26. April 2007

GmbH-Geschäftsfüher ist kein Arbeitnehmer

Urteil des OLG Hamm vom 26.04.2007, Az.: 27 U 7/07 Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH, der die Gesellschaft wirksam nach außen vertritt, wirksam zu ihrem Organ bestellt und im Handelsregister eingetragen und auch nicht lediglich "Strohmann" ist, unterliegt unbeschadet seiner Bezeichnung als Arbeitsvertrag den Regeln des Gesellschaftsrechts und nicht denen des Arbeitsrechts. Auch die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen steht dem nicht entgegen.
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26. April 2007

Schuldnachfolge

Urteil des BGH vom 26.04.2007, Az.: I ZR 34/05 Wettbewerbswidrige Handlungen, die Mitarbeiter oder Beauftragte in einem Betrieb begangen haben, bevor dessen Rechtsträger gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen worden ist, begründen auch dann, wenn der Betrieb fortgeführt wird, bei dem übernehmenden Rechtsträger keine Wiederholungsgefahr. Auch eine Erstbegehungsgefahr kann in einem solchen Fall bei dem übernehmenden Rechtsträger nicht allein wegen der Rechtsnachfolge und der Fortführung des Betriebs angenommen werden.
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26. April 2007

Es ist nicht wettbewerbswidrig, Luxusgüter zu bewerben, die nicht in jedem Fachgeschäft vorrätig sind

Urteil des BGH vom 26.04.2007, Az.: I ZR 120/04 Die Werbeanzeige eines Herstellers, in der mit dem Hinweis auf ein Sportereignis für ein Luxusgut (hier: teure Armbanduhr) geworben wird, begründet nicht die Erwartung des Verkehrs, dass die in Betracht kommenden Fachgeschäfte zumindest ein Exemplar des Produkts als Ansichtsexemplar vorrätig halten, wenn das beworbene Produkt in der Anzeige zwar mit Modell- und Markenbezeichnung benannt ist, alle anderen Umstände jedoch fehlen, die der Kunde für einen konkreten Erwerbsvorgang kennen muss, wie insbesondere die Angabe, wo und zu welchem Preis die Uhr gekauft werden kann.
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26. April 2007

Zur Rundfunkgebührenpflicht für Zweitgeräte

Urteil des VG Göttingen vom 26.04.2007, Az.: 2 A 394/06 Fahrten eines Selbständigen von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle stellen eine "private" Nutzung des Kraftfahrzeugs dar. In diesem Fahrzeug befindliche Zweitgeräte (Autoradio) unterfallen deshalb nicht gesondert der Rundfunkgebührenpflicht.
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26. April 2007

Internet-Versicherung

Urteil des BGH vom 26.04.2007, Az.: I ZR 190/04 Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 vom 17. Juli 2000, S. 1) verschiedene Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. ...
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25. April 2007

Zur uheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Nachrichtentexten

Urteil des LG Düsseldorf vom 25.04.2007, Az.: 12 O 194/06 Beschränken sich Nachrichten im Wesentlichen auf die Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse, so handelt es sich um Nachrichten tatsächlichen Inhalts, die den  Rahmen des Üblichen in diesem Bereich nicht sprengen und nicht Ausdruck einer eigenschöpferischen, eigentümlichen Gedankengestaltung sind. Solche Nachrichten erfüllen nicht die Anforderungen an eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer sprachlichen Gestaltung.
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24. April 2007

Beweis des Vertragsschlusses

Urteil des BGH vom 24.04.2007, Az.: I ZR 36/07 Wenn ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den Vorwurf der unrichtigen Behauptung eines Vertragsschlusses gestützt wird, obliegt es grundsätzlich dem Gläubiger, die fehlende vertragliche Grundlage darzulegen und zu beweisen. ...
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24. April 2007

Darlegungs- und Beweislast bei Nutzung von Mehrwertdiensten über Mobilfunknetz

Urteil des LG Augsburg vom 24.04.2007, Az.: 3 O 678/06 Macht ein Mobilfunknetzbetreiber Vergütungsforderungen von Mehrwertdiensteanbietern in eigenem Namen geltend, muss er substantiiert darlegen und beweisen, dass der Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter zustande gekommen ist, aus dem die Forderung hergeleitet wird. Insbesondere muss er dem Kunden eine Telefonrechnung vorlegen, die diesen in die Lage versetzt, die Forderung qualifiziert zu bestreiten, und Auskunft über die Identität des Mehrwertdiensteanbieters bzw. die Art der erbrachten Dienstleistung zu erteilen.
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23. April 2007

Bei aus offensichtlich eigenem Kosteninteresse auftretenden „Abmahnanwälten“ tritt angegebenes Wettbewerbsinteresse zurück

Urteil des LG Heilbronn vom 23.04.2007, Az.: 8 O 90/07 St Im vorliegenden Urteil bestätigten die Heilbronner Richter erneut, dass bei eBay mangels des Vorliegens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung, die Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat beträgt. Auch wird im Urteil deutlich, dass wenn "Abmahnanwälte" im eigenen Kosteninteresse auftreten und aktiv bei potentiellen Wettbewerbern für eine entsprechende Abmahntätigkeiten gegen Verkäufer im Internet-Versandhandel unter Zusicherung der Kostenneutralität werben das allgemeine Wettbewerbsinteresse zurücktritt.
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