26. August 2019

Hotel verpflichtet, falsche Google Anzeige entfernen zu lassen

Männchen mit Sternchen Bewertung
Urteil des OLG Dresden vom 24.04.2018, Az.: 14 U 50/18

Ein Hotel, welches eine falsche Werbung, in dem es mit vier Sternen für sich wirbt, im Internet als Werbung geschalten hatte, muss eine Vertragsstrafe zahlen, weil es vorher einer Unterlassungserklärung zugestimmt hatte, besagte Werbung nicht länger zu nutzen. Dennoch verblieb die irreführende Anzeige im Netz, wodurch gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Zwar rief die Beklagte mehrfach bei Google an, um die Anzeige zu entfernen. Jedoch hätte sie im Rahmen des ihr möglichen und zumutbaren mehr tun müssen, wie etwa die Stellung eines Antrags auf Löschung bei Google bis zu einer etwaigen Klageandrohung.

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26. August 2019

Hygieneartikel: Rückerstattung des Kaufpreises ist zulässige Werbung

Stapel Windeln
Urteil des OLG Hamburg vom 20.06.2019, Az.: 3 U 137/18

Die Werbeaktion eines Herstellers bzw. Verkäufers von Hygiene- und Inkontinenzprodukten bei der Kunden den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekamen, wenn sie den Kassenbeleg und ihre Kontonummer auf der Internetseite des Unternehmens eingaben, stellt keine unzulässige Werbemaßnahme im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 1. Hs HWG dar, welcher es den Unternehmen verbietet, Zuwendungen und sonstige Werbemaßnahmen anzubieten. Die Rückerstattungszusage sei zwar grundsätzlich als eine solche Werbemaßnahme anzusehen, allerdings handele es sich bei ihr um eine Zuwendung, welche in einem bestimmten oder auf bestimmbare Art zu berechnenden Geldbetrag gewährt wird, nämlich der volle Kaufpreis, sodass die Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. a) HWG einschlägig sei, entschied das Gericht.

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23. August 2019

Vernichtung einer Kunstinstallation durch den Inhaber stellt Urheberrechtsverletzung dar

Grauer Museumsraum mit drei grauen Leinwänden
Urteil des BGH vom 21.02.2019, Az.: I ZR 15/18

Die Zerstörung eines Kunstwerks kann eine Urheberrechtsverletzung bedeuten und damit Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche zur Folge haben. Die Vernichtung einer Kunstinstallation als urheberrechtlich geschütztes Werk stellt die schärfste Form einer „anderen Beeinträchtigung“ im Sinne des § 14 UrhG dar. Die Vorschrift bezweckt, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk zu schützen. Dieses Urheberpersönlichkeitsrecht spricht dafür, dass der Urheber grundsätzlich auch eine Zerstörung seines Werks verbieten kann. Zur Feststellung, ob die Vernichtung geeignet ist, die berechtigten Interessen des Urhebers an seinem Werk zu gefährden, muss eine umfassende Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers des Werks erfolgen.

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23. August 2019

Online-Glücksspiel bleibt zunächst verboten

Handy mit Glücksspiel auf dem Bildschirm, daneben fallen Pokerchips herunter
Beschluss des OVG Schleswig-Holstein vom 03.07.2019, Az.: 4 MB 14/19

Das Veranstalten bzw. Anbieten von Online-Glücksspielen bleibt in Schleswig-Holstein auch weiterhin verboten. Ein auf Malta ansässiger Anbieter von Online-Glücksspiel hatte gegen das bestehende Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrages geklagt und unter anderem eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit bemängelt. Dem konnte das OVG jedoch nicht folgen. Es konnte insbesondere keinen Beleg dafür erkennen, dass die Risiken von Online-Glücksspiel überschätzt werden.

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21. August 2019 Top-Urteil

Anbieten eines Computerprogramms auf einem Downloadportal stellt öffentliche Wiedergabe dar

Hand drückt auf Downloadsymbol
Urteil des BGH vom 28.03.2019, Az.: I ZR 132/17

Das Bereithalten eines Computerprogramms zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine öffentliche Wiedergabe in Form des öffentlichen Zugänglichmachens dar, wenn der Betreiber des Downloadportals das Computerprogramm auf einem eigenen Rechner vorhält und auf diese Weise die Kontrolle über seine Bereithaltung ausübt. Das gilt auch dann, wenn das Computerprogramm zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich im Internet zur Verfügung gestellt worden ist.

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21. August 2019

Haftung für eine Markenrechtsverletzung an Unternehmenskennzeichnen

Buch über Markenrecht wird aus Regal genommen
Urteil des LG München I vom 09.07.2019, Az.: 33 O 11904/18

Die Benutzung eines Unternehmenskennzeichens stellt eine markenmäßige Benutzung dar, wenn die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt wird oder werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Verkehr durch die Verwendung des Unternehmenskennzeichens annehmen kann, dass es eine Verbindung zwischen dem Unternehmenskennzeichen und den, von einem Dritten vertriebenen, Waren oder Dienstleistungen besteht. Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen zu berücksichtigen. Im Falle einer Markenrechtsverletzung haftet der alleinige Geschäftsführer einer GmbH auch persönlich.

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21. August 2019

Tweet eines Polizisten bei Fußballspiel nicht rechtswidrig

Polizei Einsatzwagen
Urteil des VG Düsseldorf vom 06.06.2019, Az.: 18 K 16606/17

Der Tweet eines Polizisten bei einem Fußballspiel des MSV Duisburg gegen den 1. FC Magdeburg ist nicht rechtswidrig. Beim Spiel mit erhöhtem Risiko hatte der Polizist ein Foto der Gästefans auf Twitter hochgeladen mit dazugehöriger Beschreibung. Die Gästefans hatten sich zuvor, trotz Abwesenheit von Regen, Regencapes übergezogen, weswegen der Polizist tweetete, dass einige Fans dadurch die Durchsuchung nach gefährlichen Gegenständen, wie Pyrotechnik, erschweren wollten. Aus mehreren Gründen hatte dagegen ein Fan geklagt, welche auf dem Bild zu sehen ist. Ihre Feststellungsklage ist jedoch unbegründet, da die Frau auf dem Bild quasi nicht erkannt werden kann, der Polizist zur Gefahrenvorbeugung zur Absetzung des Tweets berechtigt war, und dieser sowohl inhaltlich, als auch sachlich richtig war.

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19. August 2019 Kommentar

Angebliche Tochtergesellschaft „O2 Sports“ ändert nichts: O2 Worldwide Ltd. erstreitet o2.company

O2 Symbol
Entscheidung vor der WIPO im UDRP-Verfahren vom 10.04.2019, Case No. D2019-0124

Im Streit um die Domain „o2.company“ zog der Domaininhaber den Kürzeren und musste schlussendlich dem Übertragungsgesuch der O2 Worldwide Ltd. nachkommen. In einer Gesamtbetrachtung fiel die Entscheidung eindeutig zugunsten der Klägerin aus, ein zwischenzeitliches Verkaufsangebot floss in die Bewertung nicht mehr ein. Dem Beklagten gingen am Ende die Argumente aus oder er konnte bereits vorgebrachte nicht abschließend beweisen.

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14. August 2019

Beschaffenheitsmangel: Mietwagen ist kein „Werkswagen“

Autoschlüssel mit Anhänger auf einem Stück Papier
Urteil des OLG Koblenz vom 25.07.2019, Az.: 6 U 80/19

Es stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, wenn ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug schriftlich ausbedungen wird, dass es sich um einen Werkswagen handelt. Das veräußerte Fahrzeug ist jedoch als mangelhaft anzusehen, wenn es sich wegen der vorangegangenen Nutzung als Mietwagen nicht um einen Werkswagen handelt. Dann weise das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf. Was unter dem Begriff des „Werkswagens“ zu verstehen ist, beurteile sich nach allgemeiner Verkehrssitte. Üblicherweise werde der Begriff des „Werkswagen“ als auf den Hersteller zugelassenes und von einem Werksmitarbeiter genutztes Fahrzeug verstanden. Eine Nutzung als Mietwagen werde hingegen nicht mit dem Begriff verbunden.

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