05. November 2008

Betreiber einer Bildersuchmaschine haftet für „thumbnails“

Beschluss des LG Hamburg vom 26.09.2008, Az.: 308 O 248/07 Das Bereithalten von urheberrechtlich geschützten Bildern als „thumbnails“ in der Datenbank einer Bildersuchmaschine zum Zwecke des Abrufs von Ergebnislisten aufgrund einer Suchanfrage stellt ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar, das nicht durch urheberrechtliche Schrankenbestimmungen gedeckt ist und für das der Betreiber der Bildersuchmaschine als Täter haftet.
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05. November 2008

Anforderungen an die urheberrechtliche Beseitigungspflicht

Urteil des LG Hamburg vom 23.11.2005, Az.: 308 O 583/05 Der Inhaber eines Urheberrechts hat im Falle einer Urheberrechtsverletzung einen Anspruch auf eine unverzügliche Beseitigung des rechtswidrigen Zustands. Die Beseitigungspflicht des Verletzers geht jedoch aber nur soweit, wie eine Beseitigung dem Schuldner tatsächlich möglich ist. Des Weiteren steht sie unter einem Verhältnismäßigkeitsvorbehalt. Die Beseitigung muss also geeignet und erforderlich sein, um den widerrechtlichen Störungszustand zu beseitigen und sie muss zudem drüber hinaus dem Störer zumutbar sein. In diesem Rahmen hat der Schuldner alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Störung vollständig zu beseitigen.
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04. November 2008

Unzutreffende Einwilligungsbestätigungsschreiben

Urteil des LG Bonn vom 09.01.2007, Az.: 11 O 74/06

Die Übersendung von Bestätigungsschreiben an eigenen Kunden als Wettbewerbshandlung ist eine unzumutbare Belästigung der Marktteilnehmer, wenn diese unzutreffende Einwilligungsbestätigungen zu konzernübergreifender Werbung - sog. Konzerneinwilligungsklauseln - enthalten.
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04. November 2008

ICON

Urteil des BGH vom 26.06.2008, Az.: I ZR 170/05

a) Eine Nachahmung i.S. des § 4 Nr. 9 lit. a UWG setzt voraus, dass dem Her-steller im Zeitpunkt der Schaffung des beanstandeten Produkts das Vorbild bekannt ist und es sich nicht um eine selbständige Zweitentwicklung handelt. ...
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04. November 2008

Fernseh-Gericht, Pressemitteilung Nr. 16/07 vom 15.02.2007, Az.: 7 O 21384/03

Pressemitteilung Nr. 16/07 zum Urteil des LG München vom 15.02.2007, Az.: 7 O 21384/03

Wird die Rechtsinhaberschaft einer Partei von der anderen bestritten, obwohl sie selbst zum Teil die Senderechte von fraglicher Partei erlangt hat, ist diese Argumentation nicht rechtsmissbräuchlich wegen der bekannten Unübersichtlichkeit des Filmhandels.
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04. November 2008

„Eastgermany“

Beschluss des BPatG vom 23.09.2008, Az.: 33 W (pat) 112/06

Da vom durchschnittlichen Verbraucher der durch die Marke angesprochenen Verkehrskreise Grundkenntnisse der englischen Sprache erwartet werden, wird der englische Ausdruck "Eastgermany" weitgehend mit dem Begriff "Ostdeutschland" gleichgesetzt und damit mit der geografischen Bezeichnung des ehemaligen DDR-Gebietes. Daher ist "Eastgermany" von der Eintragung als Marke wegen absoluter Schutzunfähigkeit ausgeschlossen, wobei aus der Tatasache, dass der Anmelder über den gleichlautenden Domainnamen verfügt, keine markenrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden können.
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04. November 2008

Bewertungen bei eBay

Urteil des AG Brühl vom 07.04.2008, Az.: 28 C 447/07

Allein die Möglichkeit bei eBay Bewertungen abzugeben, lässt darauf schließen, dass hierbei die persönliche Meinung gefragt ist und gerade keine objektiven Tatsachen behauptet werden. Deshalb kann ein Anspruch auf Widerruf und Unterlassung hinsichtlich dieser Bewertungen nicht gegeben werden, soweit die Kriterien von eBay eingehalten wurden und die Grenze zur Unsachlichkeit nicht überschritten ist.
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04. November 2008

Wert des Auskunftsanspruchs

Beschluss des OLG Köln vom 09.10.2008, Az.: 6 W 123/08

Bei Rechtsverletzungen im Rahmen von Internettauschbörsen beruht die Streitwertfestsetzung auch beim bloßen Auskunftsverfahren regelmäßig auf einer Beurteilung des gesamten Verfahrens. Dabei hängt der festzusetzende Wert nicht von der Anzahl der IP-Adressen ab, sondern es wird das jeweilige urheberrechtlich geschützte Werk ins Zentrum der Betrachtung gestellt.
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04. November 2008

„klingeltöne.de“

Urteil des LG München I vom 06.02.2007, Az.: 33 O 11107/06

Da der Domainname "klingeltöne.de" sowie der Firmennamen "Klingeltöne.de GmbH" keinen markenrechtlichen Schutz für Klingeltöne erlangen kann, verletzt die Verwendung von Metatags, auch wenn der Begriff "klingeltöne" in unmittelbarer Nähe mit dem Kürzel "de" verwendet wird, keine Urheber- oder Markenrechte des Inhabers. Daneben müssen bei einem derart schwachen Firmennamen Drittbenutzungen hingenommen werden.
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