Hörgeräteversorgung II: Wettbewerbswidrige Verweisungen ohne hinreichenden Grund im Gesundheitswesen
Urteil des BGH vom 13.01.2011, Az.: I ZR 111/08
Vom Begriff der Verweisung in § 34 Abs. 5 MBO-Ä sind alle Empfehlungen für bestimmte Leistungserbringer erfasst, die der Arzt - ohne vom Patienten darum gebeten worden zu sein - von sich aus erteilt. Die Qualität der Versorgung kann im Einzelfall einen hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs. 5 MBO-Ä darstellen, wenn die Verweisung an einen bestimmten Hilfsmittelanbieter aus Sicht des behandelnden Arztes aufgrund der speziellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität bietet. In langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit gewonnene gute Erfahrungen oder die allgemein hohe fachliche Kompetenz eines Anbieters oder seiner Mitarbeiter reichen dafür nicht aus.Beim Vertrieb von nicht originalen Ersatzakkus darf nicht mit einer höheren Kapazität geworben werden
Urteil des LG Berlin vom 12.01.2011, Az.: 97 O 178/10
Bei Angeboten von Ersatzakkus für Notebooks als Alternative zu teureren Markenakkus darf nicht mit einer höheren Kapazität geworben werden, auch wenn diese dem Gehäuse der Akkus zu entnehmen ist. Durch die Angaben werden bei den Interessenten falsche Vorstellungen über die Leistung der Akkus hervorgerufen. Den Anbieter trifft eine Prüfungspflicht, da die Problematik niedrigerer Ist-Kapazität derartiger Ersatzakkus Fachhändlern entsprechend bekannt sein muss. Außerdem kann die tatsächliche Kapazität ohne besonderen Aufwand festgestellt werden.Irische Butter: Aufklärungspflichten bei Werbung für Sonderposten
Urteil des BGH vom 10.02.2011, Az.: I ZR 183/09
Nicht die unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware, sondern die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung ist unlauter. Eine Gleichartigkeit im Sinne von Nr. 5 UWG des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG liegt nur dann vor, wenn das andere Produkt nicht nur tatsächlich gleichwertig, sondern auch aus der Sicht des Verbrauchers austauschbar ist. Wird für ein Markenprodukt geworben, ist daher ein unter einer Handelsmarke vertriebenes Produkt nicht gleichartig, auch wenn es objektiv gleichwertig sein mag.Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten
Ablehnung des „DJ-Führerschein“ als Wortmarke
Beschluss des BPatG vom 17.02.2011, Az.: 27 W (pat) 48/10
Die Anmeldung des Wortpaares "DJ-Führerschein" als Marke wurde vom BPatG abgelehnt. Mit diesen beiden gängigen Begriffen assoziiert die Allgemeinheit einen Nachweis über die Aus- und Weiterbildung eines Diskjockeys, es fehlt hier an der Eigenschaft als Marke, vielmehr handelt es sich um eine beschreibende Angabe.Entscheidend ist, dass es an der Unterscheidungskraft fehlt, was nach § 8 II Nr.1 MarkenG zum Ausschluss der Eintragung führt. Sinn und Zweck der Unterscheidungskraft ist es, die betriebliche Herkunft der Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Eine beschreibende Angabe aber, wie sie der "DJ-Führerschein" ist, wird von der Allgemeinheit nicht als Unterscheidungsmittel der Herkunft verstanden.
Ersatzzustellung ohne Benachrichtigung?
Die AGB-Klausel eines Paket- und Postdienstleisters, nach der dieser eine Ersatzzustellung vornehmen darf, ist unzulässig, wenn diese nicht gleichzeitig die Verpflichtung enthält, dass der Adressat über die Ersatzzustellung zu benachrichtigen ist.
Keine unerhebliche Rechtsverletzung, wenn Film vor DVD-Verkauf öffentlich zugänglich gemacht wird
Zur Klagekonzentration des § 145 PatG
b) Für die Bejahung eines engen technischen Zusammenhangs reicht es nicht aus, wenn einzelne Teile einer Gesamtvorrichtung, deren konkrete Ausgestaltung im ersten Rechtsstreit angegriffen worden ist, auch für die Verwirklichung des im zweiten Rechtsstreit geltend gemachten Verletzungstatbestandes von Bedeutung ist.

