Verstößt Telegram gegen das NetzDG?
Ist Telegram ein soziales Netzwerk und verstößt gegen das NetzDG? Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat zwei Mahnbescheide gegen Telegram erlassen, da weder Nutzern ein ständiges Beschwerdeverfahren bereitgestellt wird, mit dem sie rechtswidrige Inhalte melden können, noch von Telegram ein Zustellungsbevollmächtigten ernannt wurde, welchem Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung von Behörden und Gerichten zugestellt werden dürfen. Beides ist laut NetzDG erforderlich für soziale Netzwerke mit mindestens 2 Millionen Nutzern. Telegrams Anwälte sehen in Telegram allerdings kein soziales Netzwerk, sondern ein "Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation".