09. Dezember 2019

Transparente Flugpreise: Endpreis darf Sonderrabatte nicht enthalten

Papierflieger aus Geldscheinen
Urteil des OLG Dresden vom 29.10.2019, Az.: 14 U 754/19

Eine Angabe zu Flugpreisen auf einer Internetseite, die unter Einrechnung eines Rabattes erfolgt, der nur bei einer bestimmten Zahlungsart gewährt wird, ist intransparent und verstößt gegen Artikel 23 Abs. 1 S.1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008. Danach ist der zu zahlende Endpreis stets auszuweisen und muss alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte beinhalten. Wird bei einer Zahlung mit einer bestimmten Geldkarte ein Rabatt in genau der Höhe einer sogenannten „Service Fee“ gewährt, die bei jeder Flugbuchung erhoben wird und somit vorhersehbar ist, ist die Servicegebühr zumindest für einen großen Teil der Verbraucher auch unvermeidbar. Die Servicegebühr ist somit in den Endpreis miteinzubeziehen.

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09. Dezember 2019

Einige Funktionen eines Ärztebewertungsportals unzulässig

Arzt Bewertung
Urteil des OLG Köln vom 14.11.2019, Az.: 15 U 89/19

Ein Arztbewertungsportal fällt nicht mehr in die Rolle des neutralen Informationsmittlers, sobald den an die Plattform zahlenden Ärzte verdeckte Vorteile gewährt werden. Dies ist der Fall, wenn Basiskunden auf dem Portal als Werbeplattform für Premiumkunden benutzt werden, beispielsweise durch einen Verweis auf weitere Ärzte auf dem Profil eines Basiskunden oder die unterschiedliche bildliche Darstellung von Basis- und Premiumkunden. Derartige Funktionen eines Bewertungsportals sind unzulässig. Hingegen ist es nicht unzulässig, dass Premiumkunden ihr Profil in größerem Umfang als Basiskunden ausgestalten können.

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26. November 2019

Schutzumfang von Unternehmenskennzeichen

Bauarbeiter an Schreibtisch
Beschluss des OLG Frankfurt vom 08.08.2019, Az.: 6 W 57/19

Die Unternehmenskennzeichen zweier Unternehmen sind sich laut OLG Frankfurt zu ähnlich. Da zwischen den Kennzeichnungen „LS Plan GmbH“ und „L Plan GmbH“ Zeichenähnlichkeit besteht und beide Unternehmen in derselben Branche und Stadt tätig sind, lässt sich eine Verwechslungsgefahr der beiden Unternehmen nicht verneinen, so das Gericht. Allerdings war die „LS Plan GmbH“ als erste im Handelsregister eingetragen, weshalb ihr ein prioritätsälteres Unternehmenskennzeichenrecht nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG zusteht. Daher muss die „L Plan GmbH“ es zukünftig unterlassen, diese Kennzeichnung zu verwenden.

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25. November 2019

Beweislast bei der Zusendung von Werbemails

AdobeStoFrau bearbeitet Mails an Laptop
Urteil des OLG Hamburg vom 25.01.2018, Az.: 3 U 122/17

Wird bei einem Immobilienportal ein Suchauftrag gestellt, dessen maßgeblicher Zweck darin besteht, dem Suchenden E-Mails mit Angeboten zuzusenden, muss der Suchende, sofern er später gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG auf Unterlassen des Zusendens der E-Mails klagt, unter anderem darlegen, welche Konditionen für die Erteilung des Suchauftrags galten. Diese Umkehr der Beweislast treffe den Antragssteller, da dieser mit der Erteilung des Suchauftrags den Umfang der ihm zugesandten E-Mails maßgeblich vorgebe.

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25. November 2019 Top-Urteil

Der Goldfarbton des Goldhasen ist eine Benutzungsfarbmarke

AdGoldene Lindt-Osterhasen nebeneinander
Urteil des LG München I vom 15.10.2019, Az.: 33 O 13884/18

Die goldene Verpackung des Schokoladenhasen verfüge aufgrund der Benutzung im geschäftlichen Verkehr und jahrelanger intensiver Bewerbung über eine gesteigerte hohe Kennzeichnungskraft. Eine markenmäßige Verwendung des Zeichens – das heißt des Farbtons – wurde insofern bejaht.

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25. November 2019

Umpacken importierter Arzneimittel widerrechtlich

AdobeStTabletten in Verpackung vor Wasserglas
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 11.10.2019, Az.: 6 U 142/19

Ein Medikamenten-Importeur packte, nachdem er pflichtmäßig einen deutschen Beipackzettel beigelegt hatte, die importierten Medikamente in neue Verpackungen mit neuen Sicherheitsmerkmalen um. Die Inhaberin der Markenrechte an dem Medikament untersagte dies, da sie auch die Rechte an der Originalverpackung hält. Das Gericht bestätigte, dass das Umpacken gegen die Markenrechte der Klägerin verstößt und stellte auch fest, dass ein derartiges Umpacken nicht von der EU-Fälschungsschutzrichtlinie gefordert wird.

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25. November 2019

Verkauf von Backwaren an Sonntag nicht wettbewerbswidrig

AdobeSOrdner über Gaststättenrecht neben goldener Waage
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 17.10.2019, Az.: I ZR 44/19

An zwei Sonntagen hatte ein Backwarenvertreiber in zwei seiner Filialen Brote und unbelegte Brötchen verkauft, was die Klägerin als wettbewerbswidrig erachtete, da es gegen das Ladenschlussgesetz verstoße. Diese Ansicht lehnte das Gericht ab, da sich in den Filialen auch Cafés befinden, weshalb es sich um ein Gaststättengewerbe handelt. Die Brote und Brötchen dürfen somit gemäß des Gaststättengesetzes auch an Sonntagen im Straßenverkauf abgegeben werden. Nach Art und Menge durfte der Verkäufer der Waren auch davon ausgehen, dass diese zum alsbaldigen Verzehr genutzt wurden.

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21. November 2019 Kommentar

Raiffeisen Schweiz gewinnt Streit um Typodomain – Infineon AG scheitert schon an Verfahrenssprache

Schiefertafel mit der Aufschrift „Do you speak English?"
Kommentar zu den UDRP-Verfahren WIPO Case DCH2019-0011 vom 24.09.2019 und NAF Claim No. FA1909001860700

In zwei ähnlich gelagerten Fällen wurde jeweils die Verfahrenssprache zu einem zentralen Thema der Entscheidung. Während die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft jedoch die Domain vor der WIPO erstritt, zog die Infineon AG vor dem National Arbitration Forum (vorerst) den Kürzeren. Ihr Antrag, das Verfahren um die Domains und auf Englisch durchzuführen, wurde abgelehnt, weil nicht sichergestellt werden konnte, dass der Gegner überhaupt des Englischen mächtig ist.

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20. November 2019

Kein automatischer Verlust des Widerrufsrechts bei Klick auf Button

Tastatur mit blauer Taste auf der Widerrufsrecht geschrieben steht
Pressemitteilung zum Urteil des LG Köln vom 21.05.2019, Az.: 31 O 372/17

Bei Videos oder Filmen, die im Google Play Store gekauft werden können besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn man das Produkt jedoch vor dieser zweiwöchigen Frist nutzen wollte, konnte man durch das Klicken auf die Schaltfläche "Kaufen" sein Widerrufsrecht verlieren, was Google nur mit einem kleinen Hinweis neben der Schaltfläche erklärte. Dies verglich das Gericht mit einer Voreinstellung, wie etwa einem vorangekreuzten Kästchen, was die Kunden nicht ausreichend über den Verlust ihres Widerrufsrechts aufklärt und damit rechtswidrig ist. Außerdem muss der Kunde ausdrücklich zustimmen, was durch einen schnellen Klick nicht erfüllt ist. Somit muss Google seine Kunden genauer aufklären und darf die bisherige Praxis nicht fortsetzen.

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11. November 2019

Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von im Schuljahrbuch veröffentlichten Bildern

Recht am eigenen Bild
Pressemitteilung zum Urteil des VG Koblenz vom 06.09.2019, Az.: 5 K 101/19.KO

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Lehrer kein Anspruch auf Beseitigung seines Fotos aus einem Jahrbuch zusteht. Dadurch, dass der Lehrer sich ablichten hat lassen, hat er konkludent seine Einwilligung erklärt. Er könne sich außerdem nicht auf die Aussage stützen, dass er keiner Veröffentlichung zugestimmt habe. Die Fotos seien ausschließlich im dienstlichen Bereich, in unverfänglicher, gestellter Situation aufgenommen worden. Der Lehrer wurde demnach nicht in seinem Recht am eigenen Bild - als Spezialfall des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - verletzt.

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