Kommunikation & Recht: Mitbewerberbehinderung durch Marken-Ergänzung in gemeinsam genutztem Produkt-Angebot
Herr Rechtsanwalt Alexander Wagner aus unserem Hause erstritt ein für die Praxis interessantes Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 11.05.2011, Az.: 3-08 O 140/10, welches nun in der Oktoberausgabe der Kommunikation & Recht abgedruckt wurde.
Ein Verkäufer, der sich einer bereits bestehenden Amazon-Artikelbeschreibung der Ware anschloss, wurde wegen einer angeblichen Wettbewerbsverletzung (irreführende Werbung) abgemahnt. Nachträglich fügte ein Konkurrent in die Artikelbeschreibung seine Marke ein. Unser Mandant machte daraufhin selbst Unterlassungsansprüche geltend, da unserer Ansicht nach durch das nachträgliche Einfügen der Marke und die darauffolgenden Abmahnung eine Mitbewerberbehinderung vorlag. Dem folgte auch das LG Frankfurt.
Sie finden den entsprechenden Artikel der Kommunikation & Recht in der Oktoberausgabe auf Seite 678 ff. sowie auf der Homepage der Zeitschrift.