28. Januar 2011

Werbeslogan „Mit Liebe gemacht“ nicht als Marke eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 09.12.2010, Az.: 25 W (pat) 537/10 Die Werbeaussage "Mit Liebe gemacht" ist für die Bereiche Nahrungs- und Genussmittel nicht eintragungsfähig, da ihr die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Der Durchschnittsverbraucher erkennt in der Wortfolge lediglich einen werblich-anpreisenden und beschreibenden Slogan mit Kaufanreizcharakter beziehungsweise Qualitätsangabe. Hiermit wird der Verbraucher vor allem im Bereich der Werbung ständig konfrontiert.
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27. Januar 2011

Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild als Dozent für IT-Recht an der Universität Augsburg

In der zweitägigen Veranstaltung „IT-Recht - Inhalte, Kommunikation und Geschäfte rechtssicher im Internet gestalten und führen“ im Rahmen der Vortragsreihe "JuraBasics - Recht für Nichtjuristen" der Universität Augsburg wird Herr Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild juristischen Laien praxiselevantes Wissen vermitteln. Herr Rechtsanwalt Hild ist sowohl Fachanwalt für IT-Recht, als auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und berät seit fast 10 Jahren täglich Mandanten in diesem Bereich. Die Veranstaltung findet am Freitag 16.07 und Samstag  17.07 von 09:00 – 17:30 Uhr statt.
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26. Januar 2011

„Alles für die Marke“ – Keine Impressumspflicht für Wartungsseite

Urteil des LG Düsseldorf vom 15.12.2010, Az.: 12 O 312/10

Für eine Vorschalt- oder Wartungsseite besteht keine Impressumspflicht, wenn sich die Seite noch im Aufbau befindet, Inhalte nicht aufrufbar sind, und keinerlei geschäftsmäßige Betätigung zum Ausdruck gebracht wird und Besucher auf einen späteren Besuch verwiesen werden. Dies gilt auch dann, wenn auf die geschäftsmäßige Betätigung durch den Slogan „Alles für die Marke“ hingewiesen wird.
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25. Januar 2011

Meinungsäußerung oder Schmähkritik im politischen Diskurs?

Urteil des LG Lübeck vom 28.10.2010, Az.: 14 S 135/10 Zur Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung ist, ist diese in ihrem Gesamtzusammenhang zu würdigen. Hierbei ist es auch beachtlich, wenn die Äußerung im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung fällt. So müssen Teilnehmer des politischen Meinungskampfes unter Umständen Äußerungen dulden, die bei einer isolierten Betrachtungsweise die Grenze der Schmähkritik überschreiten würden.
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25. Januar 2011

Abo-Fallen als Betrug strafbar

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 17.12.2010, Az.: 1 Ws 29/09 Betreiber sog. Abo-Fallen, also Webseiten die für ein anscheinend kostenloses Angebot dann in AGBs und Fußnoten versteckte Gebühren verlangen, können sich des Betruges strafbar machen. Soweit Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit der Nutzung einer Webseite nicht leicht erkennbar sind, kann hieraus die Absicht des Webseitenbetreibers abgeleitet werden, den größten Teil der betroffenen Verbraucher über die Entgeltlichkeit seines Angebots zu täuschen.
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25. Januar 2011

„gelbgewinnt“ gewinnt Markenstatus

Beschluss des BPatG vom 01.12.2010, Az.: 29 W (pat) 161/10 Die Wortmarke "gelbgewinnt" besteht zwar aus einfach deutbaren Bestandteilen, ist jedoch in ihrer Gesamtform nicht Teil des allgemeinen Sprachgebrauchs. Auch können die Bedeutungen der Wörter "gelb" und "gewinnt" sowie die Verbindung aus beiden auf vielerlei Art verstanden und interpretiert werden. Dieser verständnisnotwendige Interpretationsraum begründet die Unterscheidungskraft und Markentauglichkeit von "gelbgewinnt".
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25. Januar 2011

Markenübertragung schließt Beschwerderecht nicht aus

Urteil des EuG vom 24.11.2010, Az.: T- 137/09 Wird während eines laufenden Widerspruchsverfahrens gegen die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke das geltend gemachte Recht von der Widerspruchsführerin auf einen Dritten übertragen, so ist im Beschwerdeverfahren die Beschwerdekammer des HABM befugt, die Beschwerdeberechtigung des Erwerbers zu prüfen.
Sie darf die Beschwerde aber nicht deshalb als unzulässig zurückweisen, weil der Erwerber den Nachweis über seinen Rechtserwerb im Widerspruchsverfahren nicht ordnungsgemäß geführt hat.Vielmehr muss der Erwerber Gelegenheit bekommen, entsprechende Nachweise einzureichen oder eingereichte Nachweise zu vervollständigen.
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25. Januar 2011

Bezeichnung „Lineas“ kann eintragungsfähige Wortmarke sein

Beschluss des BPatG vom 27.12.2010, Az.: 27 W (pat) 541/10 Die Bezeichnung "Lineas" ist für gewisse Dienstleistungen nicht beschreibend zu verstehen. Die Bezeichnung vermittelt in Bezug auf bestimmte Dienstleistungen keine unmittelbare Information. Mit dem Begriff „Lineas“ verbinden Verbraucher weder eine bestimmte gleichmäßige Leistung noch fassen sie ihn als allgemeine Beschreibung auf. Unter der Bezeichnung „Lineas“ wird man daher auch nicht bloße Angaben über mögliche Merkmale bestimmter Dienstleistungen auffassen. Da die Bezeichnung somit als Herkunftshinweis verstanden werden kann, entbehrt diese nicht jeglicher Unterscheidungskraft.
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24. Januar 2011

30.000 EUR Streitwert für die „Brockhaus Enzyklopädie multimedial“

Urteil des AG Magdeburg vom 12.05.2010, Az.: 140 C 2323/09

Bei einer Filesharing-Angelegenheit wurde der Streitwert für die "Brockhaus Enzyklopädie multimedial" im Rahmen einer Gebührenklage auf 30.000 EUR festgesetzt und der Klägerseite die angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 853,00 EUR zugesprochen. Insbesondere wurde durch das Gericht nicht beanstandet, dass die Klägerin als Schadensersatz den doppelten Verkaufspreis der "Brockhaus Enzyklopädie multimedial", nämlich 3.275,58 EUR, geltend gemacht hat.

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24. Januar 2011

Berechnung des Schadensersatzes bei Filesharing

Urteil des LG Düsseldorf vom 24.11.2010, Az.: 12 O 521/09 Dem in seinen Rechten durch die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes in sog. Tauschbörsen verletzten Rechteinhaber steht es grundsätzlich frei, den ihm gegen den Verletzer zustehenden Schadensersatzanspruch im Wege der Lizenzanalogie gem. § 97 II S.3 UrhG zu berechnen. Danach steht dem Rechteinhaber eine Lizenzvergütung in der Höhe zu, welche bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages zwischen zwei vernünftigen Parteien als angemessene Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Als Schätzungsgrundlage kann dabei der GEMA-Tarif VR-W I herangezogen werden.
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