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15. April 2007 e-tail GmbH nimmt Berufung gegen Urteil des
Weiterlesen 12. April 2007 Urteil des BGH vom 12.04.2007, Az.: VII ZR 122/06 Der BGH teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 42/2007 mit, dass bei so genannten Haustürgeschäften dem Verbraucher das Recht zusteht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Erklärung zu widerrufen, § 312 BGB. Die Frist zum Widerruf beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine Belehrung über das Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, § 355 Abs. 2 BGB. Die Widerrufsbelehrung muss, wenn sie nicht genau einem gesetzlichen Muster entspricht (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV), den Anforderungen genügen, die das Gesetz an verschiedenen Stellen formuliert. Allgemein erfordert der Schutz des Verbrauchers eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Verbrauchers eindeutige Belehrung.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher lediglich über dessen Pflichten im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt. Ohne ausreichende Widerrufsbelehrung beginnt der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist nicht.
Weiterlesen 12. April 2007 Urteil des OLG Hamburg vom 12.04.2007, Az.: 3 U 212/06 Allein durch das Registrierthalten einer Domain wird keine markenmäßige Benutzung einer Marke begangen, auch wenn dadurch kennzeichenrechtliche Positionen Dritter tangiert werden.
Weiterlesen 12. April 2007 Urteil des LG Frankfurt am Main vom 12.04.2007, Az.: 2/03 O 824/06 Wird einem Dritten ein Interzugang überlassen, so ist es nicht unwahrscheinlich, dass von diesem durch Downloads Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Gerade bei Jugendlichen bestehen hier Prüf- und Handlungspflichten, die sich aber nicht darauf erstrecken, bereits die Installation von Filesharing-Software zu verhindern. Jedoch müssen die Installation von Sofware durch ander Benutzer verhindert und Nutzungsbeschränkungen festgelegt werden.
Weiterlesen 12. April 2007 Urteil des BGH vom 12.04.2007, Az.: VII ZR 122/06 Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Plichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.
Weiterlesen 10. April 2007 Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.04.2007, Az.: 7 U 143/06 Allein durch die Erstellung eines Drehbuchs für einen Spielfilm, wird normalerweise keine Erstbegehungsgefahr begründet. In dem Urteil dreht es sich weiter um die Frage der Erstbegehungsgefahr eines Senders, dem bereits ein in seinem Auftrag erstellter Spielfilm vorliegt, bei dem nur noch die förmliche Abnahme fehlt. Zudem wird die Abwägung zwischen dem verfassungsmäßig garantierten Recht auf Kunstfreiheit und dem allgemeinen Unternehmenspersönlichkeitsrecht erörert bei einem Film, der sich an reale historische Vorgänge anlehnt.
Weiterlesen 10. April 2007 Urteil des BGH vom 10.04.2007, Az.: I ZB 15/06 Bei der Entscheidung über ein Gesuch auf Einsicht in die Akten einer Markenanmeldung muss eine Abwägung des berechtigten Interesses des Antragstellers an der Einsicht mit einem entgegenstehenden Interesse des Anmelders an der Geheimhaltung des Akteninhalts erfolgen, in die auch das Recht des Anmelders auf informationelle Selbstbestimmung einzubeziehen ist.
Gründe, die gegen eine Akteneinsicht sprechen, hat der Antragsgegner darzulegen.
Weiterlesen 10. April 2007 Urteil des LG Bonn vom 10.04.2007, Az.: 11 O 165/06 Im Internethandel ist es zulässig, wenn der Kunde zusammengehörige Angaben durch Anklicken von mehreren nach geschalteten Links in einem beworbenen Kopplungsangebot kombiniert und auf Grund seiner Auswahl zu dem Endpreis gelangt und so den Endpreis ermittelt.
Weiterlesen 05. April 2007 Urteil des LG Hamburg vom 05.04.2007, Az.: 327 O 699/06 Aus dem Namen einer Domain können sich besondere Pflichten für den Admin-C zur Prüfung der darunter angebotenen Inhalte ergeben. ...
Weiterlesen 05. April 2007 Urteil des OLG Koblenz vom 05.04.2007, Az.: 2 U 42705 Dem Teilnehmernetzbetreiber steht bei Anwahl einer 0190er-Nummer durch den Kunden kein eigener originärer Anspruch auf das Entgelt für die Mehrwertdienste gegen den Kunden zu. ...
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