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Bargeldlose Bezahlmethoden: Was ist wirklich kostenlos? – Rechts- und Fachanwalt Arthur Kempter im Interview mit der Süddeutschen Zeitung

Im Januar letzten Jahres trat eine Regelung in Kraft, die Gesamtpreise für den Verbraucher transparenter machen sollte: Händler dürfen für gängige bargeldlose Bezahlmethoden keine zusätzlichen Gebühren mehr erheben. Damit sollte verhindert werden, dass der Einkauf zum Schnäppchen-Preis am Ende durch die „falsche“ Bezahlmethode zum Preisalbtraum mutiert. Welche Bezahlmethoden als „gängig“ gelten bedurfte etwa im Fall PayPal einer gerichtlichen Klärung. Doch auch ein Jahr später sind Fragen offen. Im Gespräch mit der Süddeutschen.de stand Arthur Kempter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Rede und Antwort.

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