11. Februar 2011

Bildarchiv muss Veröffentlichungen durch Verlage nicht prüfen

Urteil des BGH vom 07.12.2010, Az.: VI ZR 34/09

Gibt ein Bildarchiv Bilder an einen Zeitschriftenverlag heraus, so muss es die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung durch den Verlag nicht überprüfen. Da eine Weitergabe nicht zwangsweise zu einer Veröffentlichung führt, wird durch die bloße Weitergabe auch das Persönlichkeitsrecht eventuell Betroffener nicht belastet. Eine Prüfungspflicht würde in Anbetracht dessen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen.
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10. Februar 2011

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten muss unentgeltliche Fotografien zu gewerblichen Zwecken nicht gestatten

Urteil des BGH vom 17.12.2010, Az.: V ZR 45/10 Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind. Ein öffentlich-rechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlich-rechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.
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08. Februar 2011

Satireseite mit Bezug zum Arbeitgeber kein Kündigungsgrund

Urteil des LAG München vom 26.08.2010, Az.: 4 Sa 227/10

Erstellt ein Arbeitnehmer eine Satireseite, die sich in wesentlichen Bereichen an dem früheren Internetauftritt seines Arbeitgebers orientiert und deren Ursprung allein von Insidern identifiziert werden kann, ist eine außerordentliche Kündigung rechtsunwirksam. Selbst bei bemerkenswerter Dreistigkeit, mangelnder Gestaltungsphantasie und fehlender Sensibilität für potentielle Diffamierungsrisiken bei der Erstellung ist die Satire grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zwar können Insider die beschriebenen, angeblich herrschenden Zustände als einen Angriff auf den Arbeitgeber deuten. Es fehlt hier aber an einer tatsächlichen Auswirkung. Zudem sollte der Arbeitgeber nicht zielgerichtet getroffen oder angegriffen werden, sondern nur dessen Auftritt dreist "abgekupfert" als Folie für die satirische Umsetzung verwendet werden.
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08. Februar 2011

Abmahnung ohne Bilder ist u.U. nicht geeignet Prüfungspflichten auszulösen

Beschluss des OLG Hamburg vom 27.04.2010, Az.: 5 W 24/10

Ein Dienstanbieter bzw. Forenbetreiber, der durch eine Abmahnung als Störer in Anspruch genommen werden soll, muss durch die Abmahnung erkennen können, welche seiner Mitglieder eine Rechtsverletzung begangen haben. Zudem muss er durch die Abmahnung über die Art der Rechtsverletzung und das geschützte Objekt, auf welches sich die Rechtverletzung bezieht, informiert werden. Werden urheberrechtlich geschützte grafische Gestaltungen beanstandet, setzt eine wirksame Reaktion des Abgemahnten voraus, dass er Kenntnis über das konkrete Erscheinungsbild des Schutzobjektes hat.
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08. Februar 2011

Preisvergleich keine unlautere vergleichende Werbung

Urteil des LG Hamburg vom 04.08.2009, Az.: 312 O 365/09

Vergleichende Werbung ist ein zulässiges Mittel zur Unterrichtung der Verbraucher über die Vorteile des beworbenen Produkts, wobei die Bezugnahme auf Unterscheidungszeichen eines Mitbewerbers, wie etwa ein Preisvergleich zulässig ist, sofern die sich aus den Tatsachenbehauptungen ergebende Schlussfolgerung objektiv nachvollziehbar und die Möglichkeit zur Nachprüfung der Angaben gegeben ist.
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07. Februar 2011

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen vor

Pressemitteilung Nr. 21/2011 des BGH zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: I ZR 129/08

Einen Rechtsstreit zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Softwarelizenzen hat der Bundesgerichtshof nun dem Gerichtshof der Europäischen Union zu einer Vorabentscheidung vorgelegt. Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass durch den Verkauf bereits gebrauchter Softwarelizenzen im Wege der Online-Vermittlung unzulässig in das Recht der Vervielfältigung eingegriffen wird. Allerdings könnte eine Vervielfältigung auch durch eine EG-Richtlinie gedeckt sein.
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07. Februar 2011

„ilink“ für Computersoftware und Telekommunikation nicht eintragungsfähig

Urteil des EuG vom 16.12.2010, Az.: T-161/09

Der Eintragung des Wortzeichens "ilink" für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der gespeicherten Computersoftware sowie der Telekommunikation steht das absolute Eintragungshindernis des beschreibenden Charakters entgegen. Betroffene Verkehrskreise fassen das Zeichen in der Bedeutung von "Internet link" und damit als Hinweis auf eine Verbindung mit dem Internet auf, so dass ein hinreichend direkter Zusammenhang mit den betreffenden Waren besteht. Aufgrund der raschen Veränderungen auf dem Gebiet der Informatik sowie der parallelen Entwicklung der einschlägigen Terminologie sind ältere Entscheidungen nicht übertragbar.
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07. Februar 2011

„SUPERgirl“: Anforderung an die Begründung einer Versagung der Markeneintragung

Beschluss des BGH vom 17.08.2010, Az.: I ZB 59/09

Hat die Markenstelle die Eintragung des angemeldeten Zeichens als Marke wegen Fehlens der Unterscheidungskraft versagt, so liegt kein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. von § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG vor, wenn die Markenstelle dabei zwar Vorbringen des Anmelders zur Eintragung ähnlicher Zeichen berücksichtigt, aber nicht im Einzelnen Gründe für eine differenzierte Beurteilung angegeben und nicht dargelegt hat, dass sie die Voreintragungen für rechtswidrig halte.
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07. Februar 2011

Zur Zulässigkeit von Abschlussgebührenregelungen in AGB bei Bausparverträgen

Urteil des BGH vom 07.12.2010, Az.: XI ZR 3/10

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel "Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird," hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.
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04. Februar 2011

Benutzung der Marke „Illu“ erhält die Marke „Super Illu“

Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.1.2011, Az.: 6 U 27/10 Die Marke "Illu" muss nicht wegen Verfalls gelöscht werden, wenn am Markt die Marke "Super Illu" verwendet wird. Der Bestandteil "Illu" wird vom Verkehr als selbstständiger Teil des Zeichens "Super Illu" wahrgenommen. Der Zusatz "Super" hat lediglich anpreisenden Charakter. Eine Verwendung besteht auch dann, wenn das eingetragene nicht völlig mit dem verwendeten Zeichen identisch ist. Auch die Eintragung eines weiteren ähnlichen Zeichens hindert die Annahme einer Verwendung nicht.
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