21. Februar 2011

Hinweispflicht des Mobilfunkanbieters auf hohe anfallende Kosten bei Nutzung des Internets auf Handy

Urteil des LG Münster vom 18.01.2011, Az.: 06 S 93/10

Ein Mobilfunkanbieter muss den Kunden auf die Gefahr von hohen anfallenden Kosten durch die Nutzung von WAP- und Internetverbindungen mit seinem Mobiltelefon und die damit einhergehenden Vorzüge einer Datenflatrate hinweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mobilfunkanbieter seine Handys bereits mit einer Navigationssoftware ausliefert, bei der im erheblichen Umfang Datenverkehr entstehen kann.
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21. Februar 2011

PKW-Kaufvertrag über das Internet – kein Neuwagen bei einer Standzeit von mehr als 2 Jahren

Urteil des LG Köln vom 20.01.2011, Az.: 8 O 338/10

Wird ein Kaufvertrag über ein PKW zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher aufgrund einer Internetanzeige geschlossen, und der PKW dort als "Neufahrzeug" bezeichnet, so liegt ein Sachmangel vor, wenn der PKW im Zeitpunkt des Vertragsschlusses 2 Jahre Standzeit aufweist. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der PKW-Händler auf seine AGB aufmerksam macht, die darauf hinweisen, dass er hauptsächlich EU-Fahrzeuge verkauft, er somit kein klassischer Vertragshändler ist und es sich nach deutschem Recht um Gebrauchtwagen handelt.
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18. Februar 2011

Fundstellenangabe muss weiterhin lesbar sein

Beschluss des KG Berlin vom 11.02.2011, Az.: 5 W 17/11 Das KG Berlin hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Lesbarkeit von Fundstellenangaben bei der Werbung mit Testergebnissen fest. So sind auch weiterhin unleserliche Angaben genauso wie fehlende Angaben zu behandeln. Hierbei ist auf die Sehfähigkeit eines durchschnittlichen Lesers abzustellen. Nicht mehr lesbar ist im Allgemeinen eine Schriftgröße von weniger als sechs Punkten, hiervon können sich beim Vorliegen besonderer Umstände aber Abweichungen ergeben.
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16. Februar 2011

Nachweis einer Einwilligung zu Werbeanrufen

Pressemitteilung des BGH Nr. 29/2011 zum Urteil vom 11.02.2011; Az.: I ZR 164/09 Die Einhaltung des sog. Double Opt-In Verfahrens muss in einem gerichtlichen Verfahren nachgewiesen werden. Die bloße Behauptung, dass das Double-Opt-In-Verfahren eingehalten wurde, reicht nicht aus. Im vorliegenden Fall wurde die Zustimmung der Kunden zu Werbeanrufen im Rahmen eines Online-Gewinnspieles eingeholt. Als Nachweis für eine Einwilligung zu Werbeanrufen genügt aber nicht die Vorlage von E-Mails, in denen die Kunden die Teilnahme an dem Gewinnspiel bestätigen.
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16. Februar 2011

Abschaltung eines Mehrwertdienstes wegen zu langer Preisansage

Pressemitteilung des VG Köln vom 14.02.2011, Az.: 1 L 1908/10

Die Abschaltung einer Auskunftsnummer durch die Bundesnetzagentur, unter der ein privater Auskunfts- und Weitervermittlungsservice für 1,99 EUR pro Minute angeboten wird und bei der die Preisansage 1:47 Minuten dauert, ist rechtmäßig. Dem Anrufer entstehen durch die lange Preisansage unzulässig hohe Kosten. Eine entsprechende Ansage müsse deutlich kürzer gefasst werden.
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14. Februar 2011

Zur Speicherung dynamischer IP-Adressen

Urteil des BGH vom 13.01.2011, Az.: III ZR 146/10 a) Zu den Voraussetzungen für die Befugnis, dynamische IP-Adressen zum Zweck der Entgeltermittlung und Abrechnung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 TKG zu speichern.
b) Die Befugnis zur Speicherung von IP-Adressen zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen gemäß § 100 Abs. 1 TKG setzt nicht voraus, dass im Einzelfall bereits Anhaltspunkte für eine Störung oder einen Fehler vorliegen. Es genügt vielmehr, dass die in Rede stehende Datenerhebung und -verwendung geeignet, erforderlich und im engeren Sinn verhältnismäßig ist, um abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken.
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14. Februar 2011

Zur Störerhaftung bei Filesharing

Beschluss des LG Köln vom 10.01.2011, Az.: 28 O 421/10 Erneut befasste sich das LG Köln mit der Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Um eine solche Haftung für das Verhalten zugangsberechtigter Dritter auszuschließen, genügt es nicht, diesen lediglich zu untersagen, Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterzuladen. Vielmehr sind weitere wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Rechtsverletzungen, wie z.B. beschränkte Benutzerkonten oder die Nutzung einer Firewall-Software, zu ergreifen.
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14. Februar 2011

Online-Archivierung von tagesaktuellen Artikeln zulässig

Urteil des LG Braunschweig vom 12.08.2009, Az.: 9 S 417/08 Die Archivierung von Artikeln auf einer Onlineplattform ist von § 50 UrhG gedeckt und somit zulässig. Die Verwendung wird nicht durch bloßen Zeitablauf unzulässig. Ein Löschen oder eine Aktualitätsprüfung der einzelnen gespeicherten Artikel würde einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand bedeuten, welcher die Anforderungen an die Presse überspannen würde. Die Interessen des Urhebers werden dabei nicht nennenswert beeinträchtigt, sondern eher gefördert.
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14. Februar 2011

„Werbemittel – und Platzmietpauschale“ eines Autohändlers

Urteil des BGH vom 13.01.2011, Az.: III ZR 78/10 Beauftragt ein Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen Provision mit dem Verkauf seines Fahrzeugs, muss dieser nicht zusätzlich eine Pauschale für die Bereitstellung und Bewerbung des Fahrzeugs zahlen. Eine dahingehende vertragliche Vereinbarung ist unwirksam, da sie den Auftraggeber unangemessen benachteiligt. Dieser erhält für das zusätzliche Entgelt keine Gegenleistung, denn die Aufwendungen für eine erfolgversprechende Präsentation dienen dem Interesse des Händlers an einer schnellen Vermittlung und sind üblicherweise bereits in der Provision enthalten.

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14. Februar 2011

Keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung in dem Artikel „Der Dschungel ruft“

Beschluss des KG Berlin vom 17.01.2011, Az.: 10 W 172/10 Die satirische Darstellung, der Betroffene „soll Modedesigner sein, hat es mit seinen pompösen Wallawalla-Kreationen aber nur zu Abverkäufen beim Einkaufssender gebracht“, enthält keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung, obwohl darin die unzutreffende Behauptung enthalten ist, die von dem betreffenden Designer entworfenen Produkte würden nur über einen Einkaufssender verkauft. Dem betreffenden Text ist nämlich nicht zu entnehmen, dass eine vollständige Angabe zu den Vertriebswegen erfolgen sollte. Vielmehr hat der gegenständliche Artikel "Der Dschungel ruft" lediglich das Vorschlagen von Kandidaten für das RTL-Camp zum Gegenstand und aus Sicht des Autors sei die betreffende Person als Kandidat für das Dschungelcamp geeignet, weil er es als Modedesigner noch nicht soweit gebracht hat.
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