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21. September 2006 Urteil des BGH vom 21.09.2006, Az.: I ZR 201/03 Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusam-men mit der Top-Level-Domain "info", liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB.
Weiterlesen 21. September 2006 Urteil des OLG München vom 21.09.2006, Az.: 29 U 2119/06 1. Der Betreiber einer Online-Handelsplattform, der als Störer für Urheberrechtsverletzungen von Anbietern haftet, kann ab Eintritt der Störerhaftung nach § 101a UrhG auskunftspflichtig sein.
2. § 101a UrhG ist eine andere Rechtsvorschrift im Sinne des § 3 Abs. 2 TDDSG.
Weiterlesen 20. September 2006 Anmerkungen zum Urteil des LG München I vom 20.09.2006, Az.: 21 O 20391/05 Das Landgericht München I hat in der von uns erstrittenen Entscheidung als bundesweit erstes Gericht - soweit uns bekannt - erstmalig Urheberschutz für eine besonders gestaltete eBay-Angebotsseite anerkannt. Der von den Gerichten umstrittene Urheberschutz für Webseiten wurde durch diese Entscheidung gestärkt. ...
Weiterlesen 16. September 2006 Unsere neue Adresse lautet: Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
Konrad-Adenauer-Allee 55
86150 Augsburg
Telefon: 0821 / 420 79 50
Fax: 0821 / 420 795 95
Weiterlesen 13. September 2006 Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13.09.2006, Az.: 5 U 161/05 1. Auch minderjährigen Internet-Nutzern ist bewusst, dass dieses Medium nicht dazu berechtigt, sich unerlaubt und gegen den Willen des Berechtigten fremde Güter anzueignen und daraus unbefugt Gewinn zu erzielen. Das verbreitet im Internet anzutreffende (konkludente) Einverständnis des Berechtigten mit einer kostenfreien Nutzung bezieht sich - sofern nichts Gegenteiliges erklärt ist - ausschließlich auf einen privaten Gebrauch.
2. Bei aus einer "anonymen Tauschbörse" herunter geladenen Prominenten-Lichtbildern erschließt sich auch jugendlichen Nutzern ohne große Mühe, dass mit den erhaltenen Gütern selbst dann ohne Einwilligung keine Geschäfte gemacht bzw. versucht werden dürfen, wenn ein ausdrücklicher "Copyright"-Vermerk nicht angebracht ist.
Weiterlesen 06. September 2006 Urteil des LG Frankfurt/Main vom 06.09.2006, Az.: 2-6 O 224/06 1. Die ausschließliche Lizensierung von Softwareprogrammen unter den Bedingen der GPL stellt ein Angebot des Rechteinhabers an einen bestimmbaren Personenkreis dar, das von den Nutzern der Softwareprogramme durch einen zustimmungsbedürftige Handlung angenommen wird. Es kann dabei von einem Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung beim Anbietenden (§ 151 BGB) ausgegangen werden.
2. Die Lizenzbedingungen des GPL sind als allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen, die einer Prüfung nach den §§ 305 ff. BGB unterfallen.
Weiterlesen 24. August 2006 Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.08.2006, Az.: 3 U 103/06 Wird beim Internetversandhandel der Verbraucher über sein Widerrufsrecht (§ 312 d Abs. 1, § 355 BGB) erst nach Vertragsschluss informiert, weil die betreffende AGB-Bestimmung zuvor nur zum Download bereit gehalten, aber nicht verkörpert übermittelt wird (§ 126 b BGB), und fehlt in der Widerrufsbelehrung die dann maßgebliche Widerrufsfrist von 1 Monat (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB), so verstößt das gegen § 312 c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV, weil es an der rechtzeitigen, vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zu erfolgenden Belehrung fehlt.
Weiterlesen 15. August 2006 Urteil des Hanseatischen OLG vom 05.07.2006, Az.: 5 U 87/051. Allein die Registrierung einer Domain führt nicht zu Kennzeichenrechten die einem Dritten, der erst nach Registrierung Kennzeichenrechte erlangt, entgegengehalten werden könnten.
2. Besteht eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr nur in einem eingeschränkten geschäftlichen Bereich ist von der Nutzung der Domain Abstand zu nehmen und diese zu löschen, denn die Aufrechterhaltung der Registrierung stelllt eine unlautere Behinderung gem. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG dar.
Weiterlesen 15. August 2006 Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2006, Az.: 4 U 78/06 Eine AGB-Klausel eines Handyservices, die an versteckter Stelle mitten in einem vorformulieten Text eine Einverständniserklärung des Kunden vorsieht, auch telefonisch über weitere interessante Angebote informiert zu werden, stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar und damit eine unangessene Benachteiligung des Kunden.Beschränkt sich die vorformulierte Erklärung erkennbar nicht nur auf Werbung im Rahmen des angebahnten oder bestehenden Vertragsverhältnises, sondern soll sie zugleich Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen, so gilt dies um so mehr.
Weiterlesen 03. August 2006 Urteil des OLG München vom 03.08.2006, Az.: 6 U 1818/06 Dieses Urteil bestätigt das Urteil des LG München I vom 19.01.2006, Az.: 7 O 23237/05.
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