit beim Vorliegen der Voraussetzungen des Zwangslizenzeinwands in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 2 UrhWG auszusetzen, um den Parteien die Anrufung der Schiedsstelle zu ermöglichen.
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24. Juni 2013

Voltaren

Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 161/11 a) Die in § 10 AMG enthaltenen Bestimmungen stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, deren Verletzung geeignet ist, die Interessen der Verbraucher spürbar im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG zu beeinträchtigen. b) Auf der äußeren Umhüllung eines Arzneimittels angebrachte Angaben, die Werbecharakter haben können, sind unabhängig davon unzulässig, ob sie dort unauslöschlich aufgeführt oder nur - etwa mit Klebepunkten - ablösbar angebracht sind und ob sie den Eindruck erwecken, dass sie mit der übrigen Etikettierung eine Einheit bilden.
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20. Juni 2013 Kommentar

„Diensteanbieter“ einer Unternehmens-Webseite ist in der Regel der Arbeitgeber

Kommentar zum Urteil des OLG Hamm vom 29.01.2013, Az.: 4 U 171/12

Nach § 5 des Telemediengesetzes sind die sog. „Diensteanbieter“ verpflichtet, auf einer geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Webseite ein Impressum vorzuhalten. Damit ist jedoch noch nicht gesagt, wen die Impressumspflicht als „Diensteanbieter“ im Endeffekt trifft. Im Fall einer Unternehmenswebseite besteht oftmals die Problematik, dass nicht der Domaininhaber bzw. Arbeitgeber selbst die Webseite betreut, sondern ein Mitarbeiter des Unternehmens die Pflege übernimmt und die Inhalte einstellt. Das OLG Celle hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, wen in diesem Fall die Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen trifft.

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17. Juni 2013

Überwachung mittels GPS strafbar

Pressemitteilung Nr. 96/2013 des BGH zum Urteil vom 04.06.2013, Az.: 1 StR 32/13 Die heimliche Überwachung und das Erstellen von Bewegungsprofilen von "Zielpersonen" mittels GPS ist grundsätzlich wegen verschiedener Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz strafbar. Lediglich bei Vorliegen eines stark berechtigten Interesses wie z.B. einer notwehrähnlichen Situation könnte sich nach Abwägung der widerstreitenden Interessen eine andere Beurteilung ergeben.
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17. Juni 2013

Warteschleifen bei Sonderrufnummern ab 1. Juni 2013 kostenlos

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 28.05.2013 Seit Anfang diesen Monats sind die endgültigen Regelungen zu kostenlosen Warteschleifen in Kraft getreten. Warteschleifen müssen für Anrufer von Sonderrufnummern (z.B. 0180er- oder 0900-Rufnummern) von nun an grundsätzlich kostenfrei sein. Weiter muss dem Anrufer zu Beginn des Anrufs mitgeteilt werden, dass das Telefonat entweder über einen Festpreis abgerechnet wird oder dass eine evtl. folgende Warteschleife kostenlos ist und erst danach Kosten anfallen.
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17. Juni 2013

Persönlichkeitsrechtsverletzung und Schadensersatz bei unerwünschten Filmaufnahmen

Urteil des AG Köln vom 06.05.2013, Az.: 142 C 227/12 Filmaufnahmen von Personen (hier: "Versicherungsdetektive") dürfen nur dann angefertigt und ausgestrahlt werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der Gefilmten vorliegt oder wenigstens konkludent von einem Einverständnis auszugehen ist. Fehlt ein solche Einwilligung, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, wodurch abhängig von der Schwere des Eingriffs auch ein Schadensersatzanspruch entstehen kann.
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17. Juni 2013

Überraschender Haftungsausschluss in allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Postversand

Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 23.04.2013, Az.: 262 C 22888/12 Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern können nur dann wirksam Vertragsbestandteil werden, wenn der Vertragspartner ausdrücklich auf sie hingewiesen oder ihm die Möglichkeit verschafft wird, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Diesen Anforderungen genügt ein Aushang über "Produkte und Preise" und einem kleingedruckten Text "Näheres regeln unsere AGB..., die Sie in den Postfilialen einsehen können" nicht.
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17. Juni 2013

Sharehoster als strafbarer Gehilfe

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 13.05.2013, Az.: 5 W 41/13 Werden Sharehoster auf von ihren Usern hochgeladene rechtswidrige und urheberrechtsverletzende Inhalte aufmerksam gemacht, sind sie verpflichtet, den Zugang zu diesen Dateien unverzüglich zu sperren und im Rahmen des Zumutbaren zu verhindern, dass es erneut zu gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Unterlässt der Sharehoster diese Pflichten und löscht diese Daten auch nach mehrmaligem Hinweis nicht, nimmt er eine fortdauernde Rechtsverletzung billigend in Kauf. Damit scheidet eine Haftung als Störer aus, vielmehr macht er sich als Gehilfe strafbar.
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17. Juni 2013

Fräsverfahren

Urteil des BGH vom 07.05.2013, Az.: X ZR 69/11 a) Die für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass der Berechtigte aufgrund einer mittelbaren Patentverletzung einen Schaden erlitten hat, ist in der Regel zu bejahen, wenn zumindest eine rechtswidrig und schuldhaft begangene mittelbare Verletzungshandlung stattgefunden hat. b) Dies gilt auch dann, wenn die mittelbare Patentverletzung nicht durch Liefern, sondern durch Anbieten eines der in § 10 Abs.1 PatG genannten Mittel begangen wurde.
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